NAVAKOVĀDA

 

Anweisungen für neu ordinierte Bhikkhus

und Sāmaṇeras

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach einer Zusammenstellung vom Ehrwürdigen

Somdet Phra Mahā Samaṇa Chao

Krom Phrayā Vajirañāṇavarorasa

 

übersetzt und überarbeitet von

Santuṭṭho Bhikkhu

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Inhaltsverzeichnis

 

Abkürzungen. 1

Vorwort 2

ERSTER TEIL.. 3

VINAYA-PAÑÑATTI – Die Ordensregeln. 3

Die acht Anusāsana – Ermahnungen. 3

Erste Gruppe. 3

Die Vier Nissaya – Grundbedürfnisse. 3

Zweite Gruppe. 4

Die vier Akaraṇīya Kicca – keinesfalls zu tuenden Dinge. 4

Die drei Sikkhā – Übungen. 4

Sīla. 4

Samādhi 4

Paññā. 4

Die sieben Arten von Āpatti – Vergehen. 4

Die sechs Gründe warum Āpatti begangen werden. 5

Die 227 Pāṭimokkha Sikkhāpada – Regeln. 5

Die vier Pārājika – Ausschluss. 6

Die dreizehn Saṅghādisesa – Formelle Versammlung. 7

Die zwei Aniyata – Unbestimmt 11

Die dreißig Nissaggiya Pācittiya – Aushändigung und Sühne. 11

I. Cīvaravagga – Die Roben. 11

II. Kosiyavagga – Die Seide. 14

III. Pattavagga – Die Schale. 15

Die 92 Pācittiya – Sühnen. 17

I. Musāvādavagga – Üble Rede. 17

II. Bhūtagamavagga – Die Pflanzen. 17

III. Bhikkhuṇovādavagga – Die Belehrung. 18

IV. Bhojanavagga – Die Nahrung. 19

V. Acelakavagga – Der nackte Asket 20

VI. Surāpānavagga – Der Alkohol 21

VII. Sappāṇavagga – Das Lebewesen. 22

VIII. Sahadhammikavagga – Die erlassenen Regeln. 24

IX. Ratanavagga – Der Wertgegenstand. 25

Die vier Pāṭidesanīya – Zu Gestehendes. 27

Die fünfundsiebzig Sekhiyavatta – Übungsregeln. 28

I. Sāruppa – Gutes Benehmen. 28

II. Bhojanapaṭisaṃyutta – Das Essen. 29

III. Dhammadesanāpaṭisaṃyutta – Dhamma lehren. 31

IV. Pakiṇṇaka – Verschiedenes. 32

Die vier Adhikaraṇa – Streitfragen. 33

Adhikaraṇasamatha – Die Beilegung von Streitigkeiten. 33

ZWEITER TEIL.. 35

DHAMMA-VIBHĀGA – Die Lehreinteilung. 35

PAṬHAMA – Einzelnes. 35

1. Das eine Wesen. 35

2. Āhāra – Nahrung. 35

DUKA – Zweier-Gruppe. 35

1. Nāma-rūpa – Körper und Geist 35

2. Von großer Hilfe. 35

3. Lokāpala – Weltenschützer. 35

4. Dankbarkeit erzeugende Dhammas. 36

5. Selten zu treffende Menschen. 36

TIKA – Dreier-Gruppen. 36

1. Ratana – Juwelen. 36

2. Der Wert der Drei Juwelen. 36

3. Wie der Buddha lehrt 37

4. Ermahnungen des Buddha. 37

5. Duccarita – Üble Wege des Benehmens. 37

6. Sucarita – rechte Wege des Benehmen. 38

7. Akusalamūla – Wurzeln des Unheilsamen. 39

8. Kusalamūla – Wurzeln des Heilsamen. 39

9. Sappurisapaññatti – Was ehrbare Menschen etablieren. 39

10. Apaṇṇaka Paṭipadā – fehlerfreie Praktiken. 40

11. Puññakiriyavatthu – Felder für Verdienst 40

12. Sāmaññalakkhaṇa – Kennzeichen aller Dinge. 40

13. Vedanā – Gefühle. 40

CATUKKA – Vierer-Gruppen. 41

1. Vuḍḍhi – Wachstum.. 41

2. Cakka – Räder. 41

3. Agati – Abwege. 41

4. Bhaya – Gefahren für neu Ordinierte. 42

5. Padhāna – Anstrengung. 42

6. Adhiṭṭhānadhamma – Entschlüsse. 42

7. Iddhipāda – „Machtfährten“. 43

8. Dinge bei denen man nicht nachlässig sein soll 43

Andere Gruppe als oben. 43

9. Pārisuddhisīla – Reinheit der Sittlichkeit 44

10. Ārakkhakammaṭṭhāna – Schutz-Meditationen. 44

11. Brahmavihāra – erhabene Weilungen. 44

12. Satipaṭṭhāna – Grundlagen der Achtsamkeit 45

13. Dhātukammaṭṭhāna – Elemente-Meditation. 45

14. Ariya Sacca – Edle Wahrheiten. 46

PAÑCAKA – Fünfer-Gruppen. 47

1. Ānantariyakamma – übles Kamma mit unmittelbaren Folgen. 47

2. Abhiṇhapaccavekkhaṇa – regelmäßig zu bedenken. 48

3. Vesārajjakammaṭṭhāna – Dhammas für das Selbstvertrauen. 48

4. Qualitäten, die neu Ordinierte entwickeln sollten. 48

5. Dhammakathika – Dhamma-Lehrer. 49

6. Dhammasavaṇānisaṃsa – Segen durch Hören des Dhamma. 49

7. Bala – Kräfte. 49

8. Nīvaraṇa – Hemmungen. 50

9. Khandhā – Daseinsgruppen (Aggregate). 50

CHAKKA – Sechser-Gruppen. 51

1. Gārava – Ehrfurcht/Respekt 51

2. Sārāṇiyadhamma – erinnert werden. 51

3. Ajjhattha Āyatana – innere Sinnesgrundlagen. 52

4. Bāhira Āyatana – äußere Sinnesgrundlagen. 52

5. Viññāṇa – Sinnesbewusstsein. 53

6. Samphassa – Kontakt 53

7. Vedanā – Gefühle. 53

8. Dhātu – Elemente. 54

SATTAKA – Siebener-Gruppen. 54

1. Aparihāniyadhamma – Dhammas für Fortschritt und Gewinn. 54

2. Aryadhana – charakterliche Vorzüge. 55

3. Sappurisadhamma – Eigenschaften ehrwürdiger Menschen. 55

4. Andere Arten von Sappurisadhamma. 56

5. Bojjhaṅga – Erleuchtungsfaktoren. 57

AṬṬHAKA – Achter-Gruppen. 57

1. Lokadhamma – Weltliche Dhammas. 57

2. Unterschiede was Dhamma und Vinaya ist und was nicht 58

3. Magga – Acht Pfad-Faktoren (Aṅga). 59

NAVAKA – Neuner-Gruppe. 59

1. Mala – Flecken oder Verunreinigungen. 59

2. Sattāvāsa – Daseinsformen der Wesen. 60

DASAKA – Zehner-Gruppen. 62

1. Akusalakammapatha – unheilsame Pfade. 62

(i). drei Arten sind kāyakamma – körperliche Aktionen. 62

(ii). vier Arten sind vacīkamma – sprachliche Aktionen. 62

(iii). drei Arten sind manokamma – geistige Aktionen. 62

2. Kusalakammapatha – heilsame Pfade. 62

(i) drei Arten sind kāyakamma – körperliche Aktionen. 62

(ii) vier Arten sind vacīkamma – sprachliche Aktionen. 63

(iii) drei Arten sind manokamma – geistige Aktionen. 63

3. Puññakiriyavatthu – Verdienst-Felder. 63

4. Von Ordinierten oft zu bedenken. 64

5. Nāthakaraṇadhamma – Dhammas für Hilfe und Schutz. 64

6. Kathāvatthu – geeignete Gesprächsthemen (für Bhikkhus). 65

7. Anussati – Betrachtungen. 65

PAKIṆṆAKA – Verschiedenes. 66

1. Sechzehn Upakkilesa – Befleckungen. 66

2. Bodhipakkhiyadhamma – 37 Dhammas im Zusammenhang mit Erleuchtung  67

DRITTER TEIL.. 68

GIHĪ-PAṬIPATTI – Die Praxis der Laienanhänger. 68

CATUKKA – Vierer-Gruppen. 68

1. Kammakilesa – befleckende Handlungen. 68

2. Apāyamukha – Ursachen des Ruins. 68

3. Diṭṭhadhammikatthapayojana – jetzt schon von Wert 68

4. Samparāyikatthapayojana – zukünftig von Wert 69

5. Falsche Freunde. 69

6. Wahre Freunde. 70

7. Saṅgahavatthu – gute Gemeinschaft ausmachend. 71

8. Arten von Sukha für Laien. 71

9. Weltliche Wünsche, die nur schwierig zu erfüllen sind. 72

10. Ursachen zur Erfüllung der Wünsche (wie oben). 72

11. Schwund des Familienvermögens. 72

12. Wichtig für Laienanhänger (Haushälter). 72

PAÑCAKA – Fünfer-Gruppen. 73

1. Segen des Wohlstandes. 73

2. Sīla – Tugend-Regeln. 73

3. Micchāvaṇijjā – üble Geschäfte (Handel). 74

4. Werte (Qualitäten) des Upāsaka (Laienanhänger). 74

CHAKKA – Sechser-Gruppen. 74

1. Sechs Richtungen. 74

2. Apāyamukha – Ursachen des Ruins. 77

Literaturhinweise. 80

 


Abkürzungen

 

AN              = Aṅguttara-Nikāya

Abhs          = Abhidhammatthasaṅgaha

CV              = Cullavagga

Dhs             = Dhammasaṅgaṇī

DN              = Dīgha-Nikāya

DA              = ~Aṭṭhakathā (Sumaṅgalavilāsinī)

Itiv                    = Itivuttaka

KhuP          = Khuddaka-Pāṭha

MN             = Majjhima-Nikāya

MV             = Mahāvagga

Nis-Pāc      = Nissaggiya pācittiya

Pāc.            = Pācittiyā

Pāj.                    = Pārājika

PV.                    = Parivārā

Pug                    = Puggala-Paññatti

SN              = Saṃyutta-Nikāya

Snip            = Suttanipāta

Vbh            = Vibhaṅga

Vin                    = Vinaya-Piṭaka

Vism          = Visuddhimagga

 

Anh.           = Anhang

BuWtb.             = Buddhistisches Wörterbuch

lit.               = literarisch

Nr.              = Nummer

od.              = oder

S.                = Seite

s.                 = siehe

usw.            = und so weiter

vgl.             = vergleiche

wtl.             = wörtlich

z.B.             = zum Beispiel

 

{ ..... }      = Ergänzung aus dem Suttavibhaṅga

< ..... >     = Erläuterung des Übersetzers (aus „Pātimokkha“)

[ ..... ]       = Referenzangabe


Vorwort

 

Das vorliegende Werk zählt in Thailand zum absoluten Standard, ein Muss sozusagen für jeden ordinierten Mönch (Bhikkhu). Bereits als Novize (Sāmaṇera) wird man mit diesem Text konfrontiert. Es spielt dabei keine Rolle, ob man „nur“ temporär (üblich ist die Dauer einer Regenzeit, d.h. Juni-Oktober) oder dauerhaft ordiniert ist. Auch die Laienanhänger erwar­ten, dass jeder Ordinierte diesen Text beherrscht – und sich daran hält.

 

Eigentlich sollte es eine komplette Neufassung werden, doch da es mittler­weile weitaus ergiebigere Fundstellen gibt, wo man sich über Fragen des Vinaya Informationen beschaffen kann, blieb es bei dieser Übersetzung und nur ganz dezent gehaltenen Überarbeitung.

 

Wir verweisen auf weitere Publikationen im Anhang.

 

Santuṭṭho, Kattika 2009


ERSTER TEIL

 

 

VINAYA-PAÑÑATTI – Die Ordensregeln

 

 

Die acht Anusāsana – Ermahnungen

Unterteilt in zwei Vierergruppen

 

 

Erste Gruppe

Die Vier Nissaya – Grundbedürfnisse[1]

Die Unterstützungen, von denen das Leben eines Bhikkhu abhängig ist, wer­den Nissaya genannt – Grundbedürfnisse.

 

  1. auf Piṇḍapāta gehen (Almosengang);
  2. Paṃsukūla-Roben tragen (aus weggeworfenen Fetzen vom Müll­haufen bzw. Leichenfeld);
  3. am Fuße eines Baumes wohnen;
  4. Medizin aus abgestandenem Rinderurin benutzen)[2]

 

 

Zweite Gruppe

Die vier Akaraṇīya Kicca keinesfalls zu tuenden Dinge[3]

  1. Geschlechtsverkehr;
  2. Besitz eines anderen stehlen;
  3. Menschen töten;
  4. mit unwahren Erreichungen prahlen.

 

Diese vier Dinge dürfen niemals von einem Bhikkhu getan werden.

 

 

Die drei Sikkhā – Übungen

Diese sind Sīla, Samādhi und Paññā.

 

Sīla

ist die Kontrolle des Körpers und des Sprechens, so dass diese korrekt und in Ordnung sind.

 

Samādhi

– ist die unerschütterliche Aktion der Bewachung des Geistes.

 

Paññā

– ist gründliches Wissen von der Masse der Saṅkhāra (alle bedingt entstan­de­nen Dinge einschließlich Körper und Geist).

 

 

Die sieben Arten von Āpatti – Vergehen

Fehler, die als Verstöße gegen die vom Buddha aufgestellten Regeln auftau­chen, werden āpatti genannt. Diese āpatti werden wie fol­gend in sieben Arten unterschieden:

 

i) pārājika, ii) saṅghadisesa, iii) thullaccaya, iv) pācittiya, v) pāṭidesanīya, vi) dukkaṭa, vii) dubbhāsita

 

Pārājika – ein Bhikkhu der ein Vergehen dieser Art begeht, hat nicht mehr den Status eines Bhikkhu.

 

Saṅghādisesa – ein Bhikkhu der ein Vergehen dieser Art begeht, muss unter disziplinarischen Maßnahmen wohnen, um sich von diesem Vergehen zu reinigen.

 

Falls ein Bhikkhu eines der übrigen fünf Arten von āpatti be­gangen hat, muss er seine Fehler vor dem Saṅgha oder vor einer gaṇa (zwei oder drei Bhikkhus), oder einem anderen Bhikkhu gestehen, um sich regel­gerecht von seinem Vergehen zu reinigen.

 

 

Die sechs Gründe warum Āpatti begangen werden

Es gibt sechs Gründe, warum ein Bhikkhu āpatti begeht. Und zwar:

 

       i.          Mangel an Schamgefühl;

  1. er weiß nicht, was ein āpatti ist;

    iii.          er ist im Zweifel darüber, aber er tut es dennoch;

  1. er denkt, dass er etwas tun sollte, sollte es aber tatsächlich nicht tun;
  2. er denkt, dass er etwas nicht tun sollte, sollte es aber tatsächlich tun;
  3. er tut etwas ohne nachzudenken (geistesabwesend)

 

 

Die 227 Pāṭimokkha Sikkhāpada – Regeln[4]

Die Vorschriften, die der Buddha als Übungsregeln (sikkhāpada) erließ, sind: i) die im Pāṭimokkha und ii) die nicht im Pāṭimokkha enthaltenen.

 

Die Vorschriften im Pāṭimokkha beinhalten:

 

  1. vier                       Pārājika;
  2. dreizehn               Saṅghādisesa;
  3. zwei                      Aniyata;
  4. dreißig                  Nissaggiya pācittiya;
  5. zweiundneunzig cittiya;
  6. vier                        Pāṭidesanīya;
  7. fünfundsiebzig    Sekhiyavatta.

 

Das macht zusammen 220 Vorschriften und rechnet man die sieben adhi­karaṇa­samatha hinzu, sind es 227.

 

 

Die vier Pārājika – Ausschluss[5]

1.      Welcher Bhikkhu auch immer die Schulungs- und Lebensregeln der Bhikkhus auf sich genommen hat und ohne sich von den Schu­lungs­regeln los­gesagt zu haben, ohne seine Schwäche offenbart zu haben, Geschlechts­ver­kehr ausübt, wenn auch nur mit einem weib­lichen Tier, der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer aus dem Dorf oder aus dem Wald, etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu stehlen, und dieses Ge­stoh­le­ne wäre von solchem Wert, dass die Regierungs­gewal­ten einen Räuber verhaften und ihn entweder prügeln, fesseln oder ver­ban­nen würden: „Du bist ein Räuber, du bist ein Tor, du bist ein Idiot, du bist ein Dieb!“ – dieser Bhikkhu, der solch etwas Nicht­gegebenes nimmt, auch der ist zu Fall gekom­men und von der Gemein­schaft aus­ge­schlossen.

3.      Welcher Bhikkhu auch immer vorsätzlich ein menschliches Wesen des Lebens beraubt oder ihm eine Waffe <tauglich zum Selbst­mord> be­schafft oder den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod auf­hetzt <indem er auf diese Weise spricht>: „Guter Mann, was ist dieses üble und elende Leben für dich? Der Tod ist besser für dich als das Leben!“ – wenn er mit solchem Gedanken und Geist, mit solchem Gedanken und Motiv, auf viel­fache Weise den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod aufhetzt, auch der ist zu Fall gekommen und von der Ge­meinschaft ausge­schlos­sen.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer, der nichts genaues weiß, berichtet, dass ein übermenschlicher Zustand[6] wert der Edlen Kenntnis und Einsicht in Bezug auf ihn gegenwärtig ist: „Ich kenne <diesen Zustand> so, ich sehe ihn so!“, und er später, bei einer anderen Gele­gen­heit – geprüft oder unge­prüft – nachdem er sich vergangen hat und nun um Reinheit besorgt ist, auf diese Weise spricht: „Freunde! Ohne zu kennen sagte ich: ‛Ich kenne!’; ohne zu sehen sagte ich: ‛Ich sehe!’ Ich redete Un­sinn und Lügen auch der ist – abgesehen von <Selbst-> Überschätzung – zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.

 

 

Die dreizehn Saṅghādisesa – Formelle Versammlung[7]

1.      Willkürlich <herbeigeführter> Samenerguss, außer während eines Trau­mes, {ist ein Vergehen, welches das} anfängliche und folgen­de Zusammen­tre­ten des Ordens erforderlich macht.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer, befallen {von Begierde} und mit {von Begier­de} verführten Gedanken, mit einer Frau in körperli­chen Kon­takt kommt, die Hände oder den (Haar-) Zopf hält, oder den einen oder ande­ren Körperteil anfasst, begeht ein Vergehen, welches das anfäng­liche und folgen­de Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

3.      Welcher Bhikkhu auch immer, befallen von Begierde und mit von Be­gier­de verführten Gedanken, eine Frau mit unanständigen Wor­ten um­wirbt, so wie ein junger Mann eine junge Frau mit Worten umwirbt, die mit Ge­schlechts­verkehr zusammenhängen, begeht ein Vergehen, wel­ches das anfäng­liche und folgende Zusammentreten des Ordens er­forderlich macht.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer, befallen von Begierde und mit von Be­gier­de verführten Gedanken, in Gegenwart einer Frau den Vor­teil der Bedie­nung seines eigenen Wunsches durch mit Ge­schlechts­verkehr zusammen­hängender Rede preist: „Schwester, wenn eine Frau einem sitt­lichen, gutmütigen, den Reinheitswandel führenden Mann, wie ich es bin, mit diesem Geschlechtsakt dient, so ist unter allen Diensten dies der Beste!“, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgen­de Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer als Vermittler auftritt und die Ab­sicht eines Mannes einer Frau meldet, oder die Absicht einer Frau einem Mann, entweder zu Ehestand oder zu außerehelichem Ver­hältnis, wenn auch nur für einen Augenblick, begeht ein Vergehen, welches das an­fäng­liche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

6.      Ein Bhikkhu, der selbst {um Baumaterial usw.} gebeten hat und eine besit­zerlose Behausung für sich selbst bauen lässt, soll sie nach Maß bauen lassen. Hier ist das Maß: In der Länge zwölf Hand­spannen gemäß der Sugata[8]-Spanne, innen sieben in der Breite {gemessen}. Er soll Bhikkhus zur Festlegung des Bauplatzes dorthin bringen. Diese Bhikkhus sollen einen Bauplatz festlegen, der ohne Störungen ist und einen Gang rund­herum hat. Wenn sich ein Bhikkhu, der selbst {um Bau­material usw.} gebeten hat, an einem Bauplatz, der nicht ohne Störungen ist und keinen Gang rund­herum hat, eine Behausung bauen lässt, oder wenn er keine Bhikkhus zur Festlegung des Bauplatzes dort­hin bringt, oder wenn er das Maß überschreitet, begeht er ein Vergehen, welches das an­fängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

7.      Ein Bhikkhu, der eine große Wohnstätte durch ­ya­ka[9] als Besit­zer für sich selbst bauen lässt, soll Bhikkhus zur Festlegung des Bau­platzes dorthin bringen. Diese Bhikkhus sollen einen Bauplatz festlegen, der ohne Stö­run­gen ist und einen Gang rundherum hat. Wenn sich ein Bhikkhu an einem Bauplatz, der nicht ohne Störun­gen ist und keinen Gang rund­herum hat, eine große Wohn­stätte bauen lässt, oder wenn er keine Bhikkhus zur Festlegung des Bau­platzes dorthin bringt, begeht er ein Vergehen, welches das anfäng­liche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer, böswillig, ärgerlich und missge­stimmt einen Bhikkhu grundlos eines „zu Fall bringenden“ Regel­ver­stoßes bezich­tigt <mit der Absicht>: „Es wäre gut, wenn es mir gelänge, ihn auf diese Weise dazu zu bringen, vom Reinheits­wan­del abzufallen!“, und später, bei einer anderen Gelegenheit – <der bezichtigende Bhik­khu> geprüft oder ungeprüft – sich diese An­schuldigung als unbe­gründet erweist, und der Bhikkhu die Ver­derbtheit eingesteht, begeht ein Ver­ge­hen, welches das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

9.      Welcher Bhikkhu auch immer, böswillig, ärgerlich und missge­stimmt, einen Aspekt eines andersgearteten Vorfalls zum Vor­wand benutzt und einen Bhikkhu eines „zu Fall bringenden“ Regel­ver­stoßes be­zich­tigt <in der Absicht>: „Es wäre gut, wenn es mir gelänge, ihn auf diese Weise dazu zubringen vom Reinheits­wan­del abzufallen!“, und später, bei einer anderen Gelegenheit – <der be­zich­tigende Bhikkhu> geprüft oder ungeprüft – sich dieses als ein Aspekt eines vollkommen anders gearteten Vorfalls erweist, der zum Vorwand benutzt wurde, und der Bhikkhu die Verderbtheit einge­steht, begeht ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende Zusam­mentreten des Ordens erforderlich macht.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer versucht den einigen Orden zu spal­ten oder ein zur Spaltung führendes Vorgehen unternimmt, auf­recht erhält und darauf besteht, dieser Bhikkhu soll von den Bhik­khus auf diese Weise er­mahnt werden: „Ehrwürdiger! Versuchen Sie nicht den einigen Orden zu spalten oder unternehmen Sie nichts dahingehendes, erhalten Sie es nicht aufrecht und bestehen Sie nicht auf ein zur Spaltung führendes Vorgehen. Möge der Ehr­würdige einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusam­men freut, nicht streitet und ge­meinsam <den Pātimokkha> rezitiert.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu, auf diese Weise von den Bhikkhus ermahnt, dennoch {dieses Bestreben} auf­recht erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu drei Mal zum Aufgeben dieses {Bestrebens} aufgefordert wer­den. Gibt er die­ses {Bestreben} auf, nachdem er bis zu drei Mal aufge­for­dert wurde, so ist es gut. Wenn er es nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, wel­ches das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erfor­der­lich macht.

