und Sāmaṇeras
nach einer Zusammenstellung vom Ehrwürdigen
Somdet Phra Mahā Samaṇa Chao
Krom Phrayā Vajirañāṇavarorasa
übersetzt und überarbeitet von
VINAYA-PAÑÑATTI
– Die Ordensregeln
Die
acht Anusāsana – Ermahnungen
Die
Vier Nissaya – Grundbedürfnisse.
Die
vier Akaraṇīya Kicca – keinesfalls zu tuenden Dinge
Die
sieben Arten von Āpatti –
Vergehen
Die
sechs Gründe warum Āpatti
begangen werden
Die
227 Pāṭimokkha Sikkhāpada – Regeln
Die
vier Pārājika – Ausschluss
Die
dreizehn Saṅghādisesa – Formelle Versammlung
Die
dreißig Nissaggiya Pācittiya – Aushändigung und Sühne
II. Bhūtagamavagga – Die Pflanzen
III.
Bhikkhuṇovādavagga – Die
Belehrung
IV. Bhojanavagga – Die Nahrung
V. Acelakavagga – Der nackte Asket
VI. Surāpānavagga – Der Alkohol
VII.
Sappāṇavagga – Das
Lebewesen
VIII.
Sahadhammikavagga – Die erlassenen
Regeln
IX. Ratanavagga – Der Wertgegenstand
Die
vier Pāṭidesanīya – Zu Gestehendes
Die
fünfundsiebzig Sekhiyavatta – Übungsregeln
II. Bhojanapaṭisaṃyutta – Das
Essen
III.
Dhammadesanāpaṭisaṃyutta
– Dhamma lehren
Die
vier Adhikaraṇa – Streitfragen
Adhikaraṇasamatha
– Die Beilegung von Streitigkeiten
DHAMMA-VIBHĀGA
– Die Lehreinteilung
1. Nāma-rūpa
– Körper und Geist
4.
Dankbarkeit erzeugende Dhammas
5.
Selten zu treffende Menschen
5. Duccarita – Üble Wege des Benehmens
6. Sucarita – rechte Wege des Benehmen
7. Akusalamūla
– Wurzeln des Unheilsamen
8. Kusalamūla
– Wurzeln des Heilsamen
9. Sappurisapaññatti
– Was ehrbare Menschen etablieren
10. Apaṇṇaka
Paṭipadā – fehlerfreie Praktiken
11. Puññakiriyavatthu
– Felder für Verdienst
12. Sāmaññalakkhaṇa
– Kennzeichen aller Dinge
4. Bhaya
– Gefahren für neu Ordinierte
6. Adhiṭṭhānadhamma
– Entschlüsse
8.
Dinge bei denen man nicht nachlässig sein soll
9. Pārisuddhisīla
– Reinheit der Sittlichkeit
10. Ārakkhakammaṭṭhāna
– Schutz-Meditationen
11. Brahmavihāra
– erhabene Weilungen
12. Satipaṭṭhāna
– Grundlagen der Achtsamkeit
13. Dhātukammaṭṭhāna
– Elemente-Meditation
14. Ariya
Sacca – Edle Wahrheiten
1. Ānantariyakamma
– übles Kamma mit unmittelbaren Folgen
2. Abhiṇhapaccavekkhaṇa –
regelmäßig zu bedenken
3. Vesārajjakammaṭṭhāna
– Dhammas für das Selbstvertrauen
4.
Qualitäten, die neu Ordinierte entwickeln sollten
5. Dhammakathika
– Dhamma-Lehrer
6. Dhammasavaṇānisaṃsa
– Segen durch Hören des Dhamma.
9. Khandhā
– Daseinsgruppen (Aggregate)
2. Sārāṇiyadhamma
– erinnert werden
3. Ajjhattha Āyatana – innere
Sinnesgrundlagen
4. Bāhira Āyatana – äußere
Sinnesgrundlagen
5. Viññāṇa
– Sinnesbewusstsein
1. Aparihāniyadhamma
– Dhammas für Fortschritt und Gewinn
2. Aryadhana
– charakterliche Vorzüge
3. Sappurisadhamma
– Eigenschaften ehrwürdiger Menschen
4.
Andere Arten von Sappurisadhamma
5. Bojjhaṅga
– Erleuchtungsfaktoren
1. Lokadhamma
– Weltliche Dhammas
2.
Unterschiede was Dhamma und Vinaya ist und was nicht
3. Magga
– Acht Pfad-Faktoren (Aṅga).
1. Mala
– Flecken oder Verunreinigungen
2. Sattāvāsa
– Daseinsformen der Wesen
1. Akusalakammapatha
– unheilsame Pfade
(i).
drei Arten sind kāyakamma –
körperliche Aktionen
(ii).
vier Arten sind vacīkamma –
sprachliche Aktionen
(iii).
drei Arten sind manokamma – geistige
Aktionen
2. Kusalakammapatha – heilsame Pfade
(i)
drei Arten sind kāyakamma –
körperliche Aktionen
(ii)
vier Arten sind vacīkamma –
sprachliche Aktionen
(iii)
drei Arten sind manokamma – geistige
Aktionen
3. Puññakiriyavatthu
– Verdienst-Felder
4.
Von Ordinierten oft zu bedenken
5. Nāthakaraṇadhamma
– Dhammas für Hilfe und Schutz
6. Kathāvatthu
– geeignete Gesprächsthemen (für Bhikkhus)
1.
Sechzehn Upakkilesa – Befleckungen
2. Bodhipakkhiyadhamma
– 37 Dhammas im Zusammenhang mit Erleuchtung
GIHĪ-PAṬIPATTI – Die Praxis der
Laienanhänger
1. Kammakilesa
– befleckende Handlungen
2. Apāyamukha
– Ursachen des Ruins
3. Diṭṭhadhammikatthapayojana
– jetzt schon von Wert
4. Samparāyikatthapayojana
– zukünftig von Wert
7. Saṅgahavatthu
– gute Gemeinschaft ausmachend
9.
Weltliche Wünsche, die nur schwierig zu erfüllen sind
10.
Ursachen zur Erfüllung der Wünsche (wie oben)
11.
Schwund des Familienvermögens
12.
Wichtig für Laienanhänger (Haushälter).
3. Micchāvaṇijjā
– üble Geschäfte (Handel)
4.
Werte (Qualitäten) des Upāsaka (Laienanhänger)
2. Apāyamukha – Ursachen des Ruins
AN = Aṅguttara-Nikāya
Abhs = Abhidhammatthasaṅgaha
CV = Cullavagga
Dhs = Dhammasaṅgaṇī
DN = Dīgha-Nikāya
DA = ~Aṭṭhakathā (Sumaṅgalavilāsinī)
Itiv = Itivuttaka
KhuP = Khuddaka-Pāṭha
MN = Majjhima-Nikāya
MV = Mahāvagga
Nis-Pāc = Nissaggiya pācittiya
Pāc. = Pācittiyā
Pāj. = Pārājika
PV. = Parivārā
Pug = Puggala-Paññatti
SN = Saṃyutta-Nikāya
Snip = Suttanipāta
Vbh = Vibhaṅga
Vin = Vinaya-Piṭaka
Vism = Visuddhimagga
Anh. = Anhang
BuWtb. = Buddhistisches Wörterbuch
lit. = literarisch
Nr. = Nummer
od. = oder
S. = Seite
s. = siehe
usw. = und so weiter
vgl. = vergleiche
wtl. = wörtlich
z.B. = zum Beispiel
{ ..... } = Ergänzung aus dem Suttavibhaṅga
< ..... > = Erläuterung des Übersetzers (aus „Pātimokkha“)
[ ..... ] = Referenzangabe
Das vorliegende Werk zählt in Thailand zum absoluten Standard, ein Muss sozusagen für jeden ordinierten Mönch (Bhikkhu). Bereits als Novize (Sāmaṇera) wird man mit diesem Text konfrontiert. Es spielt dabei keine Rolle, ob man „nur“ temporär (üblich ist die Dauer einer Regenzeit, d.h. Juni-Oktober) oder dauerhaft ordiniert ist. Auch die Laienanhänger erwarten, dass jeder Ordinierte diesen Text beherrscht – und sich daran hält.
Eigentlich sollte es eine komplette Neufassung werden, doch da es mittlerweile weitaus ergiebigere Fundstellen gibt, wo man sich über Fragen des Vinaya Informationen beschaffen kann, blieb es bei dieser Übersetzung und nur ganz dezent gehaltenen Überarbeitung.
Wir verweisen auf weitere Publikationen im Anhang.
Santuṭṭho, Kattika 2009
Unterteilt in zwei Vierergruppen
Die Unterstützungen, von denen das Leben eines Bhikkhu abhängig
ist, werden Nissaya
genannt – Grundbedürfnisse.
Diese vier Dinge
dürfen niemals von einem Bhikkhu getan werden.
Diese sind Sīla, Samādhi und Paññā.
– ist die Kontrolle des Körpers und des
Sprechens, so dass diese korrekt und in Ordnung sind.