11.   Es könnte ein, zwei, oder drei Bhikkhus geben, die eben dieses Bhik­khus Anhänger und Parteigänger sind. Wenn diese so sprechen würden: „Ehrwür­dige! Ermahnen Sie diesen Bhikkhu nicht! Dieser Bhikkhu ist ein Verkünder der Lehre, und dieser Bhikkhu ist ein Ver­künder der Verhal­tensethik, und die­ser Bhikkhu spricht mit unserer Zustimmung und Billi­gung. Er kennt uns, und was er spricht, das sagt uns zu!“ – dann sollen diese Bhikkhus von den <anderen> Bhikkhus auf diese Weise er­mahnt werden: „Ehrwür­dige! Spre­chen Sie nicht so. Dieser Bhikkhu ist kein Verkünder der Lehre, und dieser Bhikkhu ist kein Verkünder der Verhal­tensethik. Mögen die Ehrwürdigen die Spaltung des Ordens auch nicht billi­gen. Mögen Sie einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in gu­ten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht strei­tet und gemeinsam <Pātimokkha> rezitiert.“ Wenn jedoch diese Bhikkhus auf diese Weise von den <ande­ren> Bhikkhus ermahnt, dennoch {diese Hal­tung} aufrecht erhalten, dann sollen diese Bhikkhus von den <anderen> Bhikkhus bis zu drei Mal zum Auf­geben dieser {Haltung} auf­gefordert wer­den. Geben sie diese {Hal­tung} auf, nachdem sie bis zu drei Mal aufgefor­dert wurden, so ist es gut. Geben sie sie nicht auf, bege­hen sie ein Ver­ge­hen, welches das anfängliche und folgende Zusam­men­treten des Ordens erforderlich macht.

12.   Ein Bhikkhu mag von seiner Natur her schwer zu ermahnen sein und, be­treffend einer erlassenen Schulungsregel, die in der {Pāti­mok­kha-} Rezi­tation enthalten ist, von den Bhikkhus ermahnt, sich uner­mahn­bar zei­gen: „Ehrwürdige! Sagen Sie mir nicht, was gut oder schlecht ist; auch ich werde den Ehrwürdigen nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwür­digen davon absehen, mich zu ermah­nen“. Dieser Bhikkhu soll von den Bhikkhus auf diese Weise ermahnt werden: „Möge der Ehrwürdige sich nicht un­ermahnbar zeigen, eher sollte er sich ermahnbar zeigen. Möge der Ehr­wür­dige die Bhikkhus auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, und auch die Bhikkhus wer­den den Ehrwürdigen auf die erlassenen Schu­lungs­regeln ermahnen, denn so kommt das Gefolge des Erhabenen zu Wachs­tum, nämlich durch gegenseitige Ermah­nung und gegenseitiges Helfen <bei Ver­ge­hen>.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu auf diese Weise von den Bhikkhus er­mahnt, den­noch {diese Haltung} aufrecht erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu drei Mal zum Aufgeben dieser {Hal­tung} auf­ge­for­dert werden. Gibt er diese {Haltung} auf, nachdem er bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er sie nicht auf­gibt, begeht er ein Ver­gehen, welches das anfängliche und folgen­de Zusam­mentreten des Ordens erforderlich macht.

13.   Es kann sein, dass ein Bhikkhu, der von der Unterstützung eines gewissen Dorfes oder einer Marktstadt lebt, ein Verderber von Fami­lien und mit schlechtem Benehmen ist; und dass man sein schlechtes Benehmen sowohl gesehen als auch davon gehört hat; und dass man die Familien, die von ihm verdorben worden sind, sowohl gesehen als auch davon gehört hat. Dieser Bhikkhu soll von den Bhikkhus auf diese Weise angesprochen werden: „Der Ehrwür­di­ge ist ein Verderber von Familien und mit schlechtem Beneh­men. Man hat das schlechte Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die vom Ehrwür­digen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier gelebt.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu so von den Bhikkhus angesprochen, den Bhikkhus auf diese Weise antwor­tet: „Die Bhikkhus sind von üblen Wünschen geleitet, die Bhikkhus sind von Ärger geleitet, die Bhikkhus sind von Verblendung gelei­tet und die Bhikkhus sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Ver­gehens verban­nen sie den einen und verbannen nicht den anderen!“ – dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus auf diese Weise angesprochen werden: „Ehr­wür­diger! Sprechen Sie nicht so. Die Bhikkhus sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Bhik­khus sind nicht von Ärger geleitet, die Bhikkhus sind nicht von Verblendung geleitet und die Bhikkhus sind nicht von Angst gelei­tet. Der Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und mit schlech­tem Beneh­men. Man hat das schlechte Benehmen des Ehrwür­digen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben wor­den sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige die­sen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier ge­lebt.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu auf diese Weise von den Bhikkhus angespro­chen, dennoch {diese Haltung} aufrecht erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu drei Mal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufge­fordert werden. Gibt er diese {Hal­tung} auf, nach­dem er bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er sie nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, welches das anfäng­li­che und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

 

 

Die zwei Aniyata – Unbestimmt

1.      Welcher Bhikkhu auch immer heimlich, zusammen mit einer Frau – er mit ihr alleine – an einem verborgenen und {für Geschlechts­ver­kehr} ge­eig­neten Platz sitzt und eine Laienanhängerin, deren Rede glaubwür­dig ist, eben diesen <Bhikkhu> sieht und des einen oder anderen der drei Regelver­stöße beschuldigt, entweder des „zu Fall bringenden“, oder des „anfäng­lichen und folgenden Zusam­men­tretens des Ordens“, oder der „Sühne“ und dieser Bhikkhu zugibt, dass er <dort> saß, der soll entspre­chend dem einen oder anderen der drei Regelverstöße be­handelt wer­den, entweder ent­spre­chend dem des „zu Fall bringenden“, oder dem des „anfängli­chen und fol­genden Zusammentretens des Ordens“, oder dem der „Sühne“; oder der Bhikkhu soll entsprechend dem Regelverstoß be­handelt werden, dessen diese Laienan­hän­gerin, deren Rede glaub­würdig ist, ihn beschuldigt. Dieser Regel­verstoß ist ‘unbestimmt’.

2.      Es kann jedoch sein, dass der Platz nicht verborgen und {für Ge­schlechts­ver­kehr} geeignet ist, dass er aber dazu geeignet ist, die Frau mit unanstän­digen Worten zu umwerben. Welcher Bhikkhu auch immer an einem solchen Platz heimlich, zusammen mit einer Frau – er mit ihr alleine – sitzt und eine Laienanhängerin, deren Rede glaubwürdig ist, eben diesen <Bhikkhu> sieht und des einen oder anderen der zwei Regel­verstöße beschuldigt, entweder des „anfänglichen und folgenden Zu­sam­mentretens des Ordens“, oder der „Sühne“ und dieser Bhikkhu zugibt, dass er <dort> saß, der soll entsprechend dem einen oder ande­ren der zwei Regelverstöße be­han­delt werden, entwe­der ent­sprechend dem des „anfänglichen und folgenden Zusammentretens des Ordens“, oder dem der „Sühne“; oder der Bhikkhu soll entspre­chend dem Regel­verstoß behandelt werden, dessen diese Laienan­hän­gerin, deren Rede glaub­wür­dig ist, ihm beschuldigt. Auch dieser Regelverstoß ist unbe­stimmt.

 

 

Die dreißig Nissaggiya Pācittiya – Aushändigung und Sühne

Unterteilt in neun Gruppen zu jeweils zehn Regeln

 

I. Cīvaravagga – Die Roben

1.      Wenn das Gewand eines Bhikkhus fertiggestellt ist und die Kaṭhi­na­privi­legien aufgehoben sind, darf er ein Extragewand für höchs­tens zehn Tage behalten. Überschreitet er diese <Frist>, muss er <das Extra­gewand> aushändigen und dafür sühnen. [MV 347]

2.      Wenn das Gewand eines Bhikkhu fertiggestellt ist und die Kaṭhi­na­privilegien aufgehoben sind und dieser Bhikkhu auch nur eine Nacht von <einem seiner> drei Gewänder abwesend ist, dann muss er <das Ge­wand> aushändigen und dafür sühnen – es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die Berechtigung <davon abwesend zu sein>.

3.      Wenn das Gewand eines Bhikkhus fertiggestellt ist und die Kaṭhi­na­privi­legien aufgehoben sind und eben diesem Bhikkhu außerhalb der (Gewand-) Zeit Gewandstoff zukommt, dann kann ihn dieser Bhikkhu, sofern er das wünscht, entgegen nehmen. Hat er ihn ent­ge­gen genom­men, soll er ihn eiligst verarbeiten. Wenn er nicht ausreichend <für ein Gewand> ist, kann dieser Bhikkhu diesen Gewandstoff, falls Hoffnung besteht das Feh­lende zu vervoll­ständigen, für höchstens einen Monat beiseite legen. Selbst wenn die Hoffnung besteht <das Fehlende zu ver­vollständigen> legt er ihn über diese <Frist> hinaus beiseite, muss er ihn aushändigen und dafür süh­nen.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer von einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht ver­wandt ist, sein gebrauchtes Gewand waschen, färben, oder schla­gen lässt, muss es aushändigen und dafür sühnen.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer von der Hand einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht verwandt ist, ein Gewand entgegen nimmt, außer zum Tausch, muss es aus­händigen und dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer einen Haushälter oder eine Haushäl­ter­in, mit dem/der er nicht verwandt ist, um ein Gewand bittet, außer bei der richti­gen Gelegenheit, muss es aushändigen und dafür sühnen. Hier ist die rich­tige Gelegenheit: Der Bhikkhu ist seiner {zwei oder drei} Ge­wän­der beraubt worden oder sie sind zerstört worden. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.[10]

7.      Wenn ein Haushälter oder eine Haushälterin eben diesen Bhikkhu, mit dem er/sie nicht verwandt ist, einlädt, so viele Gewänder zu nehmen wie er möch­te, dann soll dieser Bhikkhu höchstens <Stoff für> ein Unter- und/oder ein Obergewand annehmen. Nimmt er mehr als diese/s an, muss er <die zuviel angenommenen Gewän­der> aushändigen und dafür sühnen.

8.      Es kann sein, dass ein Haushälter oder eine Haushälterin speziell für einen Bhikkhu, mit dem er/sie nicht verwandt ist, das Geld für ein Ge­wand bereit stellt <in der Absicht>: „Mit diesem Geld für ein Gewand, werde ich ein Gewand kaufen und den Bhikkhu namens Soundso damit bekleiden“ Wenn dieser Bhikkhu, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, aus dem Wunsch heraus, ein besonders gutes Gewand zu erhalten, dorthin geht und auf diese Weise betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Es wäre wirk­lich sehr gut, mein Herr, wenn Sie mit diesem Geld für ein Gewand solch eine Art von Gewand kaufen und mich damit be­kleiden!“ – dann muss er es aushändigen und dafür sühnen.

9.      Es kann sein, dass zwei Haushälter oder Haushälterinnen, jeder für sich, speziell für einen Bhikkhu, mit dem sie nicht verwandt sind, Geld für Ge­wän­der bereit stellen <in der Absicht>: „Mit diesem Geld für Gewänder, das jeder für sich bereit gestellt hat, werden wir, jeder für sich, Gewänder kaufen und den Bhikkhu namens Soundso damit be­klei­den.“ Wenn dieser Bhikkhu, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, aus dem Wunsch heraus, ein besonders gutes Gewand zu erhalten, dorthin geht und auf diese Weise betreffend des Gewandes Anordnun­gen trifft: „Es wäre wirklich sehr gut, meine Herren, wenn Sie mit diesem Geld für Gewänder, das jeder für sich bereit gestellt hat, solch eine Art von Gewand kaufen und eben Sie beide mich mit einem ein­zigen <Gewand> bekleiden!“ – dann muss er es aushändigen und dafür sühnen.

10.   Es kann sein, dass ein König oder ein Regierungs­angestellter oder ein Brahmane <Geistlicher> oder ein Haushälter speziell für einen Bhikkhu das Geld für ein Gewand sendet, indem er einen Boten be­auf­tragt: „Kaufe mit diesem Geld ein Gewand und bekleide den Bhikkhu namens Soundso damit.“ Falls dieser Bote an diesen Bhik­khu heran tritt und ihn so anspricht: „Ehrwür­diger Herr! Dieses Geld für ein Gewand ist spe­ziell für den Ehrwürdigen gebracht worden. Möge der Ehrwür­di­ge dieses Geld entgegen nehmen!“ – dann soll dieser Bote von diesem Bhikkhu so angesprochen wer­den: „Freund, wir <Bhikkhus> nehmen kein Geld entgegen. Wir nehmen nur das Gewand entgegen und das nur, wenn die Zeit dazu passend ist, und nur eines, das zulässig ist.“ Wenn dieser Bote die­sen Bhikkhu fragt: „Hat der Ehrwürdige einen Hel­fer?“ – o Bhik­khus, dieser Bhikkhu soll, sofern er ein Gewand benötigt, auf diese Weise einen Klosterwärter oder einen Laienan­hän­ger als Helfer be­nennen: „Freund! Dieser ist der Helfer der Bhikkhus.“ Wenn der Bote den Helfer angewiesen hat, an den Bhikkhu heran tritt und ihn anspricht: „Ehrwürdiger Herr! Ich habe den Helfer, den der Ehr­wür­dige benannt hat, angewiesen. Möge der Erwürdige, wenn die Zeit dazu passend ist, an ihn heran treten, er wird Euch mit einem Ge­wand bekleiden!“ – dann, o Bhikkhus, soll dieser Bhikkhu, wenn er ein Gewand benötigt, an den Helfer heran treten und ihn zwei oder drei Mal nachdrücklich so erinnern: „Freund! Ich brauche ein Gewand.“– „Besorgt der <Helfer> ein Gewand, nachdem er zwei oder drei Mal nachdrücklich erinnert wurde, so ist es gut. Wenn er es nicht besorgt, kann dieser <Bhikkhu> vier, fünf, höchstens sechs Mal {an den Helfer heran treten und} schweigend beiseite stehen bleiben, um darauf hin zu weisen. Bleibt er vier, fünf, höchs­tens sechs Mal schwei­gend beiseite stehen, um darauf hin­zu­weisen, und der Helfer besorgt das Gewand, so ist es gut. Wenn er sich öfters als das bemüht und der <Helfer> das Ge­wand besorgt, muss der <Bhikkhu> es aushändigen und dafür sühnen. Wenn der <Helfer> es nicht besorgt, soll der <Bhikkhu> entweder selbst dort­hin gehen, von woher ihm das Geld für das Gewand gebracht worden ist, oder einen Boten senden <mit der Nachricht>: „Das Geld für ein Gewand, das Ihr, meine Herren, speziell für einen Bhikkhu ge­sandt habt, hat gar keinen Nutzen für diesen Bhikkhu gehabt. Holt Euch, meine Herren, was Euer eigen ist. Möge was Euer eigen ist nicht verloren gehen.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.

 

 

II. Kosiyavagga – Die Seide

1.      Welcher Bhikkhu auch immer sich eine mit Seide vermischte Filz (-de­cke/-matte) anfertigen lässt, muss sie aushändigen und dafür sühnen.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer sich eine Filz (-decke/-matte) aus reiner schwarzer Ziegenwolle anfertigen lässt, muss sie aushändi­gen und dafür sühnen.

3.      Ein Bhikkhu, der sich eine neue Filz (-decke/-matte) anfertigen lässt, soll zwei Teile reine schwarze Ziegenwolle nehmen, einen dritten <Teil> weiße, und einen vierten lohfarbene (braungelbe). Nimmt ein Bhikkhu nicht zwei Teile reine schwarze Ziegenwolle, einen dritten <Teil> weiße und einen vierten lohfarbene und lässt sich eine neue Filz (-decke /-matte) anfertigen, muss er sie aushän­digen und dafür sühnen.

4.      Ein Bhikkhu, der sich eine neue Filz (-decke/-matte) anfertigen ließ, darf diese für sechs Jahre behalten. Unabhängig davon, ob er diese ablegt oder nicht, wenn er sich nach weniger als sechs Jahren eine ande­re, neue Filz (-decke/-matte) anfertigen lässt, muss er sie aushändi­gen und dafür sühnen – es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die Berech­tigung <eine neue anzufer­tigen>.

5.      Ein Bhikkhu, der sich einen Filz zum Sitzen anfertigen lässt, soll von der Seite eines alten Filzes eine Sugataspanne nehmen, um ihn <den neuen> unansehnlich zu machen. Nimmt ein Bhikkhu keine Sugata­span­ne von der Seite eines alten Filzes und lässt sich einen neuen Filz anfer­tigen, muss er ihn aushändigen und dafür sühnen.

6.      Falls einem Bhikkhu, der auf einer Landstraße entlang geht, Zie­gen­wolle zukommt, kann sie dieser Bhikkhu, wenn er wünscht, anneh­men. Hat er sie angenommen, soll er sie, wenn kein Träger zur Verfü­gung steht, höchs­tens für drei Yojana[11] eigenhändig tragen. Wenn er sie selbst mehr als drei Yojana trägt, auch wenn kein Träger zur Verfügung steht, muss er sie aus­händigen und dafür sühnen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer von einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht ver­wandt ist, Ziegenwolle waschen, färben oder entwirren <kardie­ren> lässt, muss diese aushändigen und dafür sühnen.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer Gold oder Silber <Geld> nimmt, den Empfang veranlasst oder hinterlegtes annimmt, muss es aushändi­gen und dafür sühnen.

9.      Welcher Bhikkhu auch immer mit Geld verschiedene Waren er­wirbt, muss <das Erworbene> aushändigen und dafür sühnen.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer mit verschiedenen Gütern Tausch­handel treibt, muss sie aushändigen und dafür sühnen.

III. Pattavagga – Die Schale

1.      Eine Extra-Schale darf man höchstens für zehn Tage behalten. Über­schreitet man diese <Frist>, muss man <die Extra-Schale> aushän­digen und dafür sühnen.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer eine Schale mit weniger als fünf Aus­besse­rungen gegen eine neue Schale auswechselt, muss sie aushän­digen und dafür sühnen. Dieser Bhikkhu soll diese <neue> Schale einer Grup­pe von Bhikkhus aushändigen und jene Schale, die in dieser Gruppe von Bhikkhus am Ende übrig bleibt, soll diesem Bhikkhu gege­ben wer­den <mit der Er­mahnung>: „O Bhikkhu, dies ist Ihre Schale und Sie müssen sie behalten, bis sie zerbrochen ist.“ Dies ist die hier einzuhal­tende Handlungsweise.

3.      Es gibt solche Heilmittel, die kranke Bhikkhus einnehmen dürfen, näm­lich: Butteröl (Ghee), Butter, Öl, Honig, Melasse. Wenn man diese <Heil­mittel> entgegen genommen hat, darf man sie für höchstens sie­ben Tage aufbewahren und benutzen. Überschreitet man diese <Frist>, muss man <diese Heilmittel> aushändigen und dafür sühnen.

4.      Ein Bhikkhu kann sich im letzten Monat des Sommers nach einem Bade­gewand für die Regenzeit umsehen. Hat er es im letzten halben Monat des Sommers angefertigt, kann er es anziehen. Falls er sich vor dem letzten Monat des Sommers nach einem Badegewand für die Regen­zeit umsieht <oder> falls er es vor dem letzten halben Monat des Sommers anfertigt und es anzieht, muss er es aushändigen und dafür sühnen.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer einem Bhikkhu persönlich ein Gewand gibt und es ihm zornig und verstimmt <wieder> abnimmt oder abneh­men lässt muss es aushändigen und dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer persönlich um Faden bittet und sich von Webern daraus ein Gewand weben lässt, muss es aushändigen und dafür sühnen.

7.      Es kann sein, dass ein Haushälter oder eine Haushälterin speziell für einen Bhikkhu, mit dem er/ sie nicht verwandt ist, von Webern ein Ge­wand weben lässt. Wenn dieser Bhikkhu, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern geht und auf diese Weise betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Freunde! Dieses Gewand wird spe­zi­ell für mich gewebt. Macht es lang, breit und dicht. Webt es gut und die Fäden gut ge­streckt, gerade geglättet und gut gezogen und gut ge­bürs­tet. Vielleicht wer­den wir den Herren dafür eine Kleinigkeit zu­kom­men lassen!“ – und nach­dem dieser Bhikkhu auf diese Weise ge­spro­chen hat, <den Webern> eine Kleinigkeit zukommen lässt, wenn auch nur ein wenig Brockenspeise, muss er <das Gewand> aushändi­gen und dafür sühnen.

8.      Zehn Tage vor dem Dreimonats-Kattikavollmond[12] mag einem Bhik­khu ein Gewand, das aus einem dringendem Anlass[13] heraus gespen­det wird, zukommen. Der Bhikkhu, der diesen dringenden Anlass erkennt, soll es entgegen nehmen. Hat er es entgegen genommen, kann er bis zur Gele­gen­heit der Gewandzeit[14] beiseite legen. Wenn er es länger als diese <Frist> beiseite legt, muss er es aushändigen und dafür sühnen.

9.      Es gibt solche Waldlagerstätten, die als gefährlich und Furcht erre­gend bekannt sind. Nachdem man die frühe Regenzeitklausur verbracht hat, kann ein Bhikkhu, der in solch einer Lagerstätte wohnt, bis zum Katti­ka­voll­mond, eines seiner drei Gewänder in einer bewohnten Gegend beiseite legen, sofern er dies wünscht. Gibt es nun für diesen Bhikkhu einen Grund, von jenem Gewand abwesend zu sein, so soll er für höchs­tens sechs Nächte davon abwesend sein. Wenn er länger als diese <Frist> abwesend ist, muss er es aushändigen und dafür sühnen – es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die Berechtigung dazu.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich eine dem Orden zuge­dachte Gabe sich selbst aneignet, muss diese aushändigen und dafür sühnen.

 

 

Die 92 Pācittiya – Sühnen

Unterteilt in neun Gruppen

 

I. Musāvādavagga – Üble Rede

1.      Bewusste Lüge muss gesühnt werden.

2.      Abfällige Rede muss gesühnt werden.

3.      Zwischenträgerei unter Bhikkhus muss gesühnt werden

4.      Welcher Bhikkhu auch immer eine nicht-hochordinierte Person rezi­tie­ren lehrt, indem er eine Lehrrede in Zeilen einteilt und {gemeinsam mit ihr} rezitiert, muss dafür sühnen.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer nicht-hochordinierten Per­son mehr als zwei oder drei Nächte {in der selben Unterkunft} zusam­men niederlegt, muss dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Frau {in der selben Unter­kunft} zusammen niederlegt, muss dafür sühnen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer einer Frau die Lehre mit mehr als fünf oder sechs Worten vorträgt, ohne dass ein verständiger Mann zugegen ist, muss dafür sühnen.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer eine nicht-hochor­dinierte Person über {sei­nen} übermenschlichen Zustand in Kenntnis setzt, so muss er, wenn es der Wirklichkeit entspricht, dafür sühnen.

9.      Welcher Bhikkhu auch immer eine nicht-hochor­dinierte Person über eines Bhikkhus „moralisches Vergehen“ in Kenntnis setzt, muss dafür sühnen –es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die Berechtigung <sie in Kenntnis zu setzen>.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer in der Erde gräbt, oder graben lässt, muss dafür sühnen.

 

 

II. Bhūtagamavagga – Die Pflanzen

1.      Beschädigung von Pflanzen muss gesühnt werden.

2.      Ausflüchte suchen oder {durch Schweigen} Schwierigkeit ma­chen muss gesühnt werden.

3.      Verleumdung oder destruktive Kritik muss gesühnt werden.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer ein dem Orden gehörendes Bett, Stuhl, Kissen oder Schemeln unter freiem Himmel ausbreitet oder ausbrei­ten lässt und, wenn er abreist, es weder wegräumt noch wegräumen lässt, oder weggeht, ohne jemanden zu informieren, <dass die Möbel nicht weg geräumt wurden>, muss dafür sühnen.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohnstätte, Boden- und Bettzeug ausbreitet oder ausbreiten lässt und wenn er abreist, es weder wegräumt noch wegräumen lässt, oder weg­geht, ohne jemanden zu informieren, <dass es nicht weggeräumt wurde> muss dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohn­stätte sein Lager so ausbreitet und sich darauf niederlegt, dass er einen vorher angekommenen Bhikkhu wissentlich stört <indem er denkt>: „Wem es zu eng ist, der wird weggehen!“, muss, wenn er es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer zornig und verstimmt einen Bhikkhu aus einer dem Orden gehörenden Wohnstätte hinaus wirft oder hinaus wer­fen lässt, muss dafür sühnen.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer sich innerhalb einer dem Orden gehören­den Wohnstätte, auf einem Bett oder Stuhl mit abnehmbaren Füßen, die sich auf einer erhöhten Plattform befinden, hinsetzt oder hinlegt, muss dafür sühnen.

9.      Ein Bhikkhu, der eine große Wohnstätte repariert, darf nur rund um den Türrahmen, zur Türbefestigung und um die Fenster herum, <immer wie­der> Mauerputz auftragen. Auf das Dach kann er zwei oder drei Rei­hen Deckmaterial legen, während er nicht auf Pflan­zungen tritt. Wenn er mehr als dieses auflegt, selbst wenn er dabei nicht auf Pflan­zungen tritt, muss er dafür sühnen.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich Wasser mit lebenden Tier­chen auf Gras oder Tonerde ausgießt oder ausgießen lässt, muss dafür sühnen.

 

 

III. Bhikkhuṇovādavagga – Die Belehrung

1.      Welcher Bhikkhu auch immer die Bhikkhuṇīs belehrt, ohne dazu be­rech­tigt zu sein, muss dafür sühnen.

2.      Selbst wenn ein Bhikkhu zur <Belehrung der Bhikkhuṇīs> berechtigt ist, be­lehrt er die Bhikkhuṇīs nach Sonnenuntergang, muss er dafür sühnen.

3.      Welcher Bhikkhu auch immer ins Quartier der Bhikkhuṇīs geht und die Bhikkhuṇīs belehrt, außer zur richtigen Gelegenheit, muss dafür süh­nen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Bhikkhuṇī ist krank. Dies ist hier die richtige Gele­gen­heit.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer, so spricht: „Aus materiellem Grund be­leh­ren die Bhikkhus die Bhikkhuṇīs“, muss dafür sühnen.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht ver­wandt ist, ein Gewand gibt, außer zum Tausch, muss dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer für eine Bhikkhuṇī, mit der er nicht ver­wandt ist, ein Gewand näht oder nähen lässt, muss dafür sühnen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Bhikkhuṇī verabredet und <mit ihr> die selbe Landstraße entlang geht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, außer zur richtigen Gelegenheit, muss dafür sühnen. Hier ist die rich­tige Gelegenheit: Der Weg kann nur mit einer Kara­wane bereist werden, <oder> ist als gefährlich und Furcht erregend bekannt. Dies ist hier die rich­tige Gelegenheit.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Bhikkhuṇī verabredet und <mit ihr> das selbe Schiff besteigt, welches entweder {fluss-}auf­wärts oder {fluss-}abwärts fährt, außer um (einen Fluss) zu über­queren, muss dafür sühnen.

9.      Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich eine Brockenspeise, die durch eine Bhikkhuṇī beschafft wurde, genießt, muss dafür sühnen – es sei denn, die Laien haben <diese Brockenspeise> vorher für ihn zube­reitet.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer heimlich, zusammen mit einer Bhikkhuṇī – er mit ihr alleine – sitzt, muss dafür sühnen.

 

 

IV. Bhojanavagga – Die Nahrung

1.      Ein Bhikkhu, der nicht krank ist, kann in einem öffentlichen Essens­ver­tei­lungs­zentrum <od. Armenküche> eine Mahlzeit genießen. Wenn er mehr als das genießt, muss er dafür sühnen.[15]

2.      Das Genießen von Speise in einer Gruppe, außer zur richtigen Gele­gen­heit, muss gesühnt werden. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Gele­genheit von Krankheit, eine Gelegenheit der Spende von Ge­wän­dern[16], eine Gelegenheit des Anfertigens von Gewändern, eine Gelegenheit einer langen Reise, eine Gelegenheit einer Schifffahrt, eine Gelegen­heit, wo zu viele sind, eine Gelegenheit einer Mahlzeit von einem Ein­siedler. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.

3.      Das Ersetzen {einer Essenseinladung} durch eine andere, außer zur rich­tigen Gelegenheit, muss gesühnt werden. Hier ist die richtige Gele­genheit: Eine Gelegenheit von Krankheit, eine Gelegenheit der Spen­de von Gewän­dern, eine Gelegenheit des Anfertigens von Gewän­dern. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.[17]

4.      Eine Familie mag einen Bhikkhu, der zu ihr gekommen ist, einladen, so viele Süßigkeiten oder Gebäck zu nehmen, wie er möchte. Dieser Bhik­khu kann, sofern er das wünscht, zwei oder drei Schalen voll entge­gen nehmen. Wenn er mehr als dieses entgegen nimmt, muss er dafür süh­nen. Hat er zwei oder drei Schalen voll entgegen genommen und sie davon getragen, so soll er sie mit den <anderen> Bhikkhus teilen. Dies ist die hier einzuhalten­de Handlungsweise.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer Speise genossen hat, und <weitere Spei­se­angebote> abgelehnt hat und <dann doch> essbare oder genieß­bare Speise, die nicht übrig gelassen wurde, isst oder genießt, muss dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu <A> auch immer einen Bhikkhu <B>, der Speise ge­nos­sen hat und <weitere> abgelehnt hat, auf diese Weise einlädt ess­ba­re oder genießbare Speise, die nicht übrig gelassen wurde, zu neh­men: „Komm, Bhikkhu <B>, iss oder genieß!“, wissend <dass er abge­lehnt hat> und erhof­fend ihm <nachher> Vorwürfe zu machen, muss <A>, wenn <B> genießt, für {dieses Genießen} sühnen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer zur Unzeit essbare oder genießbare Spei­se isst oder genießt, muss dafür sühnen.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer aufbewahrte essbare oder genieß­bare Spei­se isst oder genießt, muss dafür sühnen.

9.      Es gibt solche vorzüglichen genießbaren Speisen, nämlich: Butteröl, Butter, Öl, Honig, Melasse, Fisch, Fleisch, Milch und Quark (Yog­hurt). Welcher Bhikkhu auch immer, ohne krank zu sein, um solche vorzüg­liche genießbare Speisen zum eigenen Verzehr bittet und sie <dann> genießt, muss dafür sühnen.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer nichtgegebene Nahrung zum Ra­chen bringt, außer Wasser und Zahnholz <-bürste>, muss dafür sühnen.

 

 

V. Acelakavagga – Der nackte Asket

1.      Welcher Bhikkhu auch immer einem nackten Asketen, einem Wander­as­ke­ten oder einer Wanderasketin eigenhändig essbare oder genießbare Speise gibt, muss dafür sühnen.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer zu einem <anderen> Bhikkhu sagt: „Komm Freund, wir werden das Dorf oder die Marktstadt zum Bro­cken­sammeln betreten!“ und ihn dann – ob er ihm etwas geben lässt oder nicht – weg schickt <indem er spricht>: „Geh’ Freund! Sprechen oder Sitzen mit dir ist für mich nicht angenehm. Sprechen oder Sitzen ist für mich nur alleine an­genehm!“, hat er es aus eben diesem Grund getan, nicht aus einem anderen, dann muss er dafür sühnen.

3.      Welcher Bhikkhu auch immer ein Ehepaar stört, indem er sich {in de­ren Schlafraum} setzt, muss dafür sühnen.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer heimlich, zusammen mit einer Frau an einem verborgenen Platz sitzt, muss dafür sühnen.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer heimlich, zusammen mit einer Frau – er mit ihr alleine – sitzt, muss dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer zu einer Mahlzeit eingeladen wurde und ohne einen anwesenden Bhikkhu darüber zu informieren, vor oder nach der Mahl­zeit <andere> Familien besucht, außer zur richtigen Gele­gen­heit, muss dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Gele­gen­heit der Spen­de von Gewändern, eine Gelegenheit des Anfer­tigens von Gewändern. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.

7.      Ein Bhikkhu, der nicht krank ist, kann eine Einladung für einen Be­darfs­ge­gen­stand bis zu vier Monate annehmen. Wenn er ihn, außer bei einer neuen Einladung oder einer fortdauernden Einladung, darüber hinaus an­nimmt, muss er dafür sühnen.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer eine Armee im Feldzug ansehen geht, außer aus einem angemessenen Grund, muss dafür sühnen.

9.      Gibt es einen Grund für diesen Bhikkhu die Armee zu besuchen, so darf dieser Bhikkhu zwei oder drei Nächte[18] bei der Armee verbringen. Wenn er mehr als diese Zeit <dort> verbringt, muss er dafür sühnen.

10.   Verbringt dieser Bhikkhu zwei oder drei Nächte bei der Armee und er geht das Schlachtfeld, das Aufmarschgebiet, die Etappe oder die Trup­pen anzusehen, muss er dafür sühnen.

 

 

VI. Surāpānavagga – Der Alkohol

1.      Das Trinken von gebrannten oder ungebrannten alkoholischen Geträn­ken muss gesühnt werden.

2.      Das Kitzeln {eines Hochordinierten} mit den Fingern muss gesühnt werden.

3.      Im Wasser Spaß machen muss gesühnt werden.

4.      Missachtung muss gesühnt werden.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer einen Bhikkhu erschreckt, muss dafür süh­nen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer, ohne krank zu sein, in der Hoffnung sich zu wärmen, ein Feuer entzündet oder entzünden lässt, außer bei ange­messe­nem Grund, muss dafür sühnen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer innerhalb von weniger als einem hal­ben Monat <mehr als ein Mal> badet, außer zur richtigen Gelegenheit, muss dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Die letzten ein­einhalb Mo­na­te des Sommers und der erste Monat der Regenzeit – somit sind diese zweieinhalb Monate eine Gelegenheit von <Sommer-> Hitze und eine Gelegenheit von Vorregenzeithitze. Eine Gelegenheit von Krankheit, eine Gelegenheit von Arbeit, eine Gelegenheit einer langen Reise, eine Gele­genheit von {staubigem} Wind oder Regen. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.[19]

8.      Ein Bhikkhu, der ein neues Gewand erhalten hat, soll es mit einer der drei Markierungsfarben markieren: blau, ocker oder schwarz[20]. Wenn ein Bhikkhu ein neues Gewand, ohne es mit einer der drei Markie­rungs­far­ben markiert zu haben benutzt, muss er dafür sühnen.

9.      Welcher Bhikkhu auch immer einem Bhikkhu, einer Bhikkhuṇī, einer Sikhamāna, einem Sāmaṇera, einer Sāmaṇerī ein <Extra-> Gewand per­sönlich überlässt und ohne dass es <von diesem> zurück gegeben wurde, benutzt, muss dafür sühnen.[21]

10.   Welcher Bhikkhu auch immer eines Bhikkhus Schale, Gewand, Stoff zum Sitzen, Nadelkästchen oder Gürtel versteckt oder verstecken lässt, selbst wenn er sich nur einen Spaß daraus erhofft, muss dafür sühnen.

 

 

VII. Sappāṇavagga – Das Lebewesen

1.      Welcher Bhikkhu auch immer vorsätzlich ein Tier des Lebens beraubt, muss dafür sühnen.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer Wasser, von dem er weiß, dass es leben­de <Wasser-> Tierchen enthält, <zum Trinken oder Waschen> benutzt, muss dafür sühnen.

3.      Welcher Bhikkhu auch immer die Wiederaufnahme eines Streit­falles betreibt, von dem er weiß, dass er der Regel gemäß entschie­den wurde, muss dafür sühnen.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer das moralische Vergehen[22] eines <ande­ren> Bhikkhus wissentlich verheimlicht, muss dafür sühnen.

5.      Wenn ein Bhikkhu wissentlich einer weniger als zwanzig Jahre alten Person die Hochordination verleiht, dann ist diese Person nicht hoch­ordi­niert, jene Bhikkhus {die sie hochordiniert haben} sind zu tadeln, und er {als Unterweiser} muss für diese {Verleihung} sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer sich wissentlich mit einer Karawane von Dieben <Diebesbande>[23] verabredet und mit ihr die selbe Landstraße ent­lang geht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, muss dafür süh­nen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Frau verabredet und mit ihr die selbe Landstraße entlang geht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, muss dafür sühnen.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer folgendermaßen spricht: „Ich begreife die vom Erhabenen verkündete Lehre auf jene Weise, dass die behin­dernden Umstände, welche vom Erhabenen als solche bezeichnet wur­den, für den sie Ausübenden nicht ausreichend zur Behinderung sind!“ – dieser Bhikkhu soll von den Bhikkhus auf diese Weise ermahnt wer­den: „Ehrwürdiger! Sprechen Sie nicht so. Missinterpretieren Sie nicht den Erhabenen, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut, weil der Erhabene so etwas nicht sagen würde. Auf vielfache Wei­se, Freund, wurden die behindern­den Umstände vom Erhabenen als be­hindernd und für die sie Ausübenden zur Behinderung ausreichend be­zeichnet.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu auf diese Weise von den Bhik­khus ermahnt, dennoch {seine üble Ansicht} aufrecht erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu drei Mal zum Aufge­ben dieser {Ansicht} aufgefordert werden. Gibt er diese {An­sicht} auf, nachdem er bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er sie nicht aufgibt, muss er dafür sühnen.

9.      Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich mit diesem so sprechenden Bhikkhu, dessen Fall noch nicht durch die Wiedereingliederung abge­schlos­sen ist, und der diese Ansicht nicht aufgegeben hat, Umgang pflegt, in Gemeinschaft mit ihm {die Uposathahandlung u.ä.} durch­führt oder sich mit ihm {unter einem Dach} niederlegt, muss dafür sühnen.

10.   Wenn ein Samaṇuddesa[24] ebenso spricht: „Ich begreife die vom Erha­be­nen verkündete Lehre auf jene Weise, dass die behindernden Umstän­de, welche vom Erhabenen als solche bezeichnet wurden, für den sie Ausüben­den nicht ausreichend zur Behinderung sind!“ – dieser Sa­maṇuddesa soll von den Bhikkhus auf diese Weise ermahnt werden: „Freund Samaṇuddesa! Sprich nicht so. Missinterpretiere nicht den Erhabenen, denn Missinterpre­tie­rung des Erhabenen ist nicht gut, weil der Erhabene so etwas nicht sagen würde. Auf vielfache Weise, Freund Samaṇuddesa, wurden die behindern­den Umstände vom Erhabenen als behindernd und für die sie Ausübenden zur Behinderung ausreichend bezeichnet.“ Wenn jedoch dieser Samaṇud­desa auf diese Weise von den Bhikkhus ermahnt, dennoch {seine üble An­sicht} aufrecht erhält, dann soll dieser Samaṇuddesa von den Bhikkhus auf diese Weise ange­sprochen werden: „Freund Samaṇuddesa! Von heute an darf der Erha­be­ne <von Dir> nicht mehr Dein Meister genannt werden und das gemein­same Niederlegen, das für zwei oder drei Nächte die ande­ren Samaṇ­uddesa zusammen mit den Bhikkhus erhalten, dieses gibt es für Dich auch nicht. Geh’ Du, Anderer, verschwinde!“ Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich diesen auf diese Weise ausgestoßenen Samaṇ­uddesa begünstigt, sich von ihm bedienen lässt, mit ihm Umgang pflegt oder sich mit ihm {unter einem Dach} niederlegt, muss dafür sühnen.

 

 

VIII. Sahadhammikavagga – Die erlassenen Regeln

1.      Welcher Bhikkhu auch immer von den Bhikkhus betreffend einer erlas­se­nen Schulungsregel’ ermahnt wird und auf diese Weise spricht: „Freunde! Ich werde mich so lange nicht in jener Schulungsregel üben, bis ich einen anderen Bhikkhu, der erfahren und der Verhaltensethik kundig ist, danach gefragt habe.“ – muss dafür sühnen. O Bhikkhus, ein sich schulender Bhikkhu soll <die erlassenen Schulungsregeln> kennen, <wenn er etwas nicht ver­steht> soll er fragen und den Sinn erforschen. Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer während der Pātimokkharezitation auf diese Weise spricht: „Was soll das mit diesen winzigen und gerin­gen Schu­lungs­regeln, die <hier> rezitiert werden; sie führen bloß zu Ge­wissensbis­sen, Plage und Verwirrung!“ – muss für die Verächtlich­ma­chung der Schu­lungsregeln sühnen.

3.      Welcher Bhikkhu auch immer, obwohl halbmonatlich der Pātimok­kha rezitiert wird, auf diese Weise spricht: „Jetzt erst weiß ich, dass auch diese Regel in der Ordenssatzung überliefert ist, in der Ordenssat­zung ent­halten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt!“ – und wenn die ande­ren Bhikkhus von diesem Bhikkhu wissen: „Bereits zwei oder drei Mal, wenn nicht öfter, hat sich dieser Bhikkhu bei der Rezita­tion des Pātimokkha niedergelassen!“ – dann gibt es für diesen Bhikkhu keine <Vergehens-> Milderung wegen Unwissenheit; und welches Vergehen er da auch immer begangen hat, er soll der entsprechenden Regel ge­mäß behandelt werden. Darüber hinaus soll ihm seine Verblen­dung vor­gehalten werden: „Freund, das ist für Sie ein Verlust, das ist ein Scha­den für Sie, dass Sie, während der Pātimokkha rezitiert wird, des­sen Sinn nicht richtig mitbekommen, weil Sie nicht aufpassen.“ {Wenn ihm einmal seine Verblendung vorgehalten wurde und er ver­sucht wie­der zu täuschen, muss er dafür sühnen.}

4.      Welcher Bhikkhu auch immer einem Bhikkhu zornig und verstimmt einen Schlag versetzt, muss dafür sühnen.

5.      Welcher Bhikkhu auch immer zornig und verstimmt gegen einen Bhik­khu die Handfläche zum Schlag erhebt, muss dafür sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer einen Bhikkhu grundlos eines Saṅghā­dise­sa­vergehens bezichtigt, muss dafür sühnen.

7.      Welcher Bhikkhu auch immer in einen Bhikkhu vorsätzlich Gewis­sens­bis­se erweckt <in der Absicht>: „Damit wird es für ihn eine Weile unbequem sein!“, muss, wenn er es aus eben diesem Grund tut und aus keinem ande­ren, dafür sühnen.

8.      Welcher Bhikkhu auch immer sich Bhikkhus, die am Schimpfen und Zanken sind und in Wortstreit geraten sind, lauschend zugesellt <in der Absicht>: „Ich werde mir anhören, was sie sagen werden!“, muss, wenn er es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.

9.      Welcher Bhikkhu auch immer zu Verfahren {Vinaya­kammas}, die der Regel gemäß durchgeführt werden, seine Zustimmung gibt und hinter­her <an diesen Verfahren> Kritik übt, muss dafür sühnen.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer, während in einer Ordensversammlung ein Gespräch zum Zweck eines Urteils stattfindet, sich, ohne seine Zu­stim­mung gegeben zu haben, vom Sitz erhebt und weg geht, muss dafür sühnen.