– ist die
unerschütterliche Aktion der Bewachung des Geistes.
– ist gründliches Wissen von der Masse der Saṅkhāra (alle bedingt entstandenen
Dinge einschließlich Körper und Geist).
Fehler, die als Verstöße gegen die vom Buddha aufgestellten Regeln
auftauchen, werden āpatti genannt.
Diese āpatti werden wie folgend in sieben
Arten unterschieden:
i) pārājika, ii)
saṅghadisesa, iii)
thullaccaya, iv)
pācittiya, v)
pāṭidesanīya, vi) dukkaṭa, vii) dubbhāsita
Pārājika – ein Bhikkhu der ein Vergehen dieser Art begeht, hat
nicht mehr den Status eines Bhikkhu.
Saṅghādisesa – ein Bhikkhu der ein Vergehen dieser Art begeht, muss
unter disziplinarischen Maßnahmen wohnen, um sich von diesem Vergehen zu
reinigen.
Falls ein Bhikkhu eines der übrigen fünf Arten von āpatti
begangen hat, muss er seine Fehler vor dem Saṅgha
oder vor einer gaṇa (zwei oder drei Bhikkhus), oder einem anderen Bhikkhu gestehen,
um sich regelgerecht von seinem
Vergehen zu reinigen.
Es gibt sechs
Gründe, warum ein Bhikkhu āpatti
begeht. Und zwar:
i.
Mangel an Schamgefühl;
iii.
er ist im Zweifel
darüber, aber er tut es dennoch;
Die Vorschriften, die der Buddha als Übungsregeln (sikkhāpada) erließ, sind: i) die im Pāṭimokkha
und ii) die nicht im Pāṭimokkha enthaltenen.
Die Vorschriften im Pāṭimokkha
beinhalten:
Das macht zusammen 220 Vorschriften und rechnet man die sieben adhikaraṇasamatha hinzu, sind es 227.
1. Welcher
Bhikkhu auch immer die
Schulungs- und Lebensregeln der Bhikkhus
auf sich genommen hat und ohne sich von den Schulungsregeln losgesagt zu
haben, ohne seine Schwäche offenbart zu haben, Geschlechtsverkehr ausübt,
wenn auch nur mit einem weiblichen Tier, der ist zu Fall gekommen und von der
Gemeinschaft ausgeschlossen.
2. Welcher
Bhikkhu auch immer aus
dem Dorf oder aus dem Wald, etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu
stehlen, und dieses Gestohlene wäre von solchem Wert, dass die Regierungsgewalten
einen Räuber verhaften und ihn entweder prügeln, fesseln oder verbannen
würden: „Du bist ein Räuber, du bist ein Tor, du bist ein Idiot, du bist ein
Dieb!“ – dieser Bhikkhu,
der solch etwas Nichtgegebenes nimmt, auch der ist zu Fall gekommen und von
der Gemeinschaft ausgeschlossen.
3. Welcher
Bhikkhu auch immer
vorsätzlich ein menschliches Wesen des Lebens beraubt oder ihm eine Waffe
<tauglich zum Selbstmord> beschafft oder den Vorteil des Todes preist oder
ihn zum Freitod aufhetzt <indem er auf diese Weise spricht>: „Guter
Mann, was ist dieses üble und elende Leben für dich? Der Tod ist besser für
dich als das Leben!“ – wenn er mit solchem Gedanken und Geist, mit solchem
Gedanken und Motiv, auf vielfache Weise den Vorteil des Todes preist oder ihn
zum Freitod aufhetzt, auch der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft
ausgeschlossen.
4.
Welcher Bhikkhu
auch immer, der nichts genaues weiß, berichtet, dass ein übermenschlicher
Zustand[6] wert
der Edlen Kenntnis und Einsicht in Bezug auf ihn gegenwärtig ist: „Ich kenne
<diesen Zustand> so, ich sehe ihn so!“, und er später, bei einer anderen
Gelegenheit
– geprüft oder ungeprüft – nachdem er sich vergangen hat und nun um Reinheit
besorgt ist, auf diese Weise spricht: „Freunde! Ohne zu kennen sagte ich:
‛Ich kenne!’; ohne zu sehen sagte ich: ‛Ich sehe!’ Ich redete Unsinn
und Lügen auch der ist – abgesehen von <Selbst-> Überschätzung – zu Fall
gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
1. Willkürlich
<herbeigeführter> Samenerguss, außer während eines Traumes, {ist ein
Vergehen, welches das} anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens
erforderlich macht.
2.
Welcher Bhikkhu
auch immer, befallen {von Begierde} und mit {von Begierde} verführten
Gedanken, mit einer Frau in körperlichen Kontakt kommt, die Hände oder den
(Haar-) Zopf hält, oder den einen oder anderen Körperteil anfasst, begeht ein
Vergehen, welches das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens
erforderlich macht.
3. Welcher
Bhikkhu auch immer, befallen von Begierde und mit von Begierde
verführten Gedanken, eine Frau mit unanständigen Worten umwirbt, so wie ein
junger Mann eine junge Frau mit Worten umwirbt, die mit Geschlechtsverkehr
zusammenhängen, begeht ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende
Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
4. Welcher
Bhikkhu auch immer, befallen von Begierde und mit von Begierde verführten
Gedanken, in Gegenwart einer Frau den Vorteil der Bedienung seines eigenen
Wunsches durch mit Geschlechtsverkehr zusammenhängender Rede preist:
„Schwester, wenn eine Frau einem sittlichen, gutmütigen, den Reinheitswandel
führenden Mann, wie ich es bin, mit diesem Geschlechtsakt dient, so ist unter
allen Diensten dies der Beste!“, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und
folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
5. Welcher
Bhikkhu auch immer als Vermittler auftritt und die Absicht eines Mannes
einer Frau meldet, oder die Absicht einer Frau einem Mann, entweder zu Ehestand
oder zu außerehelichem Verhältnis, wenn auch nur für einen Augenblick, begeht
ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens
erforderlich macht.
6. Ein
Bhikkhu, der selbst {um Baumaterial usw.} gebeten hat und eine besitzerlose
Behausung für sich selbst bauen lässt, soll sie nach Maß bauen lassen. Hier ist
das Maß: In der Länge zwölf Handspannen gemäß der Sugata[8]-Spanne,
innen sieben in der Breite {gemessen}. Er soll Bhikkhus zur Festlegung
des Bauplatzes dorthin bringen. Diese Bhikkhus sollen einen Bauplatz
festlegen, der ohne Störungen ist und einen Gang rundherum hat. Wenn sich ein Bhikkhu,
der selbst {um Baumaterial usw.} gebeten hat, an einem Bauplatz, der nicht
ohne Störungen ist und keinen Gang rundherum hat, eine Behausung bauen lässt,
oder wenn er keine Bhikkhus zur Festlegung des Bauplatzes dorthin
bringt, oder wenn er das Maß überschreitet, begeht er ein Vergehen, welches das
anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
7. Ein
Bhikkhu, der eine große Wohnstätte durch Dāyaka[9] als Besitzer für sich selbst bauen
lässt, soll Bhikkhus zur Festlegung des Bauplatzes dorthin bringen.
Diese Bhikkhus sollen einen Bauplatz festlegen, der ohne Störungen ist
und einen Gang rundherum hat. Wenn sich ein Bhikkhu an einem Bauplatz,
der nicht ohne Störungen ist und keinen Gang rundherum hat, eine große Wohnstätte
bauen lässt, oder wenn er keine Bhikkhus zur Festlegung des Bauplatzes
dorthin bringt, begeht er ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende
Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
8. Welcher
Bhikkhu auch immer, böswillig, ärgerlich und missgestimmt einen Bhikkhu
grundlos eines „zu Fall bringenden“ Regelverstoßes bezichtigt <mit der
Absicht>: „Es wäre gut, wenn es mir gelänge, ihn auf diese Weise dazu zu bringen,
vom Reinheitswandel abzufallen!“, und später, bei einer anderen Gelegenheit –
<der bezichtigende Bhikkhu> geprüft oder ungeprüft – sich
diese Anschuldigung als unbegründet erweist, und der Bhikkhu die Verderbtheit
eingesteht, begeht ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende
Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
9. Welcher
Bhikkhu auch immer, böswillig, ärgerlich und missgestimmt, einen Aspekt
eines andersgearteten Vorfalls zum Vorwand benutzt und einen Bhikkhu
eines „zu Fall bringenden“ Regelverstoßes bezichtigt <in der
Absicht>: „Es wäre gut, wenn es mir gelänge, ihn auf diese Weise dazu
zubringen vom Reinheitswandel abzufallen!“, und später, bei einer anderen
Gelegenheit – <der bezichtigende Bhikkhu> geprüft oder ungeprüft
– sich dieses als ein Aspekt eines vollkommen anders gearteten Vorfalls
erweist, der zum Vorwand benutzt wurde, und der Bhikkhu die Verderbtheit
eingesteht, begeht ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende Zusammentreten
des Ordens erforderlich macht.