11.   Welcher Bhikkhu auch immer, zusammen mit einem darin einigen Or­den, ein Gewand {einem Bhikkhu} gibt und hinterher daran Kritik übt: „Auf­grund freundschaftlicher Beziehungen verteilen die Bhikkhus die dem Orden gespen­de­ten Gaben!“, muss dafür sühnen.[25]

12.   Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich eine dem Orden zuge­dachte Gabe einer Person zueignet, muss dafür sühnen.

 

 

IX. Ratanavagga – Der Wertgegenstand

1.      Welcher Bhikkhu auch immer, ohne sich angemeldet zu haben, die Schwel­le {zum Schlafgemach} eines adligen, kopfgesalbten Königs über­schreitet, während der König und/oder die Königin noch nicht {aus dem Schlafgemach} heraus getreten ist/sind, muss dafür sühnen.

2.      Welcher Bhikkhu auch immer einen Wertgegenstand oder was für einen Wertgegenstand gehalten wird, nimmt oder nehmen lässt, außer inner­halb eines Kloster-<geländes> oder innerhalb eines Wohnsitzes, muss dafür sühnen. Ein Bhikkhu soll einen Wertgegenstand oder was für einen Wertgegenstand gehalten wird, innerhalb eines Kloster-<gelän­des> oder innerhalb eines Wohnsitzes nehmen oder ihn nehmen lassen und zur Seite legen <in der Absicht>: „Wem er gehört, der wird ihn ab­holen.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.[26]

3.      Welcher Bhikkhu auch immer, ohne einen anwesenden Bhikkhu darüber zu informieren, zur Unzeit ein Dorf betritt, außer um eine angemessene, drin­gend nötige Angelegenheit zu erledigen, muss dafür sühnen.

4.      Welcher Bhikkhu auch immer sich ein aus Knochen, Elfenbein oder Horn bestehendes Nadelkästchen anfertigen lässt, muss es zerbrechen und für <die Anfertigung> sühnen.

5.      Ein Bhikkhu, der sich ein neues Bett oder einen Stuhl anfertigen lässt, soll diese gemäß des Sugata-Fingers[27], mit acht Finger hohen[28] Beinen an­fer­tigen, den untersten Rand des Rahmens nicht eingerechnet. Über­schreitet er dieses <Maß>, muss er <die Möbelbeine auf das richtige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes> sühnen.

6.      Welcher Bhikkhu auch immer sich ein Bett oder einen Stuhl mit Baum­wolle polstern lässt, muss diese entfernen und für <die Pols­te­rung> sühnen.

7.      Ein Bhikkhu, der sich einen Stoff zum Sitzen anfertigen lässt, soll ihn nach Maß anfertigen. Hier ist das Maß: In der Länge zwei Hand­span­nen, gemäß der Sugata-Handspanne, in der Breite anderthalb und die Einfassung eine Handspanne. Überschreitet er dieses <Maß>, muss er <den Stoff auf das richtige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes> sühnen.

8.      Ein Bhikkhu, der sich ein Tuch zum Bedecken von Krätze anfertigen lässt, soll es nach Maß anfertigen. Hier ist das Maß: In der Länge vier Hand­spannen, gemäß der Sugata-Handspanne, in der Breite zwei Hand­spannen. Überschreitet er dieses <Maß>, muss er <das Tuch auf das richtige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes> sühnen.

9.      Ein Bhikkhu, der sich ein Badegewand für die Regenzeit anfertigen lässt, soll es nach Maß anfertigen. Hier ist das Maß: In der Länge sechs Hand­span­nen, gemäß der Sugatahandspanne, in der Breite zweieinhalb. Über­schreitet er dieses <Maß>, muss er <das Badegewand auf das rich­tige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes> sühnen.

10.   Welcher Bhikkhu auch immer, sich ein Gewand nach Maß des Sugata­ge­wandes oder größer anfertigen lässt, muss es <auf das richtige Maß> kürzen und für <die Anfertigung> sühnen. Hier ist das Maß des Sugata­gewandes eines Sugata: In der Länge neun Handspannen, gemäß der Sugatahand­span­ne, in der Breite sechs Handspannen. Dies ist das Maß des Sugatage­wandes eines Sugata.

 

 

Die vier Pāṭidesanīya – Zu Gestehendes

1.      Welcher Bhikkhu auch immer von der Hand einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht verwandt ist und die eine bewohnte Gegend betreten hat, essbare oder genieß­bare Speise eigenhändig entgegennimmt und sie isst oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: „Etwas Tadelnswertes, Freun­de, habe ich begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich.“

2.      Bhikkhus mögen zu Familien eingeladen worden sein und Speise genie­ßen. Wenn da irgend eine Bhikkhuṇī steht und parteiisch Anordnungen gibt: „Geben Sie hierher gewürzte Hülsenfrüchte, geben Sie hierher gekochten Reis!“ – dann sollen jene Bhikkhus diese Bhikkhuṇī auf diese Weise weg schicken: „Gehe zur Seite, Schwester, solange die Bhikkhus Speise genie­ßen!“ Wenn auch nicht einer der Bhikkhus diese Bhikkhuṇī auf diese Weise zum Weggehen auffordert: „Gehe zur Seite, Schwester, solange die Bhikkhus Speise genießen!“ – dann sollen diese Bhikkhus es auf diese Weise gestehen: „Etwas Tadelnswertes, Freunde, haben wir begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehen wir.“

3.      Es gibt solche Familien, welche zu ‘Schulungstüchtigen’[29], ernannt wor­den sind. Welcher Bhikkhu auch immer von solchen zu ‘Schu­lungs­tüch­tigen’ ernannten Familien, ohne vorher eingeladen worden zu sein {bzw.} ohne krank zu sein, essbare oder genießbare Speise eigen­händig entgegen nimmt und sie isst oder genießt, soll es auf diese Wei­se geste­hen: „Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zu­träglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich.“

4.      Es gibt solche Waldlagerstätten, die als gefährlich und Furcht erre­gend bekannt sind. Welcher Bhikkhu auch immer in solchen Lagerstätten lebt und ohne vorher {die Spender über die Gefahr} zu informieren, {von Spendern dorthin gebrachte} essbare oder genießbare Speise inner­halb des Klosters eigenhändig entgegen nimmt und sie, ohne krank zu sein, isst oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: „Etwas Tadelns­wertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich.“

 

 

Die fünfundsiebzig Sekhiyavatta – Übungsregeln

Die Übungen, welche Bhikkhus (und Sāmaṇeras) praktizieren müssen, wer­den Sekhiyavatta genannt.

Diese Sekhiyavatta sind in vier Gruppen angeordnet.

 

Die erste Gruppe heißt SāruppaDer Abschnitt vom guten Benehmen.

Die zweite Gruppe heißt Bhojanapaṭisaṃyutta – Der Abschnitt vom Essen.

Die dritte Gruppe heißt DhammadesanāpaṭisaṃyuttaDer Abschnitt vom Dhamma-Lehren.

Die vierte Gruppe heißt Pakiṇṇaka – Der Abschnitt von Verschiedenem.

 

 

I. Sāruppa – Gutes Benehmen

1.      „Ich werde <das Untergewand> rundherum anziehen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

2.      „Ich werde <das Obergewand> rundherum anlegen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

3.      „Ich werde in bewohnter Gegend gut bedeckt gehen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

4.      „Ich werde in bewohnter Gegend gut bedeckt sitzen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

5.      „Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht gehen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

6.      „Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht sitzen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

7.      „Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

8.      „Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

9.      „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit hochgezogenem Gewand gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

10.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit hochgezogenem Gewand sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll

11.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend herumgehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

12.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend sitzen“, ist eine Schu­lungsregel, die befolgt werden soll.

13.   „Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend gehen“, ist eine Schu­lungsregel, die befolgt werden soll.

14.   „Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend sitzen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

15.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schaukelndem Körper gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

16.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schaukelndem Körper sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

17.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schlenkernden Armen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

18.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schlenkernden Armen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

19.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

20.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

21.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

22.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

23.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem {Kopf und Schul­tern} gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

24.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem {Kopf und Schul­tern} sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

25.   „Ich werde mich in bewohnter Gegend nicht in der Hocke fortbewe­gen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

26.   „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit umfassten Knien sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

 

 

II. Bhojanapaṭisaṃyutta – Das Essen

1.      „Ich werde die Brockenspeise mit Würde entgegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

2.      „Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Auf­merk­sam­keit entgegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

3.      „Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte höchstens <zu einem Viertel> der Menge des Reises entgegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

4.      „Ich werde die Brockenspeise höchstens bis zum Rand der Schale ent­gegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

5.      „Ich werde die Brockenspeise mit Würde genießen“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

6.      „Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Aufmerk­samkeit genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

7.      „Ich werde die Brockenspeise aufeinanderfolgend <nicht auswäh­lend> genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

8.      „Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte höchstens <zu einem Viertel> der Menge des Reises genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt wer­den soll.

9.      „Ich werde die Brockenspeise nicht in der Mitte <der Schale> zusam­men­drücken und genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

10.   „Ich werde nicht gewürzte Hülsenfrüchte oder Gemüse, aus dem Wunsch heraus mehr zu erhalten, mit gekochtem Reis bedecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

11.   „Ich werde nicht um gewürzte Hülsenfrüchte oder gekochten Reis für mich selbst bitten und sie genießen, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

12.   „Ich werde nicht in der Absicht herum zu mäkeln in die Schale anderer <Mönche> schauen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

13.   „Ich werde nicht einen sehr großen Bissen formen“, ist eine Schulungs­regel, die befolgt werden soll.

14.   „Ich werde einen runden Bissen formen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

15.   „Ich werde den Mund nicht öffnen, wenn ich den Bissen noch nicht davor gebracht habe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

16.   „Ich werde beim Genießen <von Brockenspeise> nicht die Hand <Finger> in den Mund stecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

17.   „Ich werde nicht sprechen, wenn ich einen Bissen im Mund habe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

18.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich Brocken hoch oder in den Mund werfe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

19.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich einen Bissen abbeiße“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

20.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich die Wangen voll stopfe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

21.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise > genießen und dabei die Hand ab­schütteln“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

22.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei Reiskörner verstreuen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

23.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei die Zunge heraus strecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

24.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei schmatzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

25.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei schlür­fen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

26.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und mir dabei die Hand ablecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

27.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei die Scha­le auslecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

28.   „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und mir dabei die Lippen ablecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

29.   „Ich werde kein Trinkgefäß <entgegen-> nehmen, wenn meine Hand mit Essen beschmiert ist“, ist eine Schulungsregel die befolgt werden soll.

30.   „Ich werde in bewohnter Gegend kein Schalenspül­wasser, das Reis­körner enthält, weg schütten“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

 

 

III. Dhammadesanāpaṭisaṃyutta – Dhamma lehren

1.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Regen­schirm in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schu­lungsregel, die befolgt werden soll.

2.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Stock in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt wer­den soll.

3.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Hieb­waffe in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

4.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Schuss­waffe in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schu­lungsregel, die befolgt werden soll.

5.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Schuhe trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

6.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Pantoffeln trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

7.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er sich auf oder in einem Fahrzeug befindet und nicht krank ist“, ist eine Schu­lungs­regel, die befolgt werden soll.

8.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er sich nieder gelegt hat und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

9.      „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er die Knie um­fasst und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

10.   „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Kopfbe­deckung trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die be­folgt werden soll.

11.   „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Kopf {und Schultern} verhüllt hat und nicht krank ist“, ist eine Schulungs­regel, die befolgt werden soll.

12.   „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf dem Boden sitze, er aber auf einer Sitzgelegenheit sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

13.   „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf einer nied­rigen Sitzgelegenheit sitze, er aber auf einer hohen sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

14.   „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, während ich stehe, er aber sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt wer­den soll.

15.   „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich hinter ihm gehe, er aber vor mir geht und nicht krank ist“, ist eine Schu­lungsregel, die befolgt werden soll.

16.   „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf dem Nebenweg gehe, er aber auf dem Hauptweg geht und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

 

 

IV. Pakiṇṇaka – Verschiedenes

1.      „Ich werde nicht stehend Kot absetzen oder urinieren, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

2.      „Ich werde nicht auf Grünes Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

3.      „Ich werde nicht in Wasser Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

 

 

Die vier Adhikaraṇa – Streitfragen[30]

Kontroverse Fälle die auftauchen und verhandelt werden sollten, werden adhikaraṇa genannt – Streitfälle. Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:

 

1.      Kontroverse Diskussionen „Dieses ist Dhamma, ist Vinaya; dieses ist nicht Dhamma, nicht Vinaya“ werden vivādādhikaraṇa genannt.

2.      Gegenseitiges Bezichtigen āpatti begangen zu haben, wird anuvādādhi­karaṇa genannt.

3.      Alle āpatti, und die Art und Weise damit umzugehen, wird āpattādhi­karaṇa genannt.

4.      Unternehmungen die ein Saṅgha verfügen sollte, werden kiccādhi­kara­ṇa genannt.

 

 

Adhikaraṇasamatha – Die Beilegung von Streitigkeiten

Die lehrgemäßen Wege, um oben genannte vier adhikaraṇa beizulegen, werden adhikaraṇasamatha genannt. Es sind folgende sieben:

 

1.      Die Beilegung aller vier adhikaraṇa in Gegenwart des Ordens, des Bezichtigten und des Bezichti­gen­den, um ein Urteil gemäß der Verhal­tensethik zu fällen, heißt sammukhāvinaya (das Verfahren in Gegen­wart zu tun).

2.      Die Rezitation der formellen Bekanntgabe „Er ist eine völlig achtsame Person“ durch den Saṅgha schafft die Anerkennung für einen, der Arahant ist, sodass niemand ihn eines āpatti bezichtigen kann, heißt sativinaya (das Verfahren bezüglich Achtsamkeit)[31].

3.      Die Rezitation der formellen Bekanntgabe durch den Saṅgha schafft die Anerkennung für einen Bhikkhu, der von Geisteskrankheit genesen ist, sodass niemand ihn eines āpatti bezichtigen kann, welches er wäh­rend seiner Krankheit getan haben mag, heißt amūlhavinaya (das Ver­fah­ren betreffend Genesung von Geisteskrankheit).[32]

4.      Entscheiden über ein āpatti übereinstimmend mit dem Geständnis des Beschuldigten, der es als Wahrheit akzeptiert, heißt paṭiññātakaraṇa (Handlung entsprechend dem, was zugegeben wurde)[33].

5.      Eine Abstimmung herbeiführen und der Entscheidung der Mehr­heit folgen, heißt yebhuyyasikā (der Entscheidung der Mehr­heit folgen).

6.      Schande auf den legen, der ein Verwerflicher ist, heißt tassapāpiyasikā (Handlung gegen den, der von äußerst schlech­ter Wesensart ist).

7.      Aussöhnung beider Parteien ohne Bedarf zur Aufklärung (ob recht oder unrecht) heißt tiṇavatthārakavinaya (das Verfahren „Gras darüber wach­sen lassen“).

 

Die Übungsregeln (sikkhāpada), betreffend āpatti der Kategorien thullacca­ya, dukkaṭa und dubbhāsita sind nicht im Pātimokkha enthalten[34].

 


ZWEITER TEIL

DHAMMA-VIBHĀGA – Die Lehreinteilung[35]

 

PAṬHAMA – Einzelnes

 

1. Das eine Wesen

Der Buddha ist ...

 

2. Āhāra – Nahrung

Alle Wesen existieren durch Nahrung.

AN X,27+28

 

 

DUKA – Zweier-Gruppe

 

1. Nāma-rūpa – Körper und Geist

Wer sich von zwei Dingen abwendet, sich völlig von ihnen befreit, das vollständige Auflösen davon erkennt, ein solcher macht, das Ziel völlig durchschauend, noch zu Lebzeiten dem Leiden ein Ende. Diese zwei Ding sind:

a)      das Körperliche (Materie, Form)

b)     das Geistige (Immaterielle)

AN X,27+28

 

2. Von großer Hilfe

a)      Sati – die Fähigkeit sich zu erinnern (Achtsamkeit)

b)     Sampajañña – sich selbst kennen (klares Verständnis)

AN I,95; DN III,273

 

 

3. Lokāpala – Weltenschützer

a)      Hiri – Schamgefühl (vor üblem Tun).

b)     Ottappa – Furcht (vor dem Resultat von üblem Tun)

AN I,51; Itiv 36; Dhs 37+38

 

 

4. Dankbarkeit erzeugende Dhammas

a)      Khanti – Geduld, Ausdauer

b)     Soracca – Sanftmut, Bescheidenheit

AN I,94; Vin I,319

 

 

5. Selten zu treffende Menschen

a)      Pabbakārījemand der hilft, ohne dass darum gebeten wurde[36]

b)     Kataññukatavedījemand der gegebene Hilfe wertschätzt und sich dafür erkenntlich zeigt[37]

AN I,87

 

 

TIKA – Dreier-Gruppen

1. Ratana – Juwelen

a)      Der Buddha

b)     Der Dhamma

c)      Der Saṅgha

 

a)      ER, der seine Nachfolger lehrt, korrekt in Körper, Sprache und Geist zu handeln, in Übereinstimmung mit Dhamma und Vinaya – was man als „Buddha Sāsana” bezeichnet – wird „Der Buddha” genannt.

b)     Der Dhamma und Vinaya, die seine Lehre sind, werden „Dhamma“ genannt.

c)      Die Gruppe der Menschen, die diese Lehre gehört haben und die korrekt in Übereinstimmung mit Dhamma und Vinaya handeln, werden „Saṅgha“ genannt.

KhuP 3,VI; Snip 39,II

 

 

2. Der Wert der Drei Juwelen

a)      Der Buddha, hat die höchste Erkenntnis – vollkommenes Wissen und Umgang – aus sich selber erreicht, und er belehrt andere, so dass diese ebenfalls zur Erkenntnis kommen können.

b)     Der Dhamma schützt diejenigen, die praktizieren und lässt sie nicht in Übles verfallen.

c)      Der Saṅgha praktiziert den vom Buddha gelehrten Weg richtig und leitet andere an, dies ebenfalls zu tun.[38]

 

 

3. Wie der Buddha lehrt

a)      ER lehrt so, dass diejenigen, die hören, den wahren Dhamma tiefgründig verstehen, sowie sehen und erkennen, was richtig ist.

b)     ER lehrt mit Begründungen, so dass diejenigen die hören, darüber (die Lehre) nachdenken können und dies der Wahrheit gemäß (für sich selber) sehen.

c)      ER lehrt, dass diejenigen, die dem Weg folgen, fähig sind, je nach deren Praxis auf wunderbare Weise Nutzen zu erhalten.

AN I,276; MN II,9

 

 

4. Ermahnungen des Buddha

a)      Gib auf, was duccarita ist – in anderen Worten, üble Handlungen mit Körper, Sprache und Geist.

b)     Unterstütze, was sucarita ist – in anderen Worten, rechte Handlungen mit Körper, Sprache und Geist.

c)      Mach, dass dein eigenes Herz (Geist) sich von Dingen entfernt, die Befleckungen einbringen: Gier, Hass und Verblendung.

DN II,49

 

 

5. Duccarita – Üble Wege des Benehmens

a)      schlechtes körperliches Benehmen wird kāya­duccarita genannt

b)     schlechtes sprachliches Benehmen wird vacīduccarita genannt

c)      schlechtes gedankliches Benehmen wird manoduccarita genannt

 

a) Die drei Arten von kāyaduccarita sind:

       i.          Lebewesen töten

      ii.          stehlen oder betrügen

    iii.          unschickliche sexuelle Beziehungen

 

b) Die vier Arten von vacīduccarita sind:

  1. lügen, hintertragen
  2. so sprechen, dass Ärger und Disharmonie entsteht
  3. grobe Rede
  4. Unfug und sinnlos reden

 

c) Die drei Arten von manoduccarita sind:

  1. lobha – Besitz anderer begehren
  2. byāpada – denken, andren zu schaden
  3. micchādiṭṭhifalsche Ansicht – was nicht dem Dhamma entspricht

 

Alle drei duccarita sind Dinge, die nicht getan werden sollen. Sie sollen gänzlich aufgegeben werden.

AN V,281

 

 

6. Sucaritarechte Wege des Benehmen

a)      rechtes körperliches Benehmen wird kāya­sucarita genannt

b)     rechtes sprachliches Benehmen wird vacī­sucarita genannt

c)      rechtes gedankliches Benehmen wird mano­sucarita genannt

 

a) Die drei Arten von kāyasucarita sind:

       i.          abstehen vom Töten lebender Wesen

      ii.          abstehen vom Stehlen und Betrügen

    iii.          abstehen von unschicklichen sexuellen Beziehungen

 

b) Die vier Arten von vacīsucarita sind:

       i.          abstehen vom Lügen

  1. abstehen vom Sprechen dass Ärger und Disharmonie entsteht
  2. abstehen vom groben Sprechen
  3. abstehen vom Reden von Unfug und Sinnlosem

 

c) Die drei Arten von manosucarita sind:

  1. alobhanicht anderer Besitz begehren
  2. abyāpadaGedanken, andere nicht zu verletzen
  3. sammādiṭṭhirechte Erkenntnis in Übereinstimmung mit dem Dhamma

 

Alle diese drei sucarita sind Dinge, die getan werden sollen. Sie sollen in die (tägliche) Praxis integriert werden.

AN V,281

 

 

7. Akusalamūla – Wurzeln des Unheilsamen

Die Ursache oder Quelle dessen, was übel ist, wird akusala­mūla genannt. Es sind drei Arten:

a)      lobha – Begehren oder Wünschen

b)     dosa – denken, anderen zu schaden

c)      mohaVerblendung oder falsches Wissen

 

Wenn eine dieser drei akusalamūla anwesend ist, entstehen andere üble (akusala) Dinge, die bisher nicht aufgestiegen waren, und die aufgestie­ge­nen kommen zu großem Wachstum. Aus diesem Grund sollten sie vollstän­dig aufgegeben werden.

DN III,273; Itiv 45

 

 

8. KusalamūlaWurzeln des Heilsamen

Die Ursache oder Quelle dessen, was heilsam ist, wird kusala­mūla genannt. Es sind drei Arten:

a)      alobha – Gierlosigkeit d.h. nicht begehren oder wünschen

b)     adosa – Hasslosigkeit d.h. nicht denken, anderen zu schaden

c)      amoha – Unverblendung d.h. rechte Erkenntnis/Weisheit haben

 

Wenn eine von diesen drei kusalamūla anwesend ist, entstehen andere gute (kusala) Dinge, die bisher nicht aufgestiegen waren, und die aufgestie­ge­nen kommen zu großem Wachstum. Aus diesem Grund sollten sie gefördert werden und Teil der eigenen Natur werden.