10. Welcher
Bhikkhu auch immer versucht den einigen Orden zu spalten oder ein zur
Spaltung führendes Vorgehen unternimmt, aufrecht erhält und darauf besteht,
dieser Bhikkhu soll von den Bhikkhus auf diese Weise ermahnt
werden: „Ehrwürdiger! Versuchen Sie nicht den einigen Orden zu spalten oder
unternehmen Sie nichts dahingehendes, erhalten Sie es nicht aufrecht und
bestehen Sie nicht auf ein zur Spaltung führendes Vorgehen. Möge der Ehrwürdige
einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten
Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und
gemeinsam <den Pātimokkha> rezitiert.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu,
auf diese Weise von den Bhikkhus ermahnt, dennoch {dieses Bestreben} aufrecht
erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu drei Mal
zum Aufgeben dieses {Bestrebens} aufgefordert werden. Gibt er dieses
{Bestreben} auf, nachdem er bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es
gut. Wenn er es nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, welches das anfängliche
und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
11. Es
könnte ein, zwei, oder drei Bhikkhus geben, die eben dieses Bhikkhus
Anhänger und Parteigänger sind. Wenn diese so sprechen würden: „Ehrwürdige!
Ermahnen Sie diesen Bhikkhu nicht! Dieser Bhikkhu ist ein
Verkünder der Lehre, und dieser Bhikkhu ist ein Verkünder der Verhaltensethik,
und dieser Bhikkhu spricht mit unserer Zustimmung und Billigung. Er
kennt uns, und was er spricht, das sagt uns zu!“ – dann sollen diese Bhikkhus
von den <anderen> Bhikkhus auf diese Weise ermahnt werden:
„Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Dieser Bhikkhu ist kein Verkünder
der Lehre, und dieser Bhikkhu ist kein Verkünder der Verhaltensethik.
Mögen die Ehrwürdigen die Spaltung des Ordens auch nicht billigen. Mögen Sie
einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten
Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und
gemeinsam <Pātimokkha> rezitiert.“ Wenn jedoch diese Bhikkhus
auf diese Weise von den <anderen> Bhikkhus ermahnt, dennoch
{diese Haltung} aufrecht erhalten, dann sollen diese Bhikkhus von den
<anderen> Bhikkhus bis zu drei Mal zum Aufgeben dieser {Haltung}
aufgefordert werden. Geben sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu drei
Mal aufgefordert wurden, so ist es gut. Geben sie sie nicht auf, begehen sie
ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende Zusammentreten des
Ordens erforderlich macht.
12. Ein
Bhikkhu mag von seiner Natur her schwer zu ermahnen sein und, betreffend
einer erlassenen Schulungsregel, die in der {Pātimokkha-}
Rezitation enthalten ist, von den Bhikkhus ermahnt, sich unermahnbar
zeigen: „Ehrwürdige! Sagen Sie mir nicht, was gut oder schlecht ist; auch ich
werde den Ehrwürdigen nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwürdigen
davon absehen, mich zu ermahnen“. Dieser Bhikkhu soll von den Bhikkhus
auf diese Weise ermahnt werden: „Möge der Ehrwürdige sich nicht unermahnbar
zeigen, eher sollte er sich ermahnbar zeigen. Möge der Ehrwürdige die Bhikkhus
auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, und auch die Bhikkhus werden
den Ehrwürdigen auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, denn so kommt
das Gefolge des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung
und gegenseitiges Helfen <bei Vergehen>.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu
auf diese Weise von den Bhikkhus ermahnt, dennoch {diese Haltung}
aufrecht erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu
drei Mal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Gibt er diese
{Haltung} auf, nachdem er bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es gut.
Wenn er sie nicht
aufgibt, begeht er ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende
Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
13. Es
kann sein, dass ein Bhikkhu, der von der Unterstützung eines gewissen
Dorfes oder einer Marktstadt lebt, ein Verderber von Familien und mit
schlechtem Benehmen ist; und dass man sein schlechtes Benehmen sowohl gesehen
als auch davon gehört hat; und dass man die Familien, die von ihm verdorben
worden sind, sowohl gesehen als auch davon gehört hat. Dieser Bhikkhu
soll von den Bhikkhus auf diese Weise angesprochen werden: „Der Ehrwürdige
ist ein Verderber von Familien und mit schlechtem Benehmen. Man hat das
schlechte Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die
Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen
als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt
lange genug hier gelebt.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu so von den Bhikkhus
angesprochen, den Bhikkhus auf diese Weise antwortet: „Die Bhikkhus
sind von üblen Wünschen geleitet, die Bhikkhus sind von Ärger geleitet,
die Bhikkhus sind von Verblendung geleitet und die Bhikkhus sind
von Angst geleitet. Wegen solch eines Vergehens verbannen sie den einen und
verbannen nicht den anderen!“ – dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus
auf diese Weise angesprochen werden: „Ehrwürdiger! Sprechen Sie nicht so. Die
Bhikkhus sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Bhikkhus
sind nicht von Ärger geleitet, die Bhikkhus sind nicht von Verblendung
geleitet und die Bhikkhus sind nicht von Angst geleitet. Der Ehrwürdige
ist ein Verderber von Familien und mit schlechtem Benehmen. Man hat das
schlechte Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und
die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl
gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen.
Ihr habt lange genug hier gelebt.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu auf diese
Weise von den Bhikkhus angesprochen, dennoch {diese Haltung} aufrecht
erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu drei Mal
zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Gibt er diese {Haltung}
auf, nachdem er bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er sie
nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, welches das anfängliche und folgende
Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
1.
Welcher Bhikkhu auch immer heimlich,
zusammen mit einer Frau – er mit ihr alleine – an einem verborgenen und {für
Geschlechtsverkehr} geeigneten Platz sitzt und eine Laienanhängerin, deren
Rede glaubwürdig ist, eben diesen <Bhikkhu> sieht und des einen oder
anderen der drei Regelverstöße beschuldigt, entweder des „zu Fall bringenden“,
oder des „anfänglichen und folgenden Zusammentretens des Ordens“, oder der
„Sühne“ und dieser Bhikkhu zugibt, dass er <dort> saß, der soll
entsprechend dem einen oder anderen der drei Regelverstöße behandelt werden,
entweder entsprechend dem des „zu Fall bringenden“, oder dem des „anfänglichen
und folgenden Zusammentretens des Ordens“, oder dem der „Sühne“; oder der Bhikkhu
soll entsprechend dem Regelverstoß behandelt werden, dessen diese Laienanhängerin,
deren Rede glaubwürdig ist, ihn beschuldigt. Dieser Regelverstoß ist
‘unbestimmt’.
2.
Es kann jedoch sein, dass der Platz nicht
verborgen und {für Geschlechtsverkehr} geeignet ist, dass er aber dazu
geeignet ist, die Frau mit unanständigen Worten zu umwerben. Welcher Bhikkhu
auch immer an einem solchen Platz heimlich, zusammen mit einer Frau – er mit
ihr alleine – sitzt und eine Laienanhängerin, deren Rede glaubwürdig ist, eben
diesen <Bhikkhu> sieht und des einen oder anderen der zwei Regelverstöße
beschuldigt, entweder des „anfänglichen und folgenden Zusammentretens des
Ordens“, oder der „Sühne“ und dieser Bhikkhu zugibt, dass er
<dort> saß, der soll entsprechend dem einen oder anderen der zwei
Regelverstöße behandelt werden, entweder entsprechend dem des „anfänglichen
und folgenden Zusammentretens des Ordens“, oder dem der „Sühne“; oder der Bhikkhu
soll entsprechend dem Regelverstoß behandelt werden, dessen diese Laienanhängerin,
deren Rede glaubwürdig ist, ihm beschuldigt. Auch dieser Regelverstoß ist
unbestimmt.
Unterteilt in neun Gruppen zu jeweils zehn Regeln
1. Wenn
das Gewand eines Bhikkhus fertiggestellt ist und die Kaṭhinaprivilegien
aufgehoben sind, darf er ein Extragewand für höchstens zehn Tage behalten.
Überschreitet er diese <Frist>, muss er <das Extragewand>
aushändigen und dafür sühnen. [MV 347]
2. Wenn
das Gewand eines Bhikkhu fertiggestellt ist und die Kaṭhinaprivilegien
aufgehoben sind und dieser Bhikkhu auch nur eine Nacht von <einem
seiner> drei Gewänder abwesend ist, dann muss er <das Gewand>
aushändigen und dafür sühnen – es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die
Berechtigung <davon abwesend zu sein>.
3. Wenn das Gewand eines Bhikkhus fertiggestellt ist und die Kaṭhinaprivilegien aufgehoben sind und eben diesem Bhikkhu außerhalb der (Gewand-) Zeit Gewandstoff zukommt, dann kann ihn dieser Bhikkhu, sofern er das wünscht, entgegen nehmen. Hat er ihn entgegen genommen, soll er ihn eiligst verarbeiten. Wenn er nicht ausreichend <für ein Gewand> ist, kann dieser Bhikkhu diesen Gewandstoff, falls Hoffnung besteht das Fehlende zu vervollständigen, für höchstens einen Monat beiseite legen. Selbst wenn die Hoffnung besteht <das Fehlende zu vervollständigen> legt er ihn über diese <Frist> hinaus beiseite, muss er ihn aushändigen und dafür sühnen.