DN III,275

 

 

9. Sappurisapaññatti – Was ehrbare Menschen etablieren

a)      dāna – persönlichen Besitz aufgeben, so dass es für andere zum Nutzen ist

b)     pabbajjāordiniert werden ist der Weg, um vom wechselseitigen Unfrieden und Kämpfen (der Welt) frei zu werden

c)      mātāpitu upaṭṭhāna – sich um die Eltern kümmern, so dass diese glücklich sein mögen

AN I;151

 

 

10. Apaṇṇaka Paṭipadā – fehlerfreie Praktiken

a)      indriyasaṃvāra – Kontrolle der sechs Indriya, das sind Augen, Ohren, Nase, Zunge, Körper und Herz (Geist), und diese nicht erfreut oder ver­ärgert werden lassen wenn Formen zu sehen sind, Geräusche zu hören sind, Gerüche zu riechen sind, Geschmäcker zu schmecken sind, Be­rüh­rungen zu empfinden sind und dhammārammaṇa[39] im Geist erkannt werden

b)     bhojane mattaññutā – das rechte Maß beim Essen kennen und (nur) ausreichend nehmen – nicht zu viel, nicht zu wenig

c)      jāgariyānuyoga – sich eifrig anstrengen sein Herz (Geist) zu reinigen, es fleckenlos rein zu machen, und nicht die meiste Zeit des Tages dem träge Herumliegen verfallen

AN I,113

 

 

11. Puññakiriyavatthu – Felder für Verdienst

In Kürze genannt sind das:

a)      dānamaya – Verdienst erwerben durch Geben (dāna Großzügigkeit)

b)     sīlamaya – Verdienst erwerben durch Sittlichkeit (sīla ethisches Be­neh­men)

c)      bhāvanāmaya – Verdienst erwerben durch Meditation (bhāvanā Geis­testraining)

AN IV,241

 

 

12. Sāmaññalakkhaṇa – Kennzeichen aller Dinge[40]

a)      aniccaalles bedingt Entstandene ist unbeständig

b)     dukkhaalles bedingt Entstandene ist unzulänglich (leidhaft)

c)      anattaalles bedingt Entstandene ist kernlos, ohne Seele, Selbst

SN IV,1

 

 

13. Vedanā – Gefühle

Es gibt drei Arten von Gefühlen:

a)      sukha – angenehm, freudvoll

b)     dukkha – unangenehm, leidhaft

c)      adukkhamasukhā – neutral, indifferent

AN X,27+28

 

 

CATUKKA – Vierer-Gruppen

 

1. Vuḍḍhi – Wachstum

a)      Sappurisasaṃseva – mit Menschen zusammen sein, deren Benehmen in Körper, Srache und Geist korrekt ist

b)     Saddhammasavana – solchen Menschen mit Respekt zuhören

c)      Yonisomanasikāra – darüber nachdenken und erkennen, welche Dinge gut oder schlecht sind

d)     Dhammānudhammapaṭipatti – den Dhamma in Übereinstimmung mit dem Dhamma praktizieren, den man untersucht und verstanden hat

AN II,245

 

 

2. Cakka – Räder

a)      Paṭirūpadesavāsain einer hilfreichen Region leben

b)     Sappurisūpassayazusammen sein mit guten Menschen

c)      Attasammāpaṇidhi – was für einen selbst recht ist erstreben

d)     Pubbekatapuññatāfrüher Gutes und Verdienstvolles getan haben

 

Diese vier Dhammas, die einen zu Entwicklung und Wohlstand führen, können mit den Rädern eines Fahrzeuges verglichen werden.

AN II,32

 

 

3. Agati – Abwege

a)      Aus Zuneigung zu jemandem voreingenommen sein wird chandāgati genannt.

b)     Aus Abneigung zu jemandem voreingenommen sein wird dosāgati genannt.

c)      Aus Verblendung zu jemandem voreingenommen sein wird mohāgati genannt.

d)     Aus Furcht vor jemandem voreingenommen sein wird bhayāgati genannt.

 

Diese vier agati sollen nicht praktiziert werden.

AN II,18

 

 

4. Bhaya – Gefahren für neu Ordinierte

a)      Unfähig sein, Belehrung zu akzeptieren – in anderen Worten, Abnei­gung haben gegen das, was gelehrt wird und Lässigkeit in der Praxis

b)     Nur mit Mund und Magen denken und unfähig sein auszuhalten, wenn man nicht hat, was man braucht

c)      In Sinnesgenüssen verstrickt sein und zuviel Begehren nach Freude (sukha)

d)     Sexuelle Gelüste (kāmarāga)

 

Bhikkhus und Sāmaṇeras, die nach Fortschritt für sich streben, sollten darauf bedacht sein, dass sie diese vier Gefahren nicht überwältigen.

AN II, 123

 

 

5. Padhāna – Anstrengung

a)      Saṃvarappadhānaeifrige Anstrengung sorgfältig zu sein, dass nicht üble und schlechte Dinge in einem aufsteigen

b)     Pahānappadhāuaeifrige Anstrengung, dass bereits aufgestiegene üble und schlechte Dinge in einem überwunden werden

c)      Bhāvanappadhānaeifrige Anstrengung, dass gute und heilsame Dinge in einem aufsteigen

d)     Anurakkhanappadhānaeifrige Anstrengung, die bereits auf­ge­stie­ge­nen guten und heilsamen Dinge zu schützen und sich nicht verschlech­tern

 

Diese vier eifrigen Anstrengungen sind „rechte Anstrengung“. Man sollte bemüht sein, diese in sich zu fördern.

AN II,16

 

 

6. Adhiṭṭhānadhamma – Entschlüsse

Dinge, die fest im Herzen verankert sein sollten:

a)      Paññā – alles wissenswerte über die Dinge kennen, die man kennen sollte

b)     Sacca – mit Aufrichtigkeit tun was immer zu tun ist

c)      Cāga – Dinge aufgeben, die Feinde der Aufrichtigkeit sind

d)     Upasama – den Geist beruhigen von Dingen, die der Geistesruhe feind sind

MN III,240

 

 

7. Iddhipāda – „Machtfährten“

Wertvolle Hilfsmittel, die das Ziel besser erreichbar machen.

a)      ChandaGenugtuung und Freude, die Dinge betreffend

b)     Viriyaeifrige Anstrengung, die Dinge betreffend

c)      Cittaaufmerksam mit dem gesamten Geist sein, ohne (das Objekt) loszulassen

d)     Vimaṃsā – eifrig darüber nachdenken und die Gründe untersuchen, warum Dinge so sind

 

Diese vier Tugenden, wenn sie entfaltet sind, können einen helfen, das Ziel entsprechend seiner Fähigkeiten zu erreichen.

Vbh 216 §413

 

 

8. Dinge bei denen man nicht nachlässig sein soll

a)      i) beim Aufgeben übler körperlicher Aktionen (kāyaduccarita)

       ii) ... und praktizieren guter körperlicher Aktionen (kāyasucarita)

b)     i) beim Aufgeben übler sprachlicher Aktionen (vacīduccarita)

       ii) ... und praktizieren guter sprachlicher Aktionen (vacīsucarita)

c)      i) beim Aufgeben übler gedanklicher Aktionen (manoduccarita)

       ii) ... und praktizieren guter gedanklicher Aktionen (manosucarita)

d)     i) beim Aufgeben übler Ansichten (diṭṭhi)

       ii) ... und korrigieren seiner Ansichten

AN II,119

 

 

Andere Gruppe als oben

a)      Seinen Geist behüten und nicht erlauben, dass er von solchen Objek­ten begeistert (ārammaṇa) wird, die der sexuellen Erregung dienen.

b)     Seinen Geist behüten und nicht erlauben, dass er bei solchen Objek­ten ärgerlich wird, die zum Aufkommen von Ärger führen.

c)      Seinen Geist behüten und nicht erlauben, dass er in Anwesenheit sol­cher Objekte verwirrt wird, die Verwirrung aufkommen lassen.

d)     Seinen Geist behüten und nicht erlauben, dass er vernebelt und ver­gif­tet wird von Dingen, die dazu geeignet sind.

AN II,119

 

 

9. Pārisuddhisīla – Reinheit der Sittlichkeit

a)      Pātimokkhasaṃvara – im Sinne des Pātimokkha gezügelt. Vermeidung solcher Dinge, die der Buddha verboten hat, und tun der Dinge, die er erlaubte, wie es geschrieben steht

b)     IndriyasaṃvaraZügelung der sechs indriya, welche sind: Augen, Ohren, Nase, Zunge, Körper und Geist, und diese nicht erfreut oder ver­ärgert sein, wenn Formen zu sehen sind, Geräusche zu hören sind, Gerüche zu riechen sind, Geschmäcker zu schmecken sind, Berühr­bares gefühlt wird und dhammārammana im Geist erkannt wird

c)      Ājīvapārisuddhi – sein eigenes Leben recht gestalten, und andere nicht täuschen

d)     Paccayapaccavekkhaṇa – bevor man Gebrauch macht von einem der Vier Erfordernisse (paccaya), diese sind: cīvara (Roben), piṇḍapāta (Speise), senāsana (Behausung), bhesajja (Medizin), denkt man weise darüber nach und benutzt diese nicht mit Begehren

Vism I,15/16

 

 

10. Ārakkhakammaṭṭhāna – Schutz-Meditationen

a)      Buddhānussatisich die Qualitäten (Tugenden) eines Buddha verge­gen­wärtigen und die Hilfe, die er anderen gab

b)     Mettā – einen Geist voller Freundlichkeit (liebender Güte) aus­strah­len und wünschen, dass alle Wesen ausnahmslos glücklich sein mögen

c)      Asubhasañña – über den eigenen Körper und den anderer kontemplie­ren, so dass man diese als unrein sieht (widerwärtig)

d)     Maraṇasati – an die Zeit des Sterbens denken, und dass dies auch einem selbst widerfahren wird

 

Diese vier kammaṭṭhāna sollten immer entfaltet werden.

 

 

11. Brahmavihāra – erhabene Weilungen

a)      Mettā – liebende Güte – wünschen, dass andere Wesen glücklich sein mögen

b)     KaruṇāMitgefühl – denken, wie man anderen helfen könnte, um frei von Dukkha zu werden

c)      Muditā – Mitfreude – erfreut sein, wenn anderen Gutes widerfährt

d)     Upekkhā – Gleichmut – nicht froh sein oder betrübt, wenn anderen etwas widerfährt

 

Diese vier sind die Geistzustände, in denen die Großen weilen.

Vibh 272§642

 

 

12. Satipaṭṭhāna – Grundlagen der Achtsamkeit

a)      Kāyānupassanā

b)     Vedanānupassanā

c)      Cittānupassanā

d)     Dhammānupassanā

 

a)      Achtsamkeit auf die Betrachtung des Körpers (kāya) begrenzt als das Gebiet des Nachdenkens (ārammaṇa), wie: „Dieser Körper ist bloß ein Körper, er ist kein Wesen, keine Person oder das Selbst, weder meins, noch das eines anderen.“ Das nennt man kāyānupassanā.

 

b)     Achtsamkeit auf die Betrachtung des Fühlens (vedanā) beschränkt – inklusive sukha, dukkha und weder sukha noch dukkhaals das Gebiet des Denkens, wie: „Dieses Gefühl ist nur Gefühltes, es ist keinWesen, keine Person oder das Selbst, weder meines, noch das eines anderen.“ Das nennt man vedanānu­passanā.

 

c)      Achtsamkeit auf die Betrachtung des Geistes beschränkt, der beein­flusst und befleckt ist, oder rein und klar, als das Gebiet des Denkens, wie: „Dieser Geist ist bloß Geist, ist kein Wesen, keine Person oder das Selbst, weder meines, noch das eines anderen.“ Das nennt man cittānu­passanā.

 

d)     Achtsamkeit auf die Untersuchung der dhammas beschränkt, welche kusala (heilsam) oder akusala (unheilsam) sind und die im Geist auf­steigen als das Gebiet des Denkens, wie: „Diese dhammas sind bloß dhammas, sie sind kein Wesen, eine Person oder das Selbst, weder meines, noch das eines anderen.“ Das nennt man dhammānupassanā.

DN II,290

 

 

13. Dhātukammaṭṭhāna – Elemente-Meditation

a)      Das Erd-Element, genannt paṭhavīdhātu

b)     Das Wasser-Element, genannt āpodhātu

c)      Das Feuer-Element, genannt tejodhātu

d)     Das Luft-Element, genannt vāyodhātu

 

a)      Was immer die Eigenschaften von Härte hat, ist paṭhavīdhātu. Das „innere“ paṭhavīdhatu schließt ein: Kopfhaar, Körperhaar, Nägel, Zähne, Haut, Muskeln, Sehnen, Knochen, Knochenmark, Milz, Herz, Leber, Zwerchfell, Nieren, Lunge, Dünndarm, Dickdarm, frisch geges­sene Nahrung, ältere Nahrung (Exkremente).

 

b)     Was immer die Eigenschaft des Strömens und Flüssigen hat, ist āpo­dhātu. Das „innere“ āpodhātu schließt ein: Galle, Schleim, Eiter, Blut, Schweiß, Fett, Tränen, Lymphe, Speichel, Nasenschleim, Gelenk­schmie­re, Urin.

 

c)      Was immer die Eigenschaft von Hitze hat, ist tejo­dhātu. Das „innere“ tejodhātu schließt ein: das „Feuer“, welches den Körper wärmt, das „Feuer“ das den Körper zerfallen lässt, das „Feuer“, das den Körper tätig sein lässt, das „Feuer“, das die Nahrung verbrennt, sodass sie verdaut wird.

 

d)     Was immer die Eigenschaft des Bewegens, Windartigen hat ist vāyo­dhātu. Das „innere“ vāyodhātu schließt ein: den „Wind“ der aufwärts weht, den „Wind“ der abwärts weht, den „Wind“ im Magen, den „Wind“ in den Därmen, den „Wind“ der durch den Körper strömt und die Atmung.

 

Das Untersuchen, was in diesem begrenzten Körper ist, dass zu sehen ist, dass es bloß die Vier Elemente Erde, Wasser, Feuer und Luft sind, die zusammen gekommen sind, und weder „Ich-selbst“, noch „einem Selbst zugehörig“ sind, wird dhātukammaṭṭhāna genannt.

MN I,185

 

 

14. Ariya Sacca – Edle Wahrheiten

a)      DukkhaLeiden oder Unzulänglichkeit

b)     Samudayadie Ursache des Entstehens von dukkha

c)      Nirodhadie Auflösung von dukkha

d)     Magga – die Bestandteile der Praxis, welche die Auflösung von dukkha bewirken.

 

a)      Unbehagen des Körpers und/oder des Geistes wird dukkha genannt, denn es ist unangenehm damit zu leben.

 

b)     TaṇhāBegehren wird samudaya genannt, denn es ist die Ursache des Ent­stehens von dukkha. Taṇhā ist von dreierlei Art:

 

(1)   taṇhā als (sich) Wünschen emotional attraktiver Objekte (āram­ma­na), die man gerne mag, wird kāmataṇhā genannt

(2)   taṇhā als (sich) Wünschen dies oder das zu sein, wird bhava­taṇhā genannt.

(3)   taṇhā als (sich) Wünschen nicht dies oder das zu sein, wird vibha­vataṇhā genannt.

 

c)      Durch komplette Überwindung von taṇhā wird dukkha überwunden und löst sich auf. Dies wird nirodha genannt, denn es ist die Auf­lösung von dukkha.

 

d)     Paññā – Weisheit, die richtig erkennt: „Das ist dukkha!“; „Das ist die Ent­ste­hung von dukkha!“; „Dies ist die Auflösung von dukkha!“; „Dies ist der Weg, der zur Auflösung von dukkha führt!“ – wird magga genannt, denn es schließt die Teile der Praxis ein, die zur Auflösung von dukkha führen. Magga hat acht Aspekte, diese sind:

 

(1)   rechte Erkenntnis

(2)   rechte Gesinnung

(3)   rechtes Sprechen

(4)   rechtes Handeln

(5)   rechter Lebenserwerb

(6)   rechte Anstrengung

(7)   rechte Achtsamkeit

(8)   rechte Konzentration (Meditation)

Vibh 99 §199

 

 

PAÑCAKA – Fünfer-Gruppen

 

1. Ānantariyakamma – übles Kamma mit unmittelbaren Folgen

c)      Mātaghāta – Muttermord

d)     PitughātaVatermord

e)      Arahantaghātaeinen Heiligen (Arahant) töten

f)      Lohituppāda – verletzen (physisch) eines Buddha

g)      SaṅghabhedaSaṅghaspaltung

 

Diese fünf Arten von kamma sind die übelsten (unheilsamsten). Sie verhin­dern das Erreichen himmlischer Sphären als auch Nibbāna. Werden sie be­gangen, zählen sie als Pārājika all derer, die Vertrauen zum Buddhismus haben. Sie dürfen niemals und unter keinen Umstanden begangen werden.

AN III,146

 

 

2. Abhiṇhapaccavekkhaṇa – regelmäßig zu bedenken

c)      Man soll täglich bedenken: „Es liegt in unserer Natur alt zu werden, dem Älterwerden kann man nicht entkommen.“

d)     Man soll täglich bedenken: „Es liegt in unserer Natur Schmerz zu em­pfin­den, schmerzhaften Empfindungen kann man nicht entkommen.“

e)      Man soll täglich bedenken: „Es liegt in unserer Natur zu sterben, dem Sterben kann man nicht entkommen.“

f)      Man soll täglich bedenken: „Von allem, was einem lieb geworden ist, woran man hängt, muss man sich einmal trennen.“

g)      Man soll täglich bedenken: „Das Kamma ist unser Besitz. Tut man Gutes, wird man Gutes erhalten. – Tut man Übles, wird man Übles er­hal­ten.“

AN III, 71

 

 

3. Vesārajjakammaṭṭhāna – Dhammas für das Selbstvertrauen

c)      Saddhā – Vertrauen darin, was vertrauenswürdig ist

d)     Sīla – körperliche Aktionen und Sprechen bewachen, so dass diese korrekt und in Ordnung sind

e)      Bāhusaccaumfangreiches Wissen

f)      ViriyārambhaEifer und Tatkraft entwickeln

g)      Paññā – alles über die Dinge wissen, die man wissen sollte

AN III,129

 

 

4. Qualitäten, die neu Ordinierte entwickeln sollten

c)      Selbstbeherrscht sein, innerhalb der Grenzen des Pātimokkha bleiben – nicht tun, was der Buddha ablehnte und das tun, wofür die Erlaubnis – wie beschrieben – gegeben wurde.

d)     Selbstbeherrscht in den Indriyas sein, diese sind: Augen, Ohren, Nase, Zunge, Körper und Geist und sich nicht von Freude oder Ärger über­wältigen lassen, wenn man z.B. mit dem Auge Formen erblickt.

e)      Nicht aufgewühlt sein, laut oder geräuschvoll.

f)      An einsamen, abgelegenen Plätzen wohnen.

g)      Rechte Ansicht bzw. Erkenntnis haben (sammādiṭṭhi).

 

Ein neu Ordinierter sollte üben, diese fünf Dhammas zu entwickeln.

AN III,138

 

 

5. Dhammakathika – Dhamma-Lehrer

Einer, der Dhamma-Desanā gibt, also den Dhamma lehrt sollte folgende Eigenschaften haben:

c)      Er erklärt den Dhamma Schritt für Schritt ohne Teile davon zu über­sprin­gen oder zu kürzen, was verfälschen würde.

d)     Er gibt Begründungen, die seine Zuhörer zum Verständnis führen.

e)      Er entwickelt mettā in seinem Geist mit dem Wunsch, dass all seine Zuhörer Nutzen haben.

f)      Er erklärt den Dhamma nicht zum Zweck, dass sein Ansehen wächst.

g)      Er erklärt den Dhamma nicht, um sich gegen andere hervorzutun. Mit anderen Worten, er erhebt sich nicht über andere, indem er sie schlecht macht.

 

Ein Ordinierter, der ein Dhammakathika ist, sollte diese fünf Eigenschaften in sich entwickeln.

A; III,184

 

 

6. Dhammasavaṇānisaṃsa – Segen durch Hören des Dhamma

c)      Einem der Dhamma hört ist es möglich Dinge zu hören, die er nie zuvor gehört hat.

d)     Die Dinge, die er zuvor gehört hat, aber noch nicht klar verstanden hat, kann er möglicherweise verstehen.

e)      Er ist fähig, sich komplett von (skeptischen) Zweifeln zu befreien.

f)      Er kann Rechte Erkenntnis erlangen.

g)      Der Geist (citta) dessen, der hört, wird möglicherweise klar und glück­lich.

AN III,248

 

 

7. Bala – Kräfte

c)      SaddhāVertrauen

d)     ViriyaTatkraft (Energie)

e)      SatiAchtsamkeit (Erinnerungsvermögen)

f)      Samādhi – Geistesruhe (Gleichmütigkeit).

g)      Paññā – umfassendes Wissen

 

Sie werden auch Fünf Indriya genannt, weil sie „dominant“ im Tun sind.

AN III,10

 

 

8. NīvaraṇaHemmungen

Dies sind die Dhammas, welche verhindern, dass der Geist heilsame Zu­stän­de erreicht. Es sind diese fünf:

a)      kāmacchanda – Sinneslust und Freude an Sinnesobjekten (ārammaṇa)

b)     byāpāda – Übelwollen

c)      thīna-middha – (mental) matt und müde

d)     uddhacca-kukkucca – Aufgeregtheit und Gewissensunruhe

e)      vicikicchā – (skeptischer) Zweifel und unfähig zuzustimmen

AN III,63

 

 

9. Khandhā – Daseinsgruppen (Aggregate)

Körper und Geist werden in fünf Bestandteile (Objekte des Anhaftens) unterteilt:

a)      Rūpa

b)     Vedanā

c)      Saññā

d)     Saṅkhārā

e)      Viññāṇa

 

a) Die vier Elemente (dhātu) – Erde, Wasser, Feuer und Luft – aus denen der Körper besteht, werden Rūpa genannt.