4. Welcher Bhikkhu auch immer von einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht verwandt ist, sein gebrauchtes Gewand waschen, färben, oder schlagen lässt, muss es aushändigen und dafür sühnen.
5. Welcher Bhikkhu auch immer von der Hand einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht verwandt ist, ein Gewand entgegen nimmt, außer zum Tausch, muss es aushändigen und dafür sühnen.
6.
Welcher Bhikkhu auch immer einen
Haushälter oder eine Haushälterin, mit dem/der er nicht verwandt ist, um ein
Gewand bittet, außer bei der richtigen Gelegenheit, muss es aushändigen und
dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Der Bhikkhu ist seiner
{zwei oder drei} Gewänder beraubt worden oder sie sind zerstört worden. Dies
ist hier die richtige Gelegenheit.[10]
7. Wenn ein Haushälter oder eine Haushälterin eben diesen Bhikkhu, mit dem er/sie nicht verwandt ist, einlädt, so viele Gewänder zu nehmen wie er möchte, dann soll dieser Bhikkhu höchstens <Stoff für> ein Unter- und/oder ein Obergewand annehmen. Nimmt er mehr als diese/s an, muss er <die zuviel angenommenen Gewänder> aushändigen und dafür sühnen.
8. Es kann sein, dass ein Haushälter oder eine Haushälterin speziell für einen Bhikkhu, mit dem er/sie nicht verwandt ist, das Geld für ein Gewand bereit stellt <in der Absicht>: „Mit diesem Geld für ein Gewand, werde ich ein Gewand kaufen und den Bhikkhu namens Soundso damit bekleiden“ Wenn dieser Bhikkhu, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, aus dem Wunsch heraus, ein besonders gutes Gewand zu erhalten, dorthin geht und auf diese Weise betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Es wäre wirklich sehr gut, mein Herr, wenn Sie mit diesem Geld für ein Gewand solch eine Art von Gewand kaufen und mich damit bekleiden!“ – dann muss er es aushändigen und dafür sühnen.
9. Es kann sein, dass zwei Haushälter oder Haushälterinnen, jeder für sich, speziell für einen Bhikkhu, mit dem sie nicht verwandt sind, Geld für Gewänder bereit stellen <in der Absicht>: „Mit diesem Geld für Gewänder, das jeder für sich bereit gestellt hat, werden wir, jeder für sich, Gewänder kaufen und den Bhikkhu namens Soundso damit bekleiden.“ Wenn dieser Bhikkhu, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, aus dem Wunsch heraus, ein besonders gutes Gewand zu erhalten, dorthin geht und auf diese Weise betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Es wäre wirklich sehr gut, meine Herren, wenn Sie mit diesem Geld für Gewänder, das jeder für sich bereit gestellt hat, solch eine Art von Gewand kaufen und eben Sie beide mich mit einem einzigen <Gewand> bekleiden!“ – dann muss er es aushändigen und dafür sühnen.
10.
Es kann sein, dass ein König oder ein Regierungsangestellter
oder ein Brahmane <Geistlicher> oder ein Haushälter speziell für einen Bhikkhu
das Geld für ein Gewand sendet, indem er einen Boten beauftragt: „Kaufe mit
diesem Geld ein Gewand und bekleide den Bhikkhu namens Soundso damit.“
Falls dieser Bote an diesen Bhikkhu heran tritt und ihn so
anspricht: „Ehrwürdiger Herr! Dieses Geld für ein Gewand ist speziell für den
Ehrwürdigen gebracht worden. Möge der Ehrwürdige dieses Geld entgegen
nehmen!“ – dann soll dieser Bote von diesem Bhikkhu so angesprochen werden:
„Freund, wir <Bhikkhus> nehmen kein Geld entgegen. Wir nehmen nur
das Gewand entgegen und das nur, wenn die Zeit dazu passend ist, und nur eines,
das zulässig ist.“ Wenn dieser Bote diesen Bhikkhu fragt: „Hat der
Ehrwürdige einen Helfer?“ – o Bhikkhus, dieser Bhikkhu
soll, sofern er ein Gewand benötigt, auf diese Weise einen Klosterwärter oder
einen Laienanhänger als Helfer benennen: „Freund! Dieser ist der Helfer der Bhikkhus.“
Wenn der Bote den Helfer angewiesen hat, an den Bhikkhu heran tritt und
ihn anspricht: „Ehrwürdiger Herr! Ich habe den Helfer, den der Ehrwürdige
benannt hat, angewiesen. Möge der Erwürdige, wenn die Zeit dazu passend ist, an
ihn heran treten, er wird Euch mit einem Gewand bekleiden!“ – dann, o Bhikkhus,
soll dieser Bhikkhu, wenn er ein Gewand benötigt, an den Helfer heran
treten und ihn zwei oder drei Mal nachdrücklich so erinnern: „Freund! Ich
brauche ein Gewand.“– „Besorgt der <Helfer> ein Gewand, nachdem er zwei
oder drei Mal nachdrücklich erinnert wurde, so ist es gut. Wenn er es nicht
besorgt, kann dieser <Bhikkhu> vier, fünf, höchstens sechs Mal {an
den Helfer heran treten und} schweigend beiseite stehen bleiben, um darauf hin
zu weisen. Bleibt er vier, fünf, höchstens sechs Mal schweigend beiseite
stehen, um darauf hinzuweisen, und der Helfer besorgt das Gewand, so ist es
gut. Wenn er sich öfters als das bemüht und der <Helfer> das Gewand
besorgt, muss der <Bhikkhu> es aushändigen und dafür sühnen. Wenn
der <Helfer> es nicht besorgt, soll der <Bhikkhu> entweder
selbst dorthin gehen, von woher ihm das Geld für das Gewand gebracht worden
ist, oder einen Boten senden <mit der Nachricht>: „Das Geld für ein
Gewand, das Ihr, meine Herren, speziell für einen Bhikkhu gesandt habt,
hat gar keinen Nutzen für diesen Bhikkhu gehabt. Holt Euch, meine
Herren, was Euer eigen ist. Möge was Euer eigen ist nicht verloren gehen.“ Dies
ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
1. Welcher Bhikkhu auch immer sich eine mit Seide vermischte Filz (-decke/-matte) anfertigen lässt, muss sie aushändigen und dafür sühnen.
2. Welcher Bhikkhu auch immer sich eine Filz (-decke/-matte) aus reiner schwarzer Ziegenwolle anfertigen lässt, muss sie aushändigen und dafür sühnen.
3. Ein Bhikkhu, der sich eine neue Filz (-decke/-matte) anfertigen lässt, soll zwei Teile reine schwarze Ziegenwolle nehmen, einen dritten <Teil> weiße, und einen vierten lohfarbene (braungelbe). Nimmt ein Bhikkhu nicht zwei Teile reine schwarze Ziegenwolle, einen dritten <Teil> weiße und einen vierten lohfarbene und lässt sich eine neue Filz (-decke /-matte) anfertigen, muss er sie aushändigen und dafür sühnen.
4. Ein Bhikkhu, der sich eine neue Filz (-decke/-matte) anfertigen ließ, darf diese für sechs Jahre behalten. Unabhängig davon, ob er diese ablegt oder nicht, wenn er sich nach weniger als sechs Jahren eine andere, neue Filz (-decke/-matte) anfertigen lässt, muss er sie aushändigen und dafür sühnen – es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die Berechtigung <eine neue anzufertigen>.
5. Ein Bhikkhu, der sich einen Filz zum Sitzen anfertigen lässt, soll von der Seite eines alten Filzes eine Sugataspanne nehmen, um ihn <den neuen> unansehnlich zu machen. Nimmt ein Bhikkhu keine Sugataspanne von der Seite eines alten Filzes und lässt sich einen neuen Filz anfertigen, muss er ihn aushändigen und dafür sühnen.
6. Falls einem Bhikkhu, der auf einer Landstraße entlang geht, Ziegenwolle zukommt, kann sie dieser Bhikkhu, wenn er wünscht, annehmen. Hat er sie angenommen, soll er sie, wenn kein Träger zur Verfügung steht, höchstens für drei Yojana[11] eigenhändig tragen. Wenn er sie selbst mehr als drei Yojana trägt, auch wenn kein Träger zur Verfügung steht, muss er sie aushändigen und dafür sühnen.
7. Welcher Bhikkhu auch immer von einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht verwandt ist, Ziegenwolle waschen, färben oder entwirren <kardieren> lässt, muss diese aushändigen und dafür sühnen.
8. Welcher Bhikkhu auch immer Gold oder Silber <Geld> nimmt, den Empfang veranlasst oder hinterlegtes annimmt, muss es aushändigen und dafür sühnen.
9. Welcher Bhikkhu auch immer mit Geld verschiedene Waren erwirbt, muss <das Erworbene> aushändigen und dafür sühnen.
10.
Welcher Bhikkhu auch immer mit
verschiedenen Gütern Tauschhandel treibt, muss sie aushändigen und dafür
sühnen.
1. Eine Extra-Schale darf man höchstens für zehn Tage behalten. Überschreitet man diese <Frist>, muss man <die Extra-Schale> aushändigen und dafür sühnen.
2. Welcher Bhikkhu auch immer eine Schale mit weniger als fünf Ausbesserungen gegen eine neue Schale auswechselt, muss sie aushändigen und dafür sühnen. Dieser Bhikkhu soll diese <neue> Schale einer Gruppe von Bhikkhus aushändigen und jene Schale, die in dieser Gruppe von Bhikkhus am Ende übrig bleibt, soll diesem Bhikkhu gegeben werden <mit der Ermahnung>: „O Bhikkhu, dies ist Ihre Schale und Sie müssen sie behalten, bis sie zerbrochen ist.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
3. Es gibt solche Heilmittel, die kranke Bhikkhus einnehmen dürfen, nämlich: Butteröl (Ghee), Butter, Öl, Honig, Melasse. Wenn man diese <Heilmittel> entgegen genommen hat, darf man sie für höchstens sieben Tage aufbewahren und benutzen. Überschreitet man diese <Frist>, muss man <diese Heilmittel> aushändigen und dafür sühnen.
4.
Ein Bhikkhu kann sich im letzten Monat
des Sommers nach einem Badegewand für die Regenzeit umsehen. Hat er es im
letzten halben Monat des Sommers angefertigt, kann er es anziehen. Falls er
sich vor dem letzten Monat des Sommers nach einem Badegewand für die Regenzeit
umsieht <oder> falls er es vor dem letzten halben Monat des Sommers
anfertigt und es anzieht, muss er es aushändigen und dafür sühnen.
5. Welcher Bhikkhu auch immer einem Bhikkhu persönlich ein Gewand gibt und es ihm zornig und verstimmt <wieder> abnimmt oder abnehmen lässt muss es aushändigen und dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer persönlich um Faden bittet und sich von Webern daraus ein Gewand weben lässt, muss es aushändigen und dafür sühnen.
7. Es kann sein, dass ein Haushälter oder eine Haushälterin speziell für einen Bhikkhu, mit dem er/ sie nicht verwandt ist, von Webern ein Gewand weben lässt. Wenn dieser Bhikkhu, ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern geht und auf diese Weise betreffend des Gewandes Anordnungen trifft: „Freunde! Dieses Gewand wird speziell für mich gewebt. Macht es lang, breit und dicht. Webt es gut und die Fäden gut gestreckt, gerade geglättet und gut gezogen und gut gebürstet. Vielleicht werden wir den Herren dafür eine Kleinigkeit zukommen lassen!“ – und nachdem dieser Bhikkhu auf diese Weise gesprochen hat, <den Webern> eine Kleinigkeit zukommen lässt, wenn auch nur ein wenig Brockenspeise, muss er <das Gewand> aushändigen und dafür sühnen.
8. Zehn Tage vor dem Dreimonats-Kattikavollmond[12] mag einem Bhikkhu ein Gewand, das aus einem dringendem Anlass[13] heraus gespendet wird, zukommen. Der Bhikkhu, der diesen dringenden Anlass erkennt, soll es entgegen nehmen. Hat er es entgegen genommen, kann er bis zur Gelegenheit der Gewandzeit[14] beiseite legen. Wenn er es länger als diese <Frist> beiseite legt, muss er es aushändigen und dafür sühnen.
9. Es gibt solche Waldlagerstätten, die als gefährlich und Furcht erregend bekannt sind. Nachdem man die frühe Regenzeitklausur verbracht hat, kann ein Bhikkhu, der in solch einer Lagerstätte wohnt, bis zum Kattikavollmond, eines seiner drei Gewänder in einer bewohnten Gegend beiseite legen, sofern er dies wünscht. Gibt es nun für diesen Bhikkhu einen Grund, von jenem Gewand abwesend zu sein, so soll er für höchstens sechs Nächte davon abwesend sein. Wenn er länger als diese <Frist> abwesend ist, muss er es aushändigen und dafür sühnen – es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die Berechtigung dazu.
10.
Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich
eine dem Orden zugedachte Gabe sich selbst aneignet, muss diese aushändigen
und dafür sühnen.
Unterteilt in neun Gruppen
1. Bewusste Lüge muss gesühnt werden.
2. Abfällige Rede muss gesühnt werden.
3. Zwischenträgerei unter Bhikkhus muss gesühnt werden
4. Welcher Bhikkhu auch immer eine nicht-hochordinierte Person rezitieren lehrt, indem er eine Lehrrede in Zeilen einteilt und {gemeinsam mit ihr} rezitiert, muss dafür sühnen.
5. Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer nicht-hochordinierten Person mehr als zwei oder drei Nächte {in der selben Unterkunft} zusammen niederlegt, muss dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Frau {in der selben Unterkunft} zusammen niederlegt, muss dafür sühnen.
7. Welcher Bhikkhu auch immer einer Frau die Lehre mit mehr als fünf oder sechs Worten vorträgt, ohne dass ein verständiger Mann zugegen ist, muss dafür sühnen.
8. Welcher Bhikkhu auch immer eine nicht-hochordinierte Person über {seinen} übermenschlichen Zustand in Kenntnis setzt, so muss er, wenn es der Wirklichkeit entspricht, dafür sühnen.
9. Welcher Bhikkhu auch immer eine nicht-hochordinierte Person über eines Bhikkhus „moralisches Vergehen“ in Kenntnis setzt, muss dafür sühnen –es sei denn, die Bhikkhus geben ihm die Berechtigung <sie in Kenntnis zu setzen>.
10. Welcher
Bhikkhu auch immer in der Erde gräbt,
oder graben lässt, muss dafür sühnen.
1. Beschädigung von Pflanzen muss gesühnt werden.
2. Ausflüchte suchen oder {durch Schweigen} Schwierigkeit machen muss gesühnt werden.
3. Verleumdung oder destruktive Kritik muss gesühnt werden.
4. Welcher Bhikkhu auch immer ein dem Orden gehörendes Bett, Stuhl, Kissen oder Schemeln unter freiem Himmel ausbreitet oder ausbreiten lässt und, wenn er abreist, es weder wegräumt noch wegräumen lässt, oder weggeht, ohne jemanden zu informieren, <dass die Möbel nicht weg geräumt wurden>, muss dafür sühnen.
5. Welcher Bhikkhu auch immer innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohnstätte, Boden- und Bettzeug ausbreitet oder ausbreiten lässt und wenn er abreist, es weder wegräumt noch wegräumen lässt, oder weggeht, ohne jemanden zu informieren, <dass es nicht weggeräumt wurde> muss dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohnstätte sein Lager so ausbreitet und sich darauf niederlegt, dass er einen vorher angekommenen Bhikkhu wissentlich stört <indem er denkt>: „Wem es zu eng ist, der wird weggehen!“, muss, wenn er es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.
7. Welcher Bhikkhu auch immer zornig und verstimmt einen Bhikkhu aus einer dem Orden gehörenden Wohnstätte hinaus wirft oder hinaus werfen lässt, muss dafür sühnen.
8. Welcher Bhikkhu auch immer sich innerhalb einer dem Orden gehörenden Wohnstätte, auf einem Bett oder Stuhl mit abnehmbaren Füßen, die sich auf einer erhöhten Plattform befinden, hinsetzt oder hinlegt, muss dafür sühnen.
9. Ein Bhikkhu, der eine große Wohnstätte repariert, darf nur rund um den Türrahmen, zur Türbefestigung und um die Fenster herum, <immer wieder> Mauerputz auftragen. Auf das Dach kann er zwei oder drei Reihen Deckmaterial legen, während er nicht auf Pflanzungen tritt. Wenn er mehr als dieses auflegt, selbst wenn er dabei nicht auf Pflanzungen tritt, muss er dafür sühnen.
10. Welcher
Bhikkhu auch immer wissentlich Wasser mit lebenden Tierchen auf Gras
oder Tonerde ausgießt oder ausgießen lässt, muss dafür sühnen.
1. Welcher Bhikkhu auch immer die Bhikkhuṇīs belehrt, ohne dazu berechtigt zu sein, muss dafür sühnen.
2. Selbst wenn ein Bhikkhu zur <Belehrung der Bhikkhuṇīs> berechtigt ist, belehrt er die Bhikkhuṇīs nach Sonnenuntergang, muss er dafür sühnen.
3. Welcher Bhikkhu auch immer ins Quartier der Bhikkhuṇīs geht und die Bhikkhuṇīs belehrt, außer zur richtigen Gelegenheit, muss dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Bhikkhuṇī ist krank. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
4. Welcher Bhikkhu auch immer, so spricht: „Aus materiellem Grund belehren die Bhikkhus die Bhikkhuṇīs“, muss dafür sühnen.