 

b) Gefühlseindrücke (ārammaṇa), die erfreulich sind (sukhā) – in anderen Worten, Wohlsein von Körper und Geist; oder die unerfreulich sind (du­kkha) – in anderen Worten, Unwohlsein von Körper und Geist; oder die neutral sind – in anderen Worten, weder unerfreulich noch erfreulich, wer­den Vedanā genannt.

 

c) Wahrnehmung so dass man erkennt – in anderen Worten, Formen (rūpa) wahrnehmen, Geräusche, Gerüche, Geschmäcke, Berührungen und Geist­objekte, wird Saññā genannt.

 

d) Cetasika-dhammas – in anderen Worten die Zustände (ārammaṇa) die im Geist entstehen[41], die heilsam (kusala), unheilsam (akusala) oder weder heilsam noch unheilsam (abyakata) sind, werden Saṅkhārā genannt.

 

e) Das Bewusstsein auf die Sinnesobjekte (ārammaṇa) in dem Moment wenn z.B. Form (rūpa) in Kontakt mit den Augen kommt, wird Viññāṇa genannt.

 

Diese fünf Khandhā werden in Kürze ma und pa genannt. Vedanā, Saññā, Saṅkhāra und Vinññāṇa werden unter Nāma (Geist) zusammen gefasst. Rūpa ist einfach pa (Körper).

Vibh 1 §1

 

 

CHAKKA – Sechser-Gruppen

 

1. Gārava – Ehrfurcht/Respekt

Wertschätzung haben für:

a)      den Buddha

b)     den Dhamma

c)      den Saṅgha

d)     die Übung (Ausbildung)

e)      nicht nachlässig sein

f)      Paṭisanthāra – andere auf korrekte Weise willkommen heißen

 

Ein Ordinierter sollte diese sechs Arten von Wertschätzung praktizieren.

AN III,331

 

 

2. Sārāṇiyadhamma – erinnert werden

Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man anderen in (guter) Erinnerung bleibt.

 

a)      Körperliches Handeln mit mettā für seine Mitordinierten (Bhikkhus und Sāmaṇeras) in deren An- als auch Abwesenheit. Mit anderen Wor­ten, seinen Freunden (im Saṅgha) körperlich bei deren vielerlei Arbei­ten und Aktivitäten zu helfen. Als Beispiel, Pflege eines kranken Bhikkhu mit mettā im Herzen.

b)     Sprachliches Handeln mit mettā für seine Mitordinierten (Bhikkhus und Sāmaṇeras) in deren An- als auch Abwesenheit. Mit anderen Worten, seinen Freunden (im Saṅgha) sprachlich bei deren vielerlei Arbeiten und Aktivitäten zu helfen. Als Beispiel, mit mettā im Herzen eine Be­leh­rung geben.

c)      Handeln im Geist (mano) mit mettā für seine Mitordinierten (Bhikkhus und Sāmaṇeras) in deren An- als auch Abwesenheit. Mit anderen Wor­ten, nur Dinge denken, die zum Nutzen seiner Freunde (im Saṅgha) sind.

d)     Erworbenes, das man auf korrektem Weg bekam, mit seinen Freunden (im Saṅgha) teilen, nicht daran anhaften, sondern diese nicht allein für sich selber nutzen.

e)      Immer seine Reinheit in der Tugend (sīla) in Zusammenarbeit mit seinen Mitordinierten (Bhikkhus und Sāmaṇeras) als auch anderen bewahren, und nicht derart handeln, dass man anderen anstößig erscheint.

f)      In Harmonie mit Bhikkhus, Sāmaṇeras und anderen sein, und nicht mit irgend jemandem aufgrund verschiedener Meinungen oder Ansichten streiten.

 

Einer der sich in Übereinstimmung mit diesen sechs Dhammas benimmt, wird von anderen geliebt und respektiert. Das führt zu gegenseitigem Hel­fen, verhindert Streitereien, führt zu Harmonie und Einigkeit.

AN III,288

 

 

3. Ajjhattha Āyatana – innere Sinnesgrundlagen

Die Augen, Ohren, Nase, Zunge, Körper und Geist.

 

Diese werden auch als die sechs Indriya bezeichnet.

MN I,288 52; Vibh 70 §154

 

 

4. Bāhira Āyatana – äußere Sinnesgrundlagen

Formen, Geräusche, Gerüche, Geschmäcker, Berührungen (Objekte geeig­net zu Körperkontakt) und Dhammas (Geistobjekte).

 

Diese werden auch die sechs ārammaṇa genannt.

MN III,216; Vibh 70 §154

 

 

5. Viññāṇa – Sinnesbewusstsein

a)      In Abhängigkeit vom Kontakt von Form (rūpa) und Augen entstande­nes Sinnesbewusstsein wird cakkhuviññāṇa genannt.

b)     In Abhängigkeit vom Kontakt von Geräusch und Ohren entstandenes Sinnesbewusstsein wird sotaviññāṇa genannt.

c)      In Abhängigkeit vom Kontakt von Geruch und Nase entstandenes Sin­nesbewusstsein wird ghānaviññāṇa genannt.

d)     In Abhängigkeit vom Kontakt von Geschmack und Zunge entstandenes Sinnesbewusstsein wird jivhāviññāṇa genannt.

e)      In Abhängigkeit vom Kontakt von Berührungen und Körper entstan­de­nes Sinnesbewusstsein wird kāyaviññāṇa genannt.

f)      In Abhängigkeit vom Kontakt von Dhammas und Geist entstandenes Sin­nesbewusstsein wird manoviññāṇa genannt.

DN II,308; Vibh 54

 

 

6. Samphassa – Kontakt

Wenn eines der inneren āyatana, wie das „Auge“ und eines der äußeren āyatana, wie „Form“ zusammentreffen, dann entsteht „cakkhu-viññāṇa“. Das wird samphassa genannt. Die Benennung erfolgt entsprechend der sechs inneren āyatana:

 

a)      Cakkhusamphassa

b)     Sotasamphassa

c)      Ghānasamphassa

d)     Jivhāsamphassa

e)      Kāyasamphassa

f)      Manosamphassa

SN II,3; DN II,309

 

 

7. Vedanā – Gefühle

Die vorherigen sechs samphassa sind die Bedingungen (paccaya) für das Entstehen von vedanā. Manchmal sukha, manchmal dukkha und manchmal weder sukha noch dukkha. Die Benennung erfolgt entsprechend der sechs inneren āyatana:

 

a)      Cakkhusamphassajā-vedanā

b)     Sotasamphassajā-vedanā

c)Ghānasamphassajā-vedanā

d)     Jivhāsamphassajā-vedanā

e)Kāyasamphassajā-vedanā

f) Manosamphassajā-vedanā

DN II,309; SN II,3

 

 

8. Dhātu – Elemente

a)      Paṭhavīdhātudas Erd-Element

b)     Āpodhātudas Wasser-Element

c)      Tejodhātudas Feuer-Element

d)     Vāyodhātudas Luft-Element

e)      Ākāsadhātuder leere Raum im physischen Körper

f)      Viññāṇadhātudas was alles erkennt

MN III,31; Vibh 72 §172

 

 

SATTAKA – Siebener-Gruppen

 

1. Aparihāniyadhamma – Dhammas für Fortschritt und Gewinn

Dinge, die nicht zu Verlust, sondern nur zu Fortschritt und Gewinn für Bhik­kus (den Saṅgha) führen.

 

a)      Sorgfältig sein bei den üblichen Zusammenkünften

b)     Sich harmonisch bei Zusammenkunft und Ende der Versammlung(en) verhalten. Sich einander in Harmonie helfen – gleich welcher Saṅgha-Angelegenheit

c)      Keine Regeln aufstellen, wo der Buddha keine machte. Regeln, die der Buddha erließ nicht verändern. Die Übungsregeln auf sich nehmen, so wie es der Buddha gelehrt hat

d)     Respekt und Vertrauen haben zu den Bhikkhus, die im Saṅgha senior (d.h. an Ordensjahren älter) und vorgesetzt sind und ihnen große Auf­merksamkeit zollen, wenn sie etwas sagen

e)      Nicht den Einflüssen der (Sinnes)Lust nachgeben, sollten diese auf­stei­gen.

f)      Mit der Unterkunft im Wald zufrieden sein

g)      Den Wunsch im Herzen haben, dass alle Gefährten im Dhamma, Bhik­khus, Sāmaṇeras und die, welche die ethischen Regeln (sīla) einhalten, die aber bisher noch nicht im Kloster waren, kommen mögen, und dass die, die bereits gekommen sind, hier glücklich verweilen mögen

 

In wem sich diese sieben Dhammas stärken, der wird nicht verdorben, son­dern nur Gewinn und Fortschritt haben.

AN IV,21

 

 

2. Aryadhana – charakterliche Vorzüge

Diese „Schätze“ sind der Reichtum der Tugend, die man bei den „Edlen“ (arya) im Charakter finden kann[42]. Sie werden „Schätze der Edlen“ genannt.

 

a)      Saddhā – sie haben Vertrauen in den Dingen, in denen man Vertrauen haben sollte

b)     Sīla – sie achten auf ihr körperliches Tun und Sprechen, so dass es richtig und korrekt ist

c)      Hiri – sie schämen sich davor, üble und unehrenhafte Dinge zu tun

d)     Ottappasie schrecken vor üblem Tun zurück

e)      Bāhusacca – sie sind Menschen, die viel gehört und erfahren haben. Mit anderen Worten, sie merken sich viel Dhamma und haben Kenntnis von vielen Dingen.

f)      Cāga – sie leben zurückgezogen, geben anderen und teilen (was sie haben) mit denen es recht ist so zu handeln

g)      Paññā – sie kennen alles über Dinge von Wert und welche wertlos sind

 

Diese sieben (charakterlichen) Vorzüge der „Edlen“ (Ariya) sind wertvoller als die äußerlichen (materiellen) Schätze wie Gold und Silber. Man sollte so nach diesen streben, als würde man sie im eigenen Charakter haben.

AN IV,5

 

 

3. Sappurisadhamma – Eigenschaften ehrwürdiger Menschen

a)      DhammaññutāKenntnis (des Wortlautes) der buddhistischen Lehre [43]

b)     AtthaññutāKenntnis des Sinnes der Aussprüche (bes. Buddhas)[44]

c)      AttaññutāSelbsterkenntnis (er weiß um sein Vertrauen, seine Sittlichkeit, seine Kenntnisse, seine Freigebigkeit, seine Weisheit und seine Wortgewalt)[45]

d)     Mattaññutāer weiß, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet und tut dies nur auf richtigem und korrektem Wege. Er weiß auch, wie viel er benötigt, um zufrieden zu sein und nimmt nur maßvoll an.

e)      Kālaññutāer weiß, wenn es Zeit ist zu handeln und wann immer etwas zu tun ist (z.B. zum Lehren, zum Besprechen, zur meditativen Übung, zur Zurückgezogenheit)

f)      ParisaññutāKenntnis (des rechten Verhaltens) in Versammlungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (z.B. Regierung, Religiöse, Hausleute)

g)      PuggalaparoparaññutāKenntnis der individuellen Unterschiede der Personen (als Voraussetzung zur richtigen Methodik des Lehrens und Ermahnens)

AN IV,113

 

 

4. Andere Arten von Sappurisadhamma

a)      Der edle (fortgeschrittene) Mensch ist verbunden mit sieben Arten von Dhammas, diese sind:

 

                                     i.          er hat saddhā

                                    ii.          er schämt sich davor, übles zu tun

                                  iii.          er schreckt vor üblem Tun zurück

                                  iv.          er hat viel gehört und gelernt

                                    v.          er strengt sich an und ist fleißig

                                  vi.          er hat unerschütterliche Achtsamkeit

                                 vii.          er besitzt Weisheit

 

b)     Wenn er irgend jemanden über etwas befragt, tut er dies auf eine Art, die weder ihm noch anderen schadet

c)      Wenn er an irgend etwas denkt, so tut er dies nur zum Zweck, weder sich noch anderen zu schaden

d)     Wenn er irgend etwas sagt, dann tut er das nur zu dem Zweck, weder sich noch anderen zu schaden

e)      Wenn er irgend etwas tut, dann nur zu dem Zweck, weder sich noch anderen zu schaden

f)      Er hat Rechte Erkenntnis. Als Beispiel, er versteht, dass wenn man gutes tut, man gutes erhält und wenn man übles tut, man übles erhält

g)      Er gibt dāna mit Respekt. In anderen Worten, er tut dies mit Über­le­gung hinsichtlich der Gaben, die er gibt als auch betreffend dessen, der sein dāna erhält. Er handelt nicht so, als würde er etwas wegwerfen

AN IV,45; MN III,23

 

 

 

5. Bojjhaṅga – Erleuchtungsfaktoren

a)      Sati – sich erinnern können (Achtsamkeit)

b)     DhammavicayaDhamma (die Lehre) ergründen

c)      Viriya – Tatkraft

d)     PītiFreude

e)      Passaddhi – Gestilltheit des Geistes

f)      Samadhi – Geistesruhe (unerschütterlich)

g)      UpekkhāGleichmut

 

Jeder dieser Faktoren wird folgendermaßen benannt: satisambojjhaṅga . . . und so weiter bis upekkhāsambojjhaṅga.

SN V,63

 

 

AṬṬHAKA – Achter-Gruppen

 

1. Lokadhamma – Weltliche Dhammas

Die dhammas, die die Wesen überwältigen, unter deren Einfluss sie leben, ihnen unterlegen, unterworfen sind, werden lokadhamma genannt.

 

a)      lābha – Gewinn

b)     alābha – Verlust

c)      yasa – Ehre (Rang und Ansehen)

d)     ayasa – Verachtung (Schande)

e)      pasaṃsā – Lob (Ruhm)

f)      nindā – Tadel

g)      sukha – Freude (Glück)

h)     dukkha – Leid (Unglück)

 

Wenn eines dieser acht lokadhamma aufsteigt, sollte man es folgender­ma­ßen untersuchen: „Dieser Zustand ist mir entstanden, aber er ist vergänglich und dukkha (unzulänglich), seine Natur ist veränderlich und flüchtig, er sollte erkannt sein, wie er wirklich ist und ihm nicht erlaubt sein, den Geist zu überwältigen.“ In anderen Worten, man sollte nicht erfreut sein über das, was begehrenswert ist, oder verärgert darüber, was unerwünscht ist.

AN IV,157

 

 

2. Unterschiede was Dhamma und Vinaya ist und was nicht

Es gibt acht Merkmale, um zu differenzieren, was Dhamma und Vinaya ist und was nicht. Wenn irgend ein Dhamma (Ding), was es auch immer sein mag, zum Zweck von ...

a)      ... sinnlich reizvoll und den Geist stimulierend

b)     ... dukkha anwachsend

c)      ... kilesa (geistige Unreinheiten) vermehrend

d)     ... viel begehrend

e)      ... nicht bescheiden seiend und zufrieden mit dem, was bereits vorhan­den ist – in anderen Worten, dies bekommen habend, nun etwas ande­res wollend

f)      ... nur zusammen kommend und verbunden seiend mit seiner eigenen Gruppe von Gefährten

g)      ... nachlässig und müßig sein

h)     ... schwierig für andere sein (z.B. unumgänglich, maulend, herumkrit­tel­nd),

dann sollten wir erkennen, dass diese Arten von Dingen (dhammas) weder (Buddha-) Dhamma, noch Vinaya sind.

AN IV,280

 

Wenn andererseits diese Dhammas, was es auch immer sein mag, zum Zweck von ...

a)      ... Sinnenreize verringernd

b)     ... von dukkha befreiend

c)      ... kilesa abtragend

d)     ... wenig wünschend,

e)      ... zufrieden und glücklich seiend mit dem, was da ist

f)      ... zurückgezogen lebend, abseits von anderen seiend

g)      ... eifrig bemüht seiend

h)     ... einfach zu unterhalten seiend für andere,

dann sollten wir erkennen, dass diese Arten von Dhammas (Buddha-) Dham­ma und Vinaya sind.

AN IV,280

 

 

3. Magga – Acht Pfad-Faktoren (Aṅga).

a)      SammādiṭṭhiRechte Erkenntnis (Ansicht); in anderen Worten, Weis­heit im Verstehen der Vier Ariyasacca (Edlen Wahrheiten).

b)     SammāsaṅkappaRechte Gesinnung (Denken); in anderen Worten, geistiges Ausrichten darauf, von Begehren frei zu werden, Gedanken hegen, die frei sind von Feindseligkeit und Übelwollen.

c)      SammāvācīRechte Rede (Sprechen); in anderen Worten, Vermeidung der vier Arten der üblen Rede.

d)     SammākammantaRechtes Handeln (Tun); in anderen Worten, Ver­mei­dung von üblem körperlichen Benehmen.

e)      SammāajivaRechter Lebenserwerb (Lebensunterhalt); in anderen Worten, Vermeidung von Lebenserwerb (Berufen), der auf üble Wege führt.

f)      SammāvāyāmaRechte Anstrengung; in anderen Worten, die vier Ar­ten von rechter Tatkraft („Kämpfe“).

g)      SammāsatiRechte Achtsamkeit; in anderen Worten, Vergegen­wärti­gung der Vier Satipaṭṭhāna.

h)     SammāsamādhiRechte Konzentration (Geistessammlung); in ande­ren Worten, Entwicklung der vier Jhānas (Versenkungsstufen).

 

Von diesen acht Pfadfaktoren werden Rechte Erkenntnis und Rechte An­sicht zur Entwicklung von Paññā gezählt; Rechte Rede, Rechtes Tun und Rechter Lebenserwerb gehören zur Gruppe der la; Rechte Anstrengung, Rechte Achtsamkeit und Rechte Konzentration gehören zur Gruppe Samā­dhi (citta).

MN I,15; Vibh 235 §486

 

 

NAVAKA – Neuner-Gruppe

 

1. Mala – Flecken oder Verunreinigungen

a)      kodha – Zorn, Ärger

b)     makkhā – Überheblichkeit

c)      issā – Neid (Missgunst)

d)     macchariya – Geiz, Knausrigkeit

e)      māyā – Täuschung, Betrügerei

f)      sātheyya – Verschlagenheit, Hinterlist

g)      musāvādā – üble Rede, Lügen

h)     pāpicchatā – Begehren nach Ordinärem (Obszönes)

i)       micchādiṭṭhi – falsche Ansicht(en)

Vibh 390 §916

 

 

2. Sattāvāsa – Daseinsformen der Wesen[46]

a)      nirayā – acht Höllen

1. Sanjiva Naraka (Hunde-Leben-Hölle)

2. Kāḷasutta Naraka (Schwarz-Faden-Hölle)

3. Saṅghāta Naraka (Hölle des vielfachen Todes)

4. Roruva Naraka

a: Jāla-Roruva (Rotflammen-Hölle)

b: Dhūma-Roruva (Giftgas-Hölle)

5. Mahāroruva Naraka (große Flammen-Hölle)

6. Tapana Naraka (Hitze-Hölle)

7. Mahātapana Naraka (große Hitze-Hölle)

8. Avīci Naraka (tiefste, „ewige“ Hölle)

b)     tiracchāna – Tierwelt

c)      petaloka – (hungrige) Geister, Gespenster

d)     asurā – Dämonen

e)      manussa – Menschenwelt

f)      devaloka – himmlische Gefilde (Götterwelten)

1. cātummahārājikā – Die Vier Großkönige

i) Dhatarattha – König der Gandhabbas (Osten)

ii) Viruḷhaka – König der Kumbandas (Süden)

iii) Virūpakkha – König der Nāgas (Westen)

iv) Vessavāṇa – König der Yakkhas (Norden)

2. tāvatiṃsa – Himmel der 32 Götter

3. yāma – Glückliche Götter

4. tusitā – Freudvolle (prächtige) Götter

5. nimmānarati – an selbst Geschaffenes sich erfreuende Götter

6. parinimmitavasavattina – an anderem sich erfreuende Götter

g)      brahmaloka – Brahmawelt

1. brahmapārisajjā – Brahmas Gefolge

2. brahmapurohitā – Brahmas Priester

3. mahābrahma – große Brahmas

4. parittābhā – Bereich geringeren Glanzes

5. appamāṇābhā – Bereich unbegrenzten Glanzes

6. ābhassarā – Bereich strahlenden Glanzes

7. parittasubhā – Bereich geringerer Aura

8. appamāṇāsubhā – Bereich unbegrenzter Aura

9. subhakiṇhā – Bereich gleichmäßiger Aura

10. vehapphalā – Bereich großer Belohnung

11. asaññasattā – wahrnehmunslose (unbewusste) Wesen

h)     suddhāvāsā – Reine Gefilde

1. Avihā – langlebiger Bereich

2. Atappā – Bereich der ruhigen Freude

3. Sudassā – Bereich der Schönheit

4. Sudassīna – klarsichtig / hellsichtiger Bereich

5. Akaniṭṭhā – höchster Bereich

i)       arūpabrahmaloka – gestaltlose Brahmawelt

1. ākāsānañcāyatanūpagā – Sphäre der Raumunendlichkeit

2. viññāṇañcāyatanūpagāSphäre des unbegrenzten Bewusstseins

3. ākiñcāññāyatanūpagā – Sphäre der Nichtsheit

4. nevasaññāsaññāyatanūpagāTextfeld: Buddhistische KosmologieSphäre der Weder-Wahrnehmung-noch-Nichtwahrnehmung

 

Die Daseinswelten werden außerdem noch unterteilt in:

a)      kāmāvacara – Sinnes(lust)bereich (a bis f)

                       i.          duggatibhūmi – unglückliche Sphäre (a bis d)

                      ii.          sugatibhūmi – glückliche Sphäre (e + f)

b)     rūpāvacara – formhafter Bereich (g + h)

c)      arūpāvacara – formloser Bereich (i)

 

Des weiteren kann man unterteilen in:

a)      apāyā – „Abgründe“ d.h. niedere Daseinsformen (a bis d)

b)     manussa – Menschenwelt (e)

c)      devaloka – Himmelswelt (f)

d)     brahmaloka – Brahmawelt (g)

e)      suddhāvāsā – reine Gefilde (h)

f)      arūpabrahmaloka – formlose Brahmawelt (i)

 

Die Höllen (a) werden als die Acht Großen Höllen bezeichnet. Sie haben jeweils 16 Vorhöllen. Mitunter wird die „Zwischenwelt“ (lokantara) einge­fügt, wo äußerste Finsternis herrscht.