5. Welcher Bhikkhu auch immer einer Bhikkhuṇī, mit der er nicht verwandt ist, ein Gewand gibt, außer zum Tausch, muss dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer für eine Bhikkhuṇī, mit der er nicht verwandt ist, ein Gewand näht oder nähen lässt, muss dafür sühnen.
7. Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Bhikkhuṇī verabredet und <mit ihr> die selbe Landstraße entlang geht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, außer zur richtigen Gelegenheit, muss dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Der Weg kann nur mit einer Karawane bereist werden, <oder> ist als gefährlich und Furcht erregend bekannt. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
8. Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Bhikkhuṇī verabredet und <mit ihr> das selbe Schiff besteigt, welches entweder {fluss-}aufwärts oder {fluss-}abwärts fährt, außer um (einen Fluss) zu überqueren, muss dafür sühnen.
9. Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich eine Brockenspeise, die durch eine Bhikkhuṇī beschafft wurde, genießt, muss dafür sühnen – es sei denn, die Laien haben <diese Brockenspeise> vorher für ihn zubereitet.
10. Welcher
Bhikkhu auch immer heimlich, zusammen
mit einer Bhikkhuṇī – er
mit ihr alleine – sitzt, muss dafür sühnen.
1. Ein Bhikkhu, der nicht krank ist, kann in einem öffentlichen Essensverteilungszentrum <od. Armenküche> eine Mahlzeit genießen. Wenn er mehr als das genießt, muss er dafür sühnen.[15]
2. Das Genießen von Speise in einer Gruppe, außer zur richtigen Gelegenheit, muss gesühnt werden. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Gelegenheit von Krankheit, eine Gelegenheit der Spende von Gewändern[16], eine Gelegenheit des Anfertigens von Gewändern, eine Gelegenheit einer langen Reise, eine Gelegenheit einer Schifffahrt, eine Gelegenheit, wo zu viele sind, eine Gelegenheit einer Mahlzeit von einem Einsiedler. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
3. Das Ersetzen {einer Essenseinladung} durch eine andere, außer zur richtigen Gelegenheit, muss gesühnt werden. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Gelegenheit von Krankheit, eine Gelegenheit der Spende von Gewändern, eine Gelegenheit des Anfertigens von Gewändern. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.[17]
4. Eine Familie mag einen Bhikkhu, der zu ihr gekommen ist, einladen, so viele Süßigkeiten oder Gebäck zu nehmen, wie er möchte. Dieser Bhikkhu kann, sofern er das wünscht, zwei oder drei Schalen voll entgegen nehmen. Wenn er mehr als dieses entgegen nimmt, muss er dafür sühnen. Hat er zwei oder drei Schalen voll entgegen genommen und sie davon getragen, so soll er sie mit den <anderen> Bhikkhus teilen. Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
5. Welcher Bhikkhu auch immer Speise genossen hat, und <weitere Speiseangebote> abgelehnt hat und <dann doch> essbare oder genießbare Speise, die nicht übrig gelassen wurde, isst oder genießt, muss dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu <A> auch immer einen Bhikkhu <B>, der Speise genossen hat und <weitere> abgelehnt hat, auf diese Weise einlädt essbare oder genießbare Speise, die nicht übrig gelassen wurde, zu nehmen: „Komm, Bhikkhu <B>, iss oder genieß!“, wissend <dass er abgelehnt hat> und erhoffend ihm <nachher> Vorwürfe zu machen, muss <A>, wenn <B> genießt, für {dieses Genießen} sühnen.
7.
Welcher Bhikkhu
auch immer zur Unzeit essbare oder genießbare Speise isst oder genießt, muss
dafür sühnen.
8. Welcher Bhikkhu auch immer aufbewahrte essbare oder genießbare Speise isst oder genießt, muss dafür sühnen.
9. Es gibt solche vorzüglichen genießbaren Speisen, nämlich: Butteröl, Butter, Öl, Honig, Melasse, Fisch, Fleisch, Milch und Quark (Yoghurt). Welcher Bhikkhu auch immer, ohne krank zu sein, um solche vorzügliche genießbare Speisen zum eigenen Verzehr bittet und sie <dann> genießt, muss dafür sühnen.
10. Welcher Bhikkhu auch immer nichtgegebene Nahrung zum Rachen bringt, außer Wasser und Zahnholz <-bürste>, muss dafür sühnen.
1. Welcher Bhikkhu auch immer einem nackten Asketen, einem Wanderasketen oder einer Wanderasketin eigenhändig essbare oder genießbare Speise gibt, muss dafür sühnen.
2. Welcher Bhikkhu auch immer zu einem <anderen> Bhikkhu sagt: „Komm Freund, wir werden das Dorf oder die Marktstadt zum Brockensammeln betreten!“ und ihn dann – ob er ihm etwas geben lässt oder nicht – weg schickt <indem er spricht>: „Geh’ Freund! Sprechen oder Sitzen mit dir ist für mich nicht angenehm. Sprechen oder Sitzen ist für mich nur alleine angenehm!“, hat er es aus eben diesem Grund getan, nicht aus einem anderen, dann muss er dafür sühnen.
3. Welcher Bhikkhu auch immer ein Ehepaar stört, indem er sich {in deren Schlafraum} setzt, muss dafür sühnen.
4. Welcher Bhikkhu auch immer heimlich, zusammen mit einer Frau an einem verborgenen Platz sitzt, muss dafür sühnen.
5.
Welcher Bhikkhu
auch immer heimlich, zusammen mit einer Frau – er mit ihr alleine – sitzt, muss
dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer zu einer Mahlzeit eingeladen wurde und ohne einen anwesenden Bhikkhu darüber zu informieren, vor oder nach der Mahlzeit <andere> Familien besucht, außer zur richtigen Gelegenheit, muss dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Eine Gelegenheit der Spende von Gewändern, eine Gelegenheit des Anfertigens von Gewändern. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.
7. Ein Bhikkhu, der nicht krank ist, kann eine Einladung für einen Bedarfsgegenstand bis zu vier Monate annehmen. Wenn er ihn, außer bei einer neuen Einladung oder einer fortdauernden Einladung, darüber hinaus annimmt, muss er dafür sühnen.
8. Welcher Bhikkhu auch immer eine Armee im Feldzug ansehen geht, außer aus einem angemessenen Grund, muss dafür sühnen.
9. Gibt es einen Grund für diesen Bhikkhu die Armee zu besuchen, so darf dieser Bhikkhu zwei oder drei Nächte[18] bei der Armee verbringen. Wenn er mehr als diese Zeit <dort> verbringt, muss er dafür sühnen.
10. Verbringt
dieser Bhikkhu zwei oder drei Nächte
bei der Armee und er geht das Schlachtfeld, das Aufmarschgebiet, die Etappe
oder die Truppen anzusehen, muss er dafür sühnen.
1. Das Trinken von gebrannten oder ungebrannten alkoholischen Getränken muss gesühnt werden.
2. Das Kitzeln {eines Hochordinierten} mit den Fingern muss gesühnt werden.
3. Im Wasser Spaß machen muss gesühnt werden.
4. Missachtung muss gesühnt werden.
5. Welcher Bhikkhu auch immer einen Bhikkhu erschreckt, muss dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer, ohne krank zu sein, in der Hoffnung sich zu wärmen, ein Feuer entzündet oder entzünden lässt, außer bei angemessenem Grund, muss dafür sühnen.
7. Welcher Bhikkhu auch immer innerhalb von weniger als einem halben Monat <mehr als ein Mal> badet, außer zur richtigen Gelegenheit, muss dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Die letzten eineinhalb Monate des Sommers und der erste Monat der Regenzeit – somit sind diese zweieinhalb Monate eine Gelegenheit von <Sommer-> Hitze und eine Gelegenheit von Vorregenzeithitze. Eine Gelegenheit von Krankheit, eine Gelegenheit von Arbeit, eine Gelegenheit einer langen Reise, eine Gelegenheit von {staubigem} Wind oder Regen. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.[19]
8. Ein Bhikkhu, der ein neues Gewand erhalten hat, soll es mit einer der drei Markierungsfarben markieren: blau, ocker oder schwarz[20]. Wenn ein Bhikkhu ein neues Gewand, ohne es mit einer der drei Markierungsfarben markiert zu haben benutzt, muss er dafür sühnen.
9. Welcher Bhikkhu auch immer einem Bhikkhu, einer Bhikkhuṇī, einer Sikhamāna, einem Sāmaṇera, einer Sāmaṇerī ein <Extra-> Gewand persönlich überlässt und ohne dass es <von diesem> zurück gegeben wurde, benutzt, muss dafür sühnen.[21]
10.
Welcher Bhikkhu
auch immer eines Bhikkhus Schale,
Gewand, Stoff zum Sitzen, Nadelkästchen oder Gürtel versteckt oder verstecken
lässt, selbst wenn er sich nur einen Spaß daraus erhofft, muss dafür sühnen.
1. Welcher Bhikkhu auch immer vorsätzlich ein Tier des Lebens beraubt, muss dafür sühnen.
2. Welcher
Bhikkhu auch immer Wasser, von dem er
weiß, dass es lebende <Wasser-> Tierchen enthält, <zum Trinken oder
Waschen> benutzt, muss dafür sühnen.
3. Welcher Bhikkhu auch immer die Wiederaufnahme eines Streitfalles betreibt, von dem er weiß, dass er der Regel gemäß entschieden wurde, muss dafür sühnen.
4. Welcher Bhikkhu auch immer das moralische Vergehen[22] eines <anderen> Bhikkhus wissentlich verheimlicht, muss dafür sühnen.
5. Wenn ein Bhikkhu wissentlich einer weniger als zwanzig Jahre alten Person die Hochordination verleiht, dann ist diese Person nicht hochordiniert, jene Bhikkhus {die sie hochordiniert haben} sind zu tadeln, und er {als Unterweiser} muss für diese {Verleihung} sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer sich wissentlich mit einer Karawane von Dieben <Diebesbande>[23] verabredet und mit ihr die selbe Landstraße entlang geht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, muss dafür sühnen.
7. Welcher Bhikkhu auch immer sich mit einer Frau verabredet und mit ihr die selbe Landstraße entlang geht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, muss dafür sühnen.
8. Welcher
Bhikkhu auch immer folgendermaßen
spricht: „Ich begreife die vom Erhabenen verkündete Lehre auf jene Weise, dass
die behindernden Umstände, welche vom Erhabenen als solche bezeichnet wurden,
für den sie Ausübenden nicht ausreichend zur Behinderung sind!“ – dieser Bhikkhu soll von den Bhikkhus auf diese Weise ermahnt werden:
„Ehrwürdiger! Sprechen Sie nicht so. Missinterpretieren Sie nicht den
Erhabenen, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut, weil der
Erhabene so etwas nicht sagen würde. Auf vielfache Weise, Freund, wurden die
behindernden Umstände vom Erhabenen als behindernd und für die sie Ausübenden
zur Behinderung ausreichend bezeichnet.“ Wenn jedoch dieser Bhikkhu auf diese Weise von den Bhikkhus
ermahnt, dennoch {seine üble Ansicht} aufrecht erhält, dann soll dieser Bhikkhu von den Bhikkhus bis zu drei Mal zum Aufgeben dieser {Ansicht}
aufgefordert werden. Gibt er diese {Ansicht} auf, nachdem er bis zu drei Mal
aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er sie nicht aufgibt, muss er dafür
sühnen.
9. Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich mit diesem so sprechenden Bhikkhu, dessen Fall noch nicht durch die Wiedereingliederung abgeschlossen ist, und der diese Ansicht nicht aufgegeben hat, Umgang pflegt, in Gemeinschaft mit ihm {die Uposathahandlung u.ä.} durchführt oder sich mit ihm {unter einem Dach} niederlegt, muss dafür sühnen.
10. Wenn ein Samaṇuddesa[24] ebenso spricht: „Ich begreife die vom Erhabenen verkündete Lehre auf jene Weise, dass die behindernden Umstände, welche vom Erhabenen als solche bezeichnet wurden, für den sie Ausübenden nicht ausreichend zur Behinderung sind!“ – dieser Samaṇuddesa soll von den Bhikkhus auf diese Weise ermahnt werden: „Freund Samaṇuddesa! Sprich nicht so. Missinterpretiere nicht den Erhabenen, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut, weil der Erhabene so etwas nicht sagen würde. Auf vielfache Weise, Freund Samaṇuddesa, wurden die behindernden Umstände vom Erhabenen als behindernd und für die sie Ausübenden zur Behinderung ausreichend bezeichnet.“ Wenn jedoch dieser Samaṇuddesa auf diese Weise von den Bhikkhus ermahnt, dennoch {seine üble Ansicht} aufrecht erhält, dann soll dieser Samaṇuddesa von den Bhikkhus auf diese Weise angesprochen werden: „Freund Samaṇuddesa! Von heute an darf der Erhabene <von Dir> nicht mehr Dein Meister genannt werden und das gemeinsame Niederlegen, das für zwei oder drei Nächte die anderen Samaṇuddesa zusammen mit den Bhikkhus erhalten, dieses gibt es für Dich auch nicht. Geh’ Du, Anderer, verschwinde!“ Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich diesen auf diese Weise ausgestoßenen Samaṇuddesa begünstigt, sich von ihm bedienen lässt, mit ihm Umgang pflegt oder sich mit ihm {unter einem Dach} niederlegt, muss dafür sühnen.
1.
Welcher Bhikkhu
auch immer von den Bhikkhus
betreffend einer erlassenen Schulungsregel’ ermahnt wird und auf diese Weise
spricht: „Freunde! Ich werde mich so lange nicht in jener Schulungsregel üben,
bis ich einen anderen Bhikkhu, der
erfahren und der Verhaltensethik kundig ist, danach gefragt habe.“ – muss dafür
sühnen. O Bhikkhus, ein sich schulender
Bhikkhu soll <die erlassenen
Schulungsregeln> kennen, <wenn er etwas nicht versteht> soll er
fragen und den Sinn erforschen. Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.
2. Welcher Bhikkhu auch immer während der Pātimokkharezitation auf diese Weise spricht: „Was soll das mit diesen winzigen und geringen Schulungsregeln, die <hier> rezitiert werden; sie führen bloß zu Gewissensbissen, Plage und Verwirrung!“ – muss für die Verächtlichmachung der Schulungsregeln sühnen.
3. Welcher Bhikkhu auch immer, obwohl halbmonatlich der Pātimokkha rezitiert wird, auf diese Weise spricht: „Jetzt erst weiß ich, dass auch diese Regel in der Ordenssatzung überliefert ist, in der Ordenssatzung enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt!“ – und wenn die anderen Bhikkhus von diesem Bhikkhu wissen: „Bereits zwei oder drei Mal, wenn nicht öfter, hat sich dieser Bhikkhu bei der Rezitation des Pātimokkha niedergelassen!“ – dann gibt es für diesen Bhikkhu keine <Vergehens-> Milderung wegen Unwissenheit; und welches Vergehen er da auch immer begangen hat, er soll der entsprechenden Regel gemäß behandelt werden. Darüber hinaus soll ihm seine Verblendung vorgehalten werden: „Freund, das ist für Sie ein Verlust, das ist ein Schaden für Sie, dass Sie, während der Pātimokkha rezitiert wird, dessen Sinn nicht richtig mitbekommen, weil Sie nicht aufpassen.“ {Wenn ihm einmal seine Verblendung vorgehalten wurde und er versucht wieder zu täuschen, muss er dafür sühnen.}
4. Welcher Bhikkhu auch immer einem Bhikkhu zornig und verstimmt einen Schlag versetzt, muss dafür sühnen.
5. Welcher Bhikkhu auch immer zornig und verstimmt gegen einen Bhikkhu die Handfläche zum Schlag erhebt, muss dafür sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer einen Bhikkhu grundlos eines Saṅghādisesavergehens bezichtigt, muss dafür sühnen.
7. Welcher Bhikkhu auch immer in einen Bhikkhu vorsätzlich Gewissensbisse erweckt <in der Absicht>: „Damit wird es für ihn eine Weile unbequem sein!“, muss, wenn er es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.
8. Welcher Bhikkhu auch immer sich Bhikkhus, die am Schimpfen und Zanken sind und in Wortstreit geraten sind, lauschend zugesellt <in der Absicht>: „Ich werde mir anhören, was sie sagen werden!“, muss, wenn er es aus eben diesem Grund tut und aus keinem anderen, dafür sühnen.
9. Welcher Bhikkhu auch immer zu Verfahren {Vinayakammas}, die der Regel gemäß durchgeführt werden, seine Zustimmung gibt und hinterher <an diesen Verfahren> Kritik übt, muss dafür sühnen.
10. Welcher Bhikkhu auch immer, während in einer Ordensversammlung ein Gespräch zum Zweck eines Urteils stattfindet, sich, ohne seine Zustimmung gegeben zu haben, vom Sitz erhebt und weg geht, muss dafür sühnen.
11. Welcher Bhikkhu auch immer, zusammen mit einem darin einigen Orden, ein Gewand {einem Bhikkhu} gibt und hinterher daran Kritik übt: „Aufgrund freundschaftlicher Beziehungen verteilen die Bhikkhus die dem Orden gespendeten Gaben!“, muss dafür sühnen.[25]
12. Welcher Bhikkhu auch immer wissentlich eine dem Orden zugedachte Gabe einer Person zueignet, muss dafür sühnen.
1. Welcher Bhikkhu auch immer, ohne sich angemeldet zu haben, die Schwelle {zum Schlafgemach} eines adligen, kopfgesalbten Königs überschreitet, während der König und/oder die Königin noch nicht {aus dem Schlafgemach} heraus getreten ist/sind, muss dafür sühnen.