 

Die Vier Großkönige (cātummahārājikā) unterscheidet man in:

 i.          bhummattha-Deva – erdgebundene Götter (in Tempeln, Häusern, Ber­gen, Flüssen, Ozeanen, Torwegen etc.)

ii.          rukkhatta-Deva – baumgebundene Götter (bewohnen Bäume mit oder ohne Wohnung)

iii.          ākāsatta-Deva – luftgebundene Götter

 

Die Götterwelten haben jeweils Herrscher:

tāvatiṃsa – Sakka bzw. Indra

yāma – Suyāma

tusitā – Santusita

nimmānarati – Sunimmita

parinimmitavasavattina – Parinimmitavasavattin

 

Der Herrscher über die drei Brahmawelten (g 1 bis 3) ist Mahābrahma.

 

 

DASAKA – Zehner-Gruppen

 

1. Akusalakammapatha – unheilsame Pfade

(i). drei Arten sind kāyakamma – körperliche Aktionen

a)      Pāṇātipātaanderer Wesen Leben nehmen, d.h. töten

b)     Adinnādāna – Dinge nehmen, die nicht gegeben wurden (in diebi­scher Absicht)

c)      Kāmesu miccācāraungute sexuelle Beziehungen

 

(ii). vier Arten sind vacīkamma – sprachliche Aktionen

d)     Musāvādaüble Rede, d.h. Lüge

e)      Pisuṇavācā – Hintertragung, Gerüchte streuen, Verleumdung

f)      Pharusavācārohes und verletzendes Sprechen

g)      SamphappalāpāSchwafeln und Unsinn reden

 

(iii). drei Arten sind manokamma – geistige Aktionen

h)     Abhijjhā – begehren und wünschen von Dingen, die anderen gehören

i)       ByāpādaÜbelwollen (Übel bzw. Übles wollen)

j)       Micchādiṭṭhi – falsche Ansicht (Verstehen abweichend vom Dhamma)

 

Diese zehn Arten von Kamma sind fehlerhafte Wege und sollten nicht be­gan­gen werden.

DN II,320; DN III,269; MN I,286

 

 

2. Kusalakammapatha – heilsame Pfade

(i) drei Arten sind kāyakamma – körperliche Aktionen

a)      Pāṇātipātā veramaṇīabstehen vom Töten lebender Wesen

b)     Adinnādānā veramaṇī – abstehen vom Nehmen von Nichtgegebenen

c)      Kāmesu micchācārā veramaṇī – abstehen von unheilsamen sexuellen Beziehungen

 

(ii) vier Arten sind vacīkamma – sprachliche Aktionen

d)     Musāvādā veramaṇīabstehen von übler Rede

e)      Pisuṇāvācā veramaṇīabstehen vom Hintertragen und Verleumden

f)      Pharusāvācā veramaṇīabstehen vom rohen und groben Sprechen

g)      Samphappalāpā veramaṇī – abstehen vom Schwafeln und Unsinn Reden

 

(iii) drei Arten sind manokamma – geistige Aktionen

h)     Anabhijjhānicht begehren und wünschen von Dingen, die ande­ren gehören

i)       Abyāpādanicht Übel wollen und andere verletzend

j)       Sammādiṭṭhirechtes Verstehen in Dhamma-Übereinstimmung

 

Diese zehn Arten von Kamma sind die Wege des Verdienstes und sollten befolgt werden.

AN X,27+28; DN II,322; DN III,269; MN I,287

 

 

3. Puññakiriyavatthu – Verdienst-Felder

a)      DānamayaVerdienst durch Geben

b)     Sīlamaya – Verdienst durch sittliche Lebensführung

c)      Bhāvanāmaya – Verdienst durch Entwicklung von bhāvana

d)     ApacāyanamayaVerdienst durch Unterordnung unter (Ordens-) Ältere

e)      VeyyāvaccamayaVerdienst durch Hilfsbereitschaft und Tatkraft in Dingen, die getan werden sollten

f)      PattidānamayaVerdienst durch Verdienstübertragung

g)      Pattānumodanāmaya – Verdienst durch Erhalt und Mitfreude beim Tei­len von Verdienst

h)     Dhammasavaṇamaya – Verdienst durch das Hören des Dhamma

i)       Dhammadesanāmaya – Verdienst durch das Erklären von Dhamma (beim Geben von Lehrgesprächen)

j)       Diṭṭhujukakamma – seine Ansichten geradlinig (und wahrhaft) machen

Abhs Teil V §8; DA III,999

 

 

4. Von Ordinierten oft zu bedenken

Ein Ordinierter (Bhikkhu)[47] sollte öfter bei sich bedenken:

a)      Ich bin einer ohne Rang geworden.[48]

b)     Abhängig von anderen ist mein Lebensunterhalt.

c)      Ich sollte mich jetzt anders benehmen.

d)     Kann ich an mir selber Fehler in meiner Tugend finden?

e)      Möchten meine weisen Gefährten im spirituellen Leben, nachdem sie mich prüfen, Fehler in meiner Tugend finden?

f)      Von allem, was mir lieb und teuer ist, muss ich einmal scheiden und mich trennen.

g)      Eigner und Erbe meiner Taten bin ich, meinen Taten entsprossen, mit ihnen verbunden, habe sie zur Zuflucht, welche Taten ich auch tue, gute oder schlechte, diese werden mein Erbe sein.

h)     Auf welche Weise verbringe ich wohl meine Nächte und Tage?[49]

i)       Mag ich einsame Orte?

j)       Habe ich wohl jene ungewöhnliche Errungenschaft des zur Heiligkeit befähigenden Erkenntnisblickes erreicht? Wenn mich in meiner letzten Stunde die Ordensbrüder darum befragen, werde ich da ohne Verlegen­heit sein?

Dies zehn Dinge sollte einer, der fortgezogen ist, öfters bei sich bedenken.

AN X,87

 

 

5. Nāthakaraṇadhamma – Dhammas für Hilfe und Schutz

a)      Sīlabehüten körperlichen Handelns und der Sprache, sodass diese korrekt und ordnungsgemäß sind

b)     Bāhusacca – großes Wissen durch sorgfältiges Zuhören und viel Erfah­rung

c)      Kalyāṇamittatāeine Person sein, die gute und geeignete Freunde hat[50]

d)     Sovacassatāeine Person sein, die einfach zu belehren ist[51]

e)      Kiṃkaraṇīyesu dakkhatā – Fähigkeiten und Fertigkeiten haben, die hilf­reich sind bei den Angelegenheiten und Tätigkeiten der Mitordi­nierten

f)      Dhammakāmatā – begehren der richtigen (rechten) Lehre (Dhamma)

g)      Viriya – emsig bemüht sein, übles aufzugeben und zu entwickeln, was gut ist

h)     SantuṭṭhiZufriedenheit mit seinen Roben, Nahrung, Platze zum hin­legen, Platz zum sitzen und was auch immer an Medizin unmittelbar erhältlich ist

i)       Sati – achtsam sein gesamtes Tun einschließlich Sprechen und Denken beobachten und so seine Sinnestore zu behüten[52]

j)       Paññā – vollständig die Masse der Saṅkhāras erkennen und die Wahr­heit deren Natur verstehen.

AN V,25

 

 

6. Kathāvatthu – geeignete Gesprächsthemen (für Bhikkhus)

a)      AppicchakathāGespräche, die dazu führen, dass Begehren schwindet

b)     Santuṭṭhikathā – Gespräche, die dazu führen, dass man zufrieden und froh ist mit den Dingen (paccaya), die gerade verfügbar sind

c)      Pavivekakathā – Gespräche, die zur Abgeschiedenheit führen, körper­lich als auch mental

d)     Asaṃsaggakathā – Gespräche, die zur Vermeidung von Zusammenstö­ßen mit anderen führen

e)      ViriyārambhakathāGespräche, die zum Vorsatz führen, sich mehr und eifriger (tatkräftig) anzustrengen

f)      SīlakathāGespräche, die dazu führen, dass Sittlichkeit gefördert wird

g)      SamādhikathāGespräche, die zu Geistesruhe führen

h)     Paññākathā – Gespräche, die zum Aufsteigen von Erkenntnis führen

i)       VimuttikathāGespräche, die dazu führen, dass der Geist von kilesa befreit wird

j)       Vimuttiñāṇadassanakathā – Gespräche, die zum Aufsteigen von Er­kennt­nis führen, sowie zum Sehen (Verstehen) wie der Geist von den kilesa befreit wird

AN V,129

 

 

7. Anussati – Betrachtungen

a)      BuddhānussatiBetrachtung der Tugenden des Buddha

b)     DhammānussatiBetrachtung der Qualitäten des Dhamma

c)      SaṅghānussatiBetrachtung der Tugenden des Saṅgha

d)     SīlānussatiBetrachtung der (eigenen) Sīla

e)      CāgānussatiBetrachtung über die Gebefreudigkeit

f)      DevatānussatiBetrachtung der Tugenden, die dazu führen, dass Menschen Devas werden

g)      Maraṇasati – Betrachtung über den Tod (das Sterben) und wie dieses auf einen selbst zukommt

h)     KāyagatāsatiBetrachtung des Körpers, sodass man erkennt, dass dieser Ekel erregend und unrein ist[53]

i)       ĀnāpānasatiAchtsamkeit auf die Ein- und Ausatmung

j)       UpasamānussatiBetrachtung des Friedvollen (überweltlichen), wo die Kilesa und die Masse von Dukkha gestillt sind[54].

Vism I,197

 

 

PAKIṆṆAKA – Verschiedenes

 

1. Sechzehn Upakkilesa – Befleckungen[55]

a)      Abhijjhāvisamalobha – starke boshafte Gier (nach dem Besitz anderer)

b)     Dosa – Hass, Bösartigkeit, Grobheit

c)      KodhaÄrger

d)     Upanāha – Groll, mehrfach aufsteigender Ärger

e)      Makkha – Heuchelei[56]

f)      Palāsa – Bosheit, Boshaftigkeit[57]

g)      Issā – Neid, Missgunst

h)     Macchariya – Knausrigkeit, Geiz

i)       Māyā – Täuschen, Irreführen, Unaufrichtigkeit, Betrügerei

j)       SāṭheyyaTücke, Hinterlist

k)     ThambhaHochmut, Dünkel

l)       SārambhaHeftigkeit, Ungestümheit, Unbeherrschtsein

m)    MānaStolz, Eingebildetsein

n)     AtimānaHochmut, Stolz, Arroganz

o)     Mada – Trunkenheit, Berauschtsein

p)     PamādaLässigkeit, Nachlässigsein

MN I,15 + 36

 

 

2. Bodhipakkhiyadhamma – 37 Dhammas im Zusammenhang mit Erleuchtung

a)      vier Satipaṭṭhāna ............................................ siehe Seite 47, no. 12

b)     vier Sammappadhāna .....................................       siehe Seite 43, no. 5

c)      vier Iddhipāda .................................................       siehe Seite 44, no. 7

d)     fünf Indriya ......................................................       siehe Seite 53, no. 7

e)      fünf Bala ...........................................................       siehe Seite 53, no. 7

f)      sieben Bojjhaṅga .............................................       siehe Seite 62, no. 5

g)      acht Maggaṅga ................................................       siehe Seite 64, no. 3

DN II,120; Vism II,678

 

 


DRITTER TEIL

GIHĪ-PAṬIPATTI – Die Praxis der Laienanhänger

 

CATUKKA – Vierer-Gruppen

 

1. Kammakilesa – befleckende Handlungen

a)      Pānātipāta – töten lebender Wesen

b)     Adinnādāna – Dinge nehmen, die nicht gegeben wurden (wie ein Dieb)

c)      Kāmesu micchācāraunheilsame sexuelle Beziehungen

d)     Musāvādaüble Rede (Lüge)

 

Diese vier Arten von Handeln sind nie von Weisen gelobt worden.

DN III,181

 

 

2. Apāyamukha – Ursachen des Ruins

a)      Missbrauch von Frauen

b)     Trunkenheit

c)      (Glücks-)Spiel (Spielsucht)

d)     Zusammen oder (sogar) befreundet sein mit üblen Menschen

 

Diese vier Arten von schlechten Dingen soll man vermeiden.

AN IV,287

 

 

3. Diṭṭhadhammikatthapayojana – jetzt schon von Wert

a)      Uṭṭhānasampadā – mit Tatkraft und Fleiß ausgestattet sein in Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem (rechten) Lebenserwerb stehen, beim Lernen und Studieren und worin auch immer die Pflicht und Aufgabe besteht

b)     Ārakkhasampadā – mit Sorgfalt ausgestattet sein, in anderen Worten, sich so um seine Werte kümmern, wie man hinsichtlich Tatkraft und Fleiß fähig ist, und diese nicht in Gefahr bringen. Aber auch sorgfältig sein in seinem Beruf, sodass man sich nicht verschlechtert oder sogar ruiniert

c)      Kalyāṇamittatā – Freunde haben, die gute Menschen sind und nicht zusammen sein mit üblen Menschen

d)     Samajīvitā – entsprechend seinen Einkünften leben, weder knauserig noch kleinlich sein, oder ein Verschwender, der sein Vermögen ver­prasst

AN IV,285

 

 

4. Samparāyikatthapayojana – zukünftig von Wert

a)      Saddhāsampadāmit Vertrauen versehen sein, in anderen Worten, dem vertrauen, was Vertrauen verdient, z.B., dass gutes Tun gute Früch­te bringt und übles Tun üble

b)     Sīlasampadāmit Sīla ausgestattet sein, in anderen Worten, vorsichtig sein, dass Reden und Tun korrekt und gut, sowie fehlerfrei sind

c)      Cāgasampadāmit Gebefreudigkeit ausgestattet sein, sodass man Freu­de unter den Menschen verbreitet

d)     Paññāsampadāmit Erkenntnis ausgestattet sein, deshalb solche Dinge kennen wie: was ist Schwäche, Verdienst, Tugend, fehlerhaft, nütz­lich und was ist nutzlos

AN IV,288

 

 

5. Falsche Freunde

a)      wer Freunde macht zum Zweck des Betrügens und Hintergehens

b)     wer nur gut in Worten ist, die er spricht

c)      wer schmeichelt und beschwatzt

d)     wer einen beeinflusst Wege zu gehen, die zu Verlust und Ruin führen

 

Diese vier Arten von Menschen sind keine Freunde, sie sind falsche Freun­de und man sollte nicht bei ihnen sein.

DN III,186

 

a) wer Freunde macht zum Zweck des Betrügens und Hintergehens hat vier Eigenschaften:

       i.          sie denken nur daran, wie sie keine Freunde mehr sein können

      ii.          sie geben wenig aber denken wie sie viel bekommen können

    iii.          (nur) wenn sie in Gefahr geraten, dann tun sie etwas für ihre Freunde (um die Freundschaft zu bestätigen und seinerseits Schutz zu bekommen)

  1. sie sind nur mit Freunden zusammen, weil sie dies als Gelegenheit zum eigenen Nutzen/Vorteil sehen

 

 

b) wer nur gut in Worten ist, die er spricht hat vier Eigenschaften:

  1. sie diskutieren nur über Vergangenes und was damit zu tun hat
  2. sie schlagen vor über Dinge zu diskutieren, die nicht vorkommen
  3. sie helfen dabei Dinge zu tun, die sinnlos sind
  4. wenn um Hilfe gefragt, sagen sie immer, sie könnten nicht (Aus­flüch­te machen, sich irgendwie heraus winden)

 

c) wer schmeichelt und beschwatzt hat vier Eigenschaften:

  1. sie stimmen zu und unterstützen es, wenn jemand Übles tut
  2. sie stimmen zu und unterstützen es, wenn jemand Gutes tut
  3. sie loben einen von Angesicht zu Angesicht
  4. sie kritisieren hinter dem Rücken

 

d) wer einen beeinflusst Wege zu gehen, die zu Verlust und Ruin führen hat vier Eigenschaften:

       i.          sie verleiten einen zum Trinken (Alkohol)

  1. sie verleiten einen nachts draußen umherzuwandern
  2. sie verleiten einen betrunken zu werden, um Belustigung zu haben
  3. sie verleiten einen ein Spieler zu werden

 

 

6. Wahre Freunde

a)      ein Freund hat die Fähigkeit auf vielerlei Art zu helfen

b)     ein Freund hat Sympathie in Sukha und Dukkha[58]

c)      ein Freund führt einen zu Dingen, die von Wert sind

d)     ein Freund hegt Gefühle der Freundschaft

DN III,187

 

Diese vier Arten von Menschen sind wahre Freunde, und man sollte mit ihnen zusammen sein.

 

a) ein auf vielerlei Weise hilfreicher Freund hat vier Eigenschaften:

  1. er kümmert sich auch um einen Freund, der unvorsichtig ist
  2. er kümmert sich auch um Wert und Besitz seines Freundes, der unvorsichtig ist
  3. er gibt Zuflucht, wenn Gefahr droht und man ihn fragt
  4. er hilft reichlicher als erbeten bei Unternehmungen

 

 

 

b) ein Freund hat Sympathie in Sukha und Dukkha auf vier Arten:

  1. er vertraut Geheimnisse über sich seinem Freund an
  2. er bewahrt Geheimnisse, lässt nichts nach außen dringen
  3. er gibt seinen Freund auch in Zeiten der Not nicht auf
  4. er würde sein Leben für seinen Freund geben

 

c) ein Freund führt einen auf vier Arten zu Dingen, die von Wert sind:

  1. er behütet einen davor, übles zu tun
  2. er leitet einen an dazu, gutes zu entwickeln
  3. er erzählt einem Dinge, die man nie zuvor gehört hat
  4. er erzählt einem von der Methode, wie man in himmlische Welt gelangt

 

d) ein Freund hat freundschaftliche Gefühle auf viererlei Art:

  1. er empfindet Dukkha weil man Dukkha hat
  2. er empfindet Sukha weil man Sukha hat

    iii.          er widerspricht denen, die seinen Freund kritisieren

  1. er ernüchtert jene, die seinen Freund anbeten

 

 

7. Saṅgahavatthu – gute Gemeinschaft ausmachend

a)      Dānageben und teilen der eigenen Dinge mit anderen Menschen mit denen es korrekt ist, Dinge zu teilen

b)     Piyavācā – mit freundlicher und sanfter Sprache Dinge miteinander besprechen und diskutieren

c)      Atthacariyā – Dinge tun, die nützlich für andere sind

d)     Samānattatā – nicht eingebildet sein und ohne Stolz

 

Diese vier Tugenden beeindrucken jederzeit den Geist anderer Menschen.

AN II,32

 

 

8. Arten von Sukha für Laien

a)      Sukha welches aus Vermögen resultiert

b)     Sukha welches aus dem (rechten) Nutzen von Vermögen resultiert

c)      Sukha welches aus Nichtinanspruchnahme von Schulden resultiert

d)     Sukha welches vom Tun moralisch einwandfreier Arbeit resultiert

AN II,69

 

 

9. Weltliche Wünsche, die nur schwierig zu erfüllen sind

a)      Möge ich reich sein und möge mir Reichtum auf rechtem Wege ent­stehen

b)     Möge ich hohes Ansehen und soziale Stellung bekommen und auch meine Freunde und Verwandte

c)      Möge ich sorgsam dieses Leben leben, sodass ich lange leben möge

d)     Wenn ich zum Lebensende komme, möge ich doch in himmlischer Welt wiedergeboren werden

AN II,65

 

 

10. Ursachen zur Erfüllung der Wünsche (wie oben)

a)      Saddhāsampadā – mit Vertrauen ausgestattet sein

b)     Sīlasampadāmit Sittlichkeit ausgestattet sein

c)      Cāgasampadā – mit Großzügigkeit ausgestattet sein

d)     Paññāsampadāmit Weisheit ausgestattet sein

AN II,65

 

 

11. Schwund des Familienvermögens

Eine vermögende Familie kann ihr Vermögen nicht für lange Zeit bewahren aufgrund vier Dinge:

 

a)      sie suchen und finden auch nicht, was verloren gegangen ist

b)     sie reparieren bzw. ersetzen nicht, was defekt ist

c)      sie kennen keine Zurückhaltung beim Verbrauch ihres Vermögens

d)     sie setzen einen Verwalter ein, der keine Sīla hält

 

Wer wünscht, dass seine Familie sicher und vereint bleiben möge, der sollte diese vier Dinge vermeiden.

AN II,249

 

 

12. Wichtig für Laienanhänger (Haushälter)

a)      SaccaWahrhaftigkeit und Ehrbarkeit unter den Menschen

b)     Damakennen, wie man seinen Geist zügelt

c)      Khanti – Dinge geduldig betreiben

d)     Cāga – weggeben von Besitztümern an die, die der Gabe würdig sind

SN I,215

 

 

PAÑCAKA – Fünfer-Gruppen

 

1. Segen des Wohlstandes

Hat man sein Vermögen und Besitz auf rechtem Weg erworben, mag man:

 

a)      sich um seine Eltern, Kinder, Ehepartner und Angestellten kümmern können, sodass diese glücklich leben mögen

b)     sich um seine Freunde kümmern können, sodass diese glücklich sind

c)      Gefahren abwehren können, die aus vielerlei Ursachen entstehen

d)     fünf Arten von „Opfer“ darbringen, wie folgend:

 

                 i.          „Verwandtschafts-Opfer“ – man hilft Verwandten

                ii.          „Gast-Opfer“ – man bewillkommnet/bewirtet Gäste

              iii.          „Toten(geist)-Opfer“ – man wirkt Verdienst und überträgt es an Verstorbene

              iv.          „Staats-Opfer“ – man gibt der Regierung (dem Fiskus), z.B. Steuern und Abgaben

                v.          „Götter-Opfer“ – man wirkt Verdienst und widmet es den Göt­tern

 

e)      Man mag Zuwendungen machen an Samaṇas (Ordinierte), deren Be­neh­men korrekt ist

AN III,5

 

 

2. Sīla – Tugend-Regeln

d)     Pāṇātipātā veramaṇīabstehen vom Töten lebender Wesen

e)      Adinnādānā veramaṇī – abstehen vom Nehmen von Nichtgegebenen

f)      Kāmesu micchācārā veramaṇī – abstehen von unheilsamen sexuellen Beziehungen

g)      Musāvādā veramaṇīabstehen von übler Rede

h)     Surāmerayamajjapamādaṭṭhāṇā veramaṇīabstehen vom Trinken von Alkohol. In anderen Worten, Vermeiden aller Arten von Mitteln, die das Bewusstsein trüben

 

Laienanhänger sollten ständig diese fünf Sīla einhalten.