2. Welcher
Bhikkhu auch immer einen
Wertgegenstand oder was für einen Wertgegenstand gehalten wird, nimmt oder
nehmen lässt, außer innerhalb eines Kloster-<geländes> oder innerhalb
eines Wohnsitzes, muss dafür sühnen. Ein Bhikkhu
soll einen Wertgegenstand oder was für einen Wertgegenstand gehalten wird,
innerhalb eines Kloster-<geländes> oder innerhalb eines Wohnsitzes
nehmen oder ihn nehmen lassen und zur Seite legen <in der Absicht>: „Wem
er gehört, der wird ihn abholen.“ Dies ist die hier einzuhaltende
Handlungsweise.[26]
3. Welcher Bhikkhu auch immer, ohne einen anwesenden Bhikkhu darüber zu informieren, zur Unzeit ein Dorf betritt, außer um eine angemessene, dringend nötige Angelegenheit zu erledigen, muss dafür sühnen.
4. Welcher Bhikkhu auch immer sich ein aus Knochen, Elfenbein oder Horn bestehendes Nadelkästchen anfertigen lässt, muss es zerbrechen und für <die Anfertigung> sühnen.
5. Ein Bhikkhu, der sich ein neues Bett oder einen Stuhl anfertigen lässt, soll diese gemäß des Sugata-Fingers[27], mit acht Finger hohen[28] Beinen anfertigen, den untersten Rand des Rahmens nicht eingerechnet. Überschreitet er dieses <Maß>, muss er <die Möbelbeine auf das richtige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes> sühnen.
6. Welcher Bhikkhu auch immer sich ein Bett oder einen Stuhl mit Baumwolle polstern lässt, muss diese entfernen und für <die Polsterung> sühnen.
7. Ein Bhikkhu, der sich einen Stoff zum Sitzen anfertigen lässt, soll ihn nach Maß anfertigen. Hier ist das Maß: In der Länge zwei Handspannen, gemäß der Sugata-Handspanne, in der Breite anderthalb und die Einfassung eine Handspanne. Überschreitet er dieses <Maß>, muss er <den Stoff auf das richtige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes> sühnen.
8. Ein Bhikkhu, der sich ein Tuch zum Bedecken von Krätze anfertigen lässt, soll es nach Maß anfertigen. Hier ist das Maß: In der Länge vier Handspannen, gemäß der Sugata-Handspanne, in der Breite zwei Handspannen. Überschreitet er dieses <Maß>, muss er <das Tuch auf das richtige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes> sühnen.
9.
Ein Bhikkhu,
der sich ein Badegewand für die Regenzeit anfertigen lässt, soll es nach Maß
anfertigen. Hier ist das Maß: In der Länge sechs Handspannen, gemäß der Sugatahandspanne, in der Breite
zweieinhalb. Überschreitet er dieses <Maß>, muss er <das Badegewand
auf das richtige Maß> kürzen und für <die Überschreitung des Maßes>
sühnen.
10.
Welcher Bhikkhu
auch immer, sich ein Gewand nach Maß des Sugatagewandes
oder größer anfertigen lässt, muss es <auf das richtige Maß> kürzen und
für <die Anfertigung> sühnen. Hier ist das Maß des Sugatagewandes eines Sugata:
In der Länge neun Handspannen, gemäß der Sugatahandspanne,
in der Breite sechs Handspannen. Dies ist das Maß des Sugatagewandes eines Sugata.
1. Welcher
Bhikkhu auch immer von der Hand einer
Bhikkhuṇī, mit der er
nicht verwandt ist und die eine bewohnte Gegend betreten hat, essbare oder genießbare
Speise eigenhändig entgegennimmt und sie isst oder genießt, soll es auf diese
Weise gestehen: „Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht
zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich.“
2. Bhikkhus mögen zu Familien eingeladen worden sein und Speise genießen. Wenn da irgend eine Bhikkhuṇī steht und parteiisch Anordnungen gibt: „Geben Sie hierher gewürzte Hülsenfrüchte, geben Sie hierher gekochten Reis!“ – dann sollen jene Bhikkhus diese Bhikkhuṇī auf diese Weise weg schicken: „Gehe zur Seite, Schwester, solange die Bhikkhus Speise genießen!“ Wenn auch nicht einer der Bhikkhus diese Bhikkhuṇī auf diese Weise zum Weggehen auffordert: „Gehe zur Seite, Schwester, solange die Bhikkhus Speise genießen!“ – dann sollen diese Bhikkhus es auf diese Weise gestehen: „Etwas Tadelnswertes, Freunde, haben wir begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehen wir.“
3. Es gibt solche Familien, welche zu ‘Schulungstüchtigen’[29], ernannt worden sind. Welcher Bhikkhu auch immer von solchen zu ‘Schulungstüchtigen’ ernannten Familien, ohne vorher eingeladen worden zu sein {bzw.} ohne krank zu sein, essbare oder genießbare Speise eigenhändig entgegen nimmt und sie isst oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: „Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich.“
4.
Es gibt solche Waldlagerstätten, die als
gefährlich und Furcht erregend bekannt sind. Welcher Bhikkhu auch immer in solchen Lagerstätten lebt und ohne vorher
{die Spender über die Gefahr} zu informieren, {von Spendern dorthin gebrachte}
essbare oder genießbare Speise innerhalb des Klosters eigenhändig entgegen
nimmt und sie, ohne krank zu sein, isst oder genießt, soll es auf diese Weise
gestehen: „Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht
zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich.“
Die Übungen, welche Bhikkhus (und Sāmaṇeras)
praktizieren müssen, werden Sekhiyavatta genannt.
Diese Sekhiyavatta sind in vier Gruppen angeordnet.
Die erste Gruppe heißt Sāruppa – Der Abschnitt vom
guten Benehmen.
Die zweite Gruppe heißt Bhojanapaṭisaṃyutta – Der Abschnitt vom
Essen.
Die dritte Gruppe heißt Dhammadesanāpaṭisaṃyutta – Der Abschnitt vom Dhamma-Lehren.
Die vierte Gruppe heißt Pakiṇṇaka – Der Abschnitt von Verschiedenem.
1. „Ich werde <das Untergewand> rundherum anziehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
2. „Ich werde <das Obergewand> rundherum anlegen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
3. „Ich werde in bewohnter Gegend gut bedeckt gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
4. „Ich werde in bewohnter Gegend gut bedeckt sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
5. „Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
6. „Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
7. „Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
8. „Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
9. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit hochgezogenem Gewand gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
10.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit
hochgezogenem Gewand sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll
11. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend herumgehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
12. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
13. „Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
14. „Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
15. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schaukelndem Körper gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
16. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schaukelndem Körper sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
17. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schlenkernden Armen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
18. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schlenkernden Armen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
19. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
20. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
21. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
22. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
23. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem {Kopf und Schultern} gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
24. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem {Kopf und Schultern} sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
25. „Ich werde mich in bewohnter Gegend nicht in der Hocke fortbewegen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
26.
„Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit
umfassten Knien sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
1. „Ich werde die Brockenspeise mit Würde entgegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
2. „Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Aufmerksamkeit entgegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
3. „Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte höchstens <zu einem Viertel> der Menge des Reises entgegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
4. „Ich werde die Brockenspeise höchstens bis zum Rand der Schale entgegen nehmen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
5. „Ich werde die Brockenspeise mit Würde genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
6. „Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Aufmerksamkeit genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
7. „Ich werde die Brockenspeise aufeinanderfolgend <nicht auswählend> genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
8. „Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte höchstens <zu einem Viertel> der Menge des Reises genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
9. „Ich werde die Brockenspeise nicht in der Mitte <der Schale> zusammendrücken und genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
10. „Ich werde nicht gewürzte Hülsenfrüchte oder Gemüse, aus dem Wunsch heraus mehr zu erhalten, mit gekochtem Reis bedecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
11. „Ich werde nicht um gewürzte Hülsenfrüchte oder gekochten Reis für mich selbst bitten und sie genießen, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
12. „Ich werde nicht in der Absicht herum zu mäkeln in die Schale anderer <Mönche> schauen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
13. „Ich werde nicht einen sehr großen Bissen formen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
14. „Ich werde einen runden Bissen formen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
15. „Ich werde den Mund nicht öffnen, wenn ich den Bissen noch nicht davor gebracht habe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
16. „Ich werde beim Genießen <von Brockenspeise> nicht die Hand <Finger> in den Mund stecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
17. „Ich werde nicht sprechen, wenn ich einen Bissen im Mund habe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
18. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich Brocken hoch oder in den Mund werfe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
19. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich einen Bissen abbeiße“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
20. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich die Wangen voll stopfe“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
21. „Ich werde nicht <die Brockenspeise > genießen und dabei die Hand abschütteln“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
22. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei Reiskörner verstreuen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
23. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei die Zunge heraus strecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
24. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei schmatzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
25. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei schlürfen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
26. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und mir dabei die Hand ablecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
27. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei die Schale auslecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
28. „Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und mir dabei die Lippen