AN III,203

 

 

3. Micchāvaṇijjā – üble Geschäfte (Handel)

a)      mit Dingen handeln, die Lebewesen töten (können)

b)     Menschenhandel (Sklaven)

c)      Tierhandel zu Schlachtzwecken

d)     Alkohol (Drogen-) Handel

e)      Handel mit Giftstoffen

 

Diese fünf Arten von Handel/Geschäft sind für buddhistische Laienan­hän­ger (Upāsaka) unzulässig.

AN III,208

 

 

4. Werte (Qualitäten) des Upāsaka (Laienanhänger)

a)      er ist erfüllt von Vertrauen (saddhā)

b)     er hält seine Sittlichkeit rein (sīlavisuddhi)

c)      er hat nichts mit Vorhersagungen und Anzeichen(deutung zu tun. In anderen Worten, er glaubt an das karmisch Bedingtsein und nicht an Wahrsagerei

d)     er sucht nicht nach denen, die als „Verdienstfeld“[59] gelten außerhalb der „Lehre des Buddha“

e)      er wirkt Verdienst in Übereinstimmung mit der Lehre des Buddha

 

Der Upāsaka sollte wohl fundiert sein in diesen fünf Arten von „Wert“ und sollte die fünf Arten von „Ruin“, die das Gegenteil davon sind, vermeiden.

AN III,206

 

 

CHAKKA – Sechser-Gruppen

 

1. Sechs Richtungen

a)      Puratthimadisānach vorn (bezeichnet) Mutter und Vater

(lit: Osten)

b)     Dakkhiṇadisānach rechts (bezeichnet) den Ācariya (Lehrer)

(lit: Süden)

c)      Pacchimadisānach hinten (bezeichnet) Frau und Kinder

(lit: Westen)

d)     Uttaradisānach links (bezeichnet) Freunde (lit: Norden)

e)      Heṭṭhimadisānach unten (bezeichnet) Angestellte

f)      Uparimadisā – nach oben (bezeichnet) Samaṇas

DN III,188

 

a) Puratthimadisā – die Vorwärts-Richtung steht für Mutter und Vater, deren Kind(er) ihnen auf fünferlei Weise hilfreich sein sollten:

  1. sie haben ihre Kinder aufgezogen und behütet, so sollten diese es ihnen vergelten, indem sie für ihre Eltern sorgen
  2. die Kinder sollten ihnen bei deren Angelegenheiten hilfreich sein;
  3. die Kinder sollten den Fortbestand des Familiennamens sichern
  4. die Kinder sollten sich selber in der Weise benehmen, dass sie es wert sind, ein eventuelles Vermögen zu erben
  5. wenn die Eltern verstorben sind, sollten die Kinder Verdienst wirken und es ihnen übertragen

 

Mutter und Vater, die ihre Kinder auf obige Weise unterstützen, sollten diese wiederum auf fünferlei Weise helfen:

  1. indem sie diese nichts Übles tun lassen
  2. indem sie diese ermuntern Gutes zu tun
  3. indem sie darauf achten, dass diese Unterricht in den Künsten und Wissenschaft bekommen
  4. indem sie sich um einen angemessenen Ehepartner bemühen
  5. indem sie ihr Vermögen an diese zur rechten Zeit geben

 

b) Dakkhiṇadisā – nach Rechts steht für den Ācariya (Lehrer), dessen Schü­ler ihn auf fünferlei Weise unterstützen sollte:

  1. indem er aufsteht, um ihn zu empfangen wenn er kommt (als Zei­chen des Respekts)
  2. indem er in dessen Raum geht und wartet, um ihm zur Seite zu stehen (für Dienstleistungen)
  3. indem er Aufmerksamkeit zollt auf das, was er gesagt bekommt
  4. indem er als sein Begleiter fungiert
  5. indem er die Künste und Wissenschaft von ihm mit respektvoller Geisteshaltung lernt

 

Der Lehrer, der auf obige fünf Weisen unterstützt wird, sollte seinen Schü­ler auf fünferlei Weise helfen:

  1. indem er ihn gut anleitet
  2. indem er ihn dazu bringt gut zu lernen
  3. indem er ihn alles über das Thema erzählt, ohne etwas darüber geheim zu halten oder unerklärt zu lassen
  4. indem er ihn bei seinen Freunden lobt
  5. indem er ihn in allen Richtungen beschützt (in anderen Worten, in welcher Richtung er auch geht, er wird dort auch ankommen)

 

c) Pacchimadisā – nach hinten steht für die Ehefrau, deren Mann ihr auf fünferlei Weise hilfreich sein sollte:

  1. indem er sie lobt und deren Verwandtschaft wahrlich hochschätzt, weil sie seine Frau ist
  2. indem er sie nicht unterdrückt oder auf sie herab schaut
  3. indem er nicht vertrauenlos ihr gegenüber handelt
  4. indem er ihr den Haushalt überträgt (also Haus und Familie)
  5. indem er ihr Kleidung und Schmuck gibt

 

Seine Frau, die auf obige Weise unterstützt wird, sollte wiederum ihrem Ehemann auf fünferlei Weise helfen:

       i.          indem sie iher beiden Angelegenheiten korrekt organisiert

  1. indem sie ihres Ehemanns Verwandtschaft und Freunde hilft
  2. indem sie nicht vertrauenlos ihrem Ehemann gegenüber handelt
  3. indem sie auf das Vermögen und die Besitztümer achtet, die ihr Ehemann angesammelt hat
  4. indem sie energisch und nicht nachlässig bei all ihren Pflichten ist

 

d) Uttaradisā – nach links steht für die Freunde, gute Menschen, die man auf fünferlei Weise unterstützen sollte:

  1. indem man Dinge mit ihnen teilt
  2. indem man freundlich mit ihnen redet
  3. indem man Dinge tut, die nützlich sind
  4. indem man gleichmütig ist und ohne Stolz

      v.          indem man nicht anmaßend spricht und von der Wahrheit abweicht

 

Die Freunde, wenn auf obige Weise unterstützt, sollten einem dann auf fünffache Weise helfen:

  1. sie geben Schutz, wenn man unvorsichtig ist (war)
  2. sie schützen Güter und Werte, wenn man unvorsichtig ist (war)
  3. sie geben Zuflucht, wenn Gefahr droht
  4. sie weisen einen in Notsituationen nicht ab
  5. sie beschützen einen samt seiner Verwandten

 

e) Heṭṭhimadisā – nach unten steht für die Angestellten, die er als ihr Dienst­herr auf fünferlei Weise unterstützen sollte:

  1. er beschafft Arbeit für sie, die angemessen ist und deren Kräfte nicht übersteigt
  2. er gibt ihnen Nahrung und Anerkennung (Verdienst)
  3. er kümmert sich um sie im Krankheitsfall
  4. er teilt von Zeit zu Zeit Sonderzuwendungen aus
  5. er gibt ihnen Freizeit (Urlaub)

 

Seine Angestellten, auf obige Weise unterstützt, sollten ihrem Dienstherrn wiederum auf fünferlei Weise helfen:

  1. früher aufstehen und mit der Arbeit beginnen als deren Dienstherr
  2. später die Arbeit beenden als ihr Dienstherr
  3. nur die Dinge nehmen (als deren eigenes), die ihr Dienstherr ihnen gegeben hat
  4. ständig versuchen, ihre Arbeit besser zu machen
  5. die Tugenden ihres Dienstherrn rühmen, wo immer sie sind

 

f) Uparimadisā – aufwärts steht für die Samaṇas (Asketen), deren Schüler auf fünferlei Weise unterstützt werden sollten:

  1. mit körperlichem Tun – in anderen Worten, was immer zu tun ist, sollte mit Mettā getan werden
  2. mit sprachlichem Tun – in anderen Worten, was immer zu sagen ist, sollte mit Mettā gesagt werden
  3. mit gedanklichem Tun – in anderen Worten, was immer gedacht wird, sollte mit Mettā verbunden sein
  4. durch „nicht die Tür weisen“ – in anderen Worten, niemals ver­bie­ten, das Haus zu verlassen bzw. zu betreten
  5. durch Geben von āmisa dāna (Bedarfsgegenstände)

 

Samaṇas, die auf obige Weise unterstützt werden, sollten ihre Schüler auf sechsfache Weise unterstützen:

  1. durch Verbote, nicht zulassen, dass sie Übles tun
  2. durch Anspornen ständig Gutes zu tun
  3. durch Hilfe mit einem Geist, der voller Mitgefühl ist
  4. durch Erzählen von Dingen, die sie nie zuvor gehört haben
  5. durch Klarmachen der Dinge, die sie bisher vernommen haben
  6. durch Aufzeigen des Weges, wie man himmlische Welten erreicht

DN II,118

 

 

2. Apāyamukha – Ursachen des Ruins

a)      Alkohol trinken

b)     des Nachts umher ziehen

c)      Vergnügungsshows besuchen

d)     Glücksspiel

e)      üble Menschen als Freund und Vertraute haben

f)      nachlässig sein bei der Arbeit

DN III,182

 

a) Alkoholkonsum ist schlecht auf sechsfache Art:

  1. es verzehrt das Vermögen
  2. es lässt Streit und (sinnloses) Argumentieren aufkommen
  3. es führt zu baldiger Krankheit
  4. es führt zu Peinlichkeiten und Kritik
  5. man verliert das Schamgefühl
  6. es schwächt Weisheit (man verliert diese)

 

b) nachts umherziehen ist schlecht auf sechsfache Art:

  1. man wird verdächtigt, dass man nicht auf sich selber acht gibt
  2. man wird verdächtigt, dass man nicht auf Frau und Kinder achtet
  3. man wird verdächtigt, dass man nicht auf seinen Besitz und seine Werte achtet
  4. man gerät in Verdächtigungen und Zweifel von allen Seiten
  5. man wird zum Opfer allerlei falscher Anschuldigungen
  6. man gerät in vielerlei Schwierigkeiten

 

c) Vergnügungsshows besuchen ist schlecht auf sechsfache Art, eben auf­grund der Natur der Dinge, die man zu sehen/hören bekommt:

  1. wo immer Tanz ist, da geht man hin
  2. wo immer Gesang ist, da geht man hin
  3. wo immer Musik gespielt wird, da geht man hin
  4. wo immer ein Sänger ist, da geht man hin
  5. wo immer Händeklatschen und Gesang ist, da geht man hin

    vi.          wo immer Trommelschlagen ist, da geht man hin

 

d) Glücksspiel ist schlecht auf sechsfache Art:

  1. wenn man gewinnt ist man Groll und Feindseligkeit ausgesetzt
  2. wenn man verliert fühlt man Bedauern über seinen Verlust
  3. Wert und Kapital sind der Verschwendung ausgesetzt
  4. niemand will den Worten eines Spielers vertrauen
  5. es bringt Kritik und Beschimpfung von Freunden ein
  6. niemand wünscht, einen Spieler als Ehepartner zu haben

 

e) üble Freunde und Vertraute haben ist schlecht auf sechsfache Art:

  1. sie verführen ihn ein Spieler zu werden
  2. sie verführen ihn ein Lebemann zu werden
  3. sie verführen ihn ein Trinker (Trunkenbold) zu werden
  4. sie verführen ihn andere mit falschen Dingen zu betrügen
  5. sie verführen ihn anderen ins Gesicht zu lügen
  6. sie verführen ihn ein gesetzloser Schuft zu werden

 

f) Nachlässigkeit bei der Arbeit ist schlecht auf sechsfache Art:

  1. man sagt es wäre zu kalt, also tut man seine Arbeit nicht
  2. man sagt es sei zu heiß, also tut man seine Arbeit nicht
  3. man sagt es sei zu spät, also geht man nicht an die Arbeit
  4. man sagt es sei zu früh, also geht man nicht an die Arbeit
  5. man sei zu hungrig, also geht man nicht an die Arbeit
  6. man sei zu durstig, also geht man nicht an die Arbeit

 

Jeder der bestrebt ist, seine Mittel zu mehren, sollte diese sechs Ursachen des Ruins gänzlich vermeiden.

DN III,182

 

 


Literaturhinweise

 

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Chaudhury, B.N.: Dictionary of Buddhist Doctrinal and Technical Terms The Asiatic Society Kolkata

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Dhirasekera, Jotiya: Buddhist Monastic Discipline Ministry of Higher Education Research Publication Series, Sri Lanka

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Härtel, Herbert: Karmavācanā Deutsche Akademie der Wissenschaften Berlin

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Kevalī Bhikkhu: Vinaya – die unbekannte Seite der Lehre des Buddha

Maitrimurti/Trätow/Santuṭṭho: Das Mahāvagga des Vinayapiṭaka 2. Auflage 2008; Michael Zeh Verlag Berlin

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Prebish, Charles S.: Buddhist Monastic Discipline Motilal Banarsidass Publishers Delhi

Ratnapala, Nandasena: Crime and Punishment in the Buddhist Tradition Mittal Publications

Rosen, Valentina: Der Vinayavibhaṅga zum Bhikṣuprātimokṣa der Sarvāstivādins Deutsche Akademie der Wissenschaften Berlin

Sāṅkṛtyāyana, Rāhula: Vinaya-piṭaka Maha Bodhi Society of India

Schlingloff, D.: Die Religion des Buddhismus – I. Der Heilsweg des Mönchtums Deutsche Akademie der Wissenschaften Berlin

Thanissaro Bhikkhu: The Buddhist Monastic Code (Vols. I – II) Second edition, revised: 2007; Metta Forest Monastery

Upasak, C.S.: Dictionary of Early Buddhist Monastic Terms (Based on Pali Literature) Nava Nalanda Mahavihara, Nalanda (Bihar)

Vajirañāṇavarorasa, Phra: Ordination Procedure Mahāmakuṭarājavidyālaya Bangkok

derselbe: The Entrance to the Vinaya, Vinayamukha (Vols. I – III) Mahāmakuṭarājavidyālaya Bangkok

 



[1] Hier wird direkt auf die bei der Upasampadā-Ordination genannten Vier Bedarfs­gegen­stän­de eingegangen. MV 128: „Die Ordina­tion ist nur für Almosenspeise, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: Speisen für den (ganzen) Saṅgha, Speisen für eine be­stimm­te Person, eine Einladung, wenn Speisen ausge­lost werden, Spei­sen zum Mond­wech­sel gegeben, Speisen zum Uposathatag gegeben, Spei­sen zum Tag nach Uposatha gegeben. Die Ordination ist nur für Kleidung aus fort­gewor­fe­nen Lumpen, darum sei bemüht bis zum Lebens­ende. Beson­dere Gaben sind: Leinentuch, Baumwolltuch, Seiden­tuch, Woll­tuch, Hanf­tuch, grobes Tuch. Die Ordination ist nur zum Ver­weilen am Fuße eines Baumes, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: eine Hütte, ein (bengal.) Haus mit einem Dach, ein großes Haus, ein mehr­geschos­siges Haus, eine Höhle. Die Ordination ist nur für ver­faulten Rin­der­urin [als Medizin], darum sei bemüht bis zum Lebens­ende. Besondere Gaben sind: Butter­schmalz, Butter, Öl, Honig, Melasse.“

[2] paccaya-sannissita-sīla – das weise-darüber-Nachdenken gehört zu den Pflich­ten eines jeden Ordinierten

[3] die Vier zu Fall bringenden Dinge = Pārājika [MV 129]

[4] hier wird dem vollständigen Wortlaut des „Pātimokkha“ in der Übersetzung des Ehrw. Ñāṇadassana Bhikkhu gefolgt, um keine Grundlage für müßige Diskussionen zu bieten

[5] pārājika wtl.: zu Fall gekommen; MV 129

[6] uttarimanussadhamma                           

[7] wtl.: „das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens nach sich ziehend“

[8] eine sugata-Spanne = 13 1/3 englische Zoll / 40,83 cm

[9] Dāyaka – „Geber“, Unterstützer; jemand der Dinge den Bhikkhus und dem Saṅgha spendet

[10] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... und hat nicht Pavāraṇā gegeben; Pavāraṇā = Einladung; diese gilt für höchstens 4 Monate, wenn nicht genau definiert [Pāc. 47]

[11] yojana = 15 Kilometer

[12] Oktober-☺ oder November-☺; Tag der Beendigung der Regenzeit (vassa)

[13] der Spender hat einen ihn zwingenden Grund (Krankheit etc.)

[14] es gibt zwei Zeiten für den Empfang von Gewändern (kaṭhina) 1) Wenn die Kaṭhina­privilegien nicht erteilt sind, dann ist es der letzte Monat der Regenzeit, d.h., dass er dieses Gewand für 10 Tage vor dem Oktober-☺, einen Monat danach und noch einen zusätzlichen Tag (10 + 30 + 1 = 41 Tage) beiseite legen kann, entsprechend der Morgen­däm­me­rungs-Zählweise. 2) Wenn die Kaṭhinaprivilegien erteilt sind, dann sind es fünf Monate, d.h., dass er es für 10 Tage vor dem Oktober-☺, fünf Monate danach und noch einen zusätzlichen Tag beiseite legen kann. Es wird weiterhin unterschieden zwischen den Zählweisen nach dem zunehmenden und/oder abnehmenden Mond. (s. auch MV 347)

[15] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... mag er an einem einzelnen Tag dort essen. Isst er am nächsten oder mehreren Tagen ...

[16] siehe nis-pāc 28 (= 3. Gruppe Pattavagga Nr. 8)

[17] im Original Differenz zum Pātimokkha: ...wenn er, obwohl eingeladen, woanders hingeht, ohne die Einladung an einen anderen Bhikkhu weiter gibt, der für ihn dahin gehen will

[18] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... Tage

[19] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... wenn er in Mittelindien lebt

[20] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... dunkelbraun

[21] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... ohne dass er es aufgegeben hat oder genehmigte

[22] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... ein ernstes Vergehen

[23] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... Schmuggler

[24] samaṇuddesa = ein von anderen Bhikkhus verbannter/ausgestoßener Sāmaṇera       

[25] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... zusammen mit anderen einen Saṅgha gründet und eine Robe als „Preis“ einem anderen Bhikkhu gibt ...

[26] im Original Differenz zum Pātimokkha: ... tut er das nicht, ist es ein dukkaṭa.

[27] im Original Differenz zum Pātimokkha: sugata-inch (~zoll) = 1 1/8 Zoll (28,125 mm)

[28] d.h. 22,5 cm

[29] sekha d.h. sie sind Ariya, also wenigstens Stromeingetretene

[30] Die vier adhikaraṇa sind nicht im Pātimokkha enthalten –sie sollen als Hilfe zum Verstehen der folgenden adhikaraṇasamatha dienen. Im Original: „legal processes“ Rechtsprechungen

[31] Differenz zum Pātimokkha: den Bezichtigten sich daran erinnern lassen und danach das Urteil gemäß der Verhaltensethik fällen

[32] MV 167

[33] Differenz zum Pātimokkha: ein Eingeständnis des Bezichtigten herbeizuführen versuchen

[34] Ausnahme: ein Vergehen gegen jede der 75 Sekhiyavatta ist ein dukkata               

[35] Hier sind zusätzlich zum Original wertvolle Auflistungen eingefügt worden.

[36] AP: jemand, der hilft, ohne dass ihm der Empfänger zuvor eine Gunst erwiesen hat

[37] AP: ein Dankbarer

[38] prinzipiell müssten hier bei a, b, c die drei Vandanā stehen, wie es bei AP der Fall ist

[39] dhammārammaṇa = geistgeformte Sinnesobjekte; z.B. Erinnerungen an Vergangenes oder momentane emotionale Gefühle, die Depression oder Gehobenheit hervorrufen, wenn diese nicht unter Kontrolle sind (indriyasaṃvara).

[40] üblicherweise ti-lakkhaṇa = drei Merkmale aller bedingt entstandenen Dinge (saṅkhārā)

[41] alles bedingt Entstandene wird ebenfalls Saṅkhāra genannt

[42] arya = edel, nobel, vornehm; „edel“ ist einer, der eine der vier Stufen der Heiligkeit erreicht hat

[43] ThV: er erkennt Ursachen: „Das ist die Ursache von sukha.“ oder „Das ist die Ursache von dukkha.“

[44] er erkennt die Folgen: „Sukha ist das Resultat dieser Ur­sache.“ oder „Dukkha ist das Resultat von dieser Ursache.“

[45] ThV: er erkennt sich selbst: „Ich habe die und die familiäre Her­kunft, Rang und Autorität“, als auch „Ich habe so und so viel Vermögen, Gefolge, Kenntnisse und Tugend im Dhamma“. Dann benimmt er sich so, wie es seinem Status entspricht.

[46] Im BuWtb. wird eine Aufzählung bezüglich Form und Wahrnehmung, sowie auf die Errei­chung meditativer Zustände gegeben. Darstellung hier etwas verkürzt.

[47] im Pāli: einer, der (von zuhause) fortgezogen ist

[48] Version: Jetzt habe ich einen anderen Status als eine Laienperson. Mein Tun und Benehmen sollte in Übereinstimung sein mit dem eines Samaṇa.

[49] Version: Gerade jetzt vergeht die Zeit – und was tue ich?

[50] die SELBER anderen ein Edler Freund ist

[51]einfach zu ermahnen” bedeutet, dass man Anleitung und Ermahnung akzeptiert, ohne Diskussion („das letzte Wort zu haben”), verärgert oder emotional verstimmt zu sein.

[52] Version: fähig sein zu erinnern, was man getan hat und welche Worte man gesprochen hat, auch wenn es lange her ist

[53] Körperbetrachtung ist viel umfangreicher. Die sog. „Ekelbetrachtung“ ist nur ein Aspekt und dient dazu, die Sinnenlust, das Begehren zu verringern.

[54] Version: Betrachtung über die (überweltliche) Tugend von Nibbāna, wo die Gestilltheit der Kilesa und der Masse von Dukkha ist. Das ergibt aber kaum Sinn, denn das Nibbāna hat keine „Tugenden“ weil es ein unbedingter „Zustand“ und kein „Ding“ ist.

[55] Im Dhammadāyādasutta MN I,15 ist a) Lobha, b) Dosa. Im Vatthūpamasutta MN I,36 ist a) Abhijjhāvisamalobha, b) ist Byāpāda. Ansonsten sind die Texte übereinstimmend.

[56] Version: Herabwürdigung von Verdiensten bzw. Tugenden anderer

[57] Version: Arroganz

[58] d.h. er steht ihm bei in glücklichen und auch in unglücklichen Zeiten

[59] in Pāli: dakkhineyyam = „der Gaben würdig“; „Feld für Verdienst“ in der Thai-Edition. Die Bedeutung ist „Edle“ (arya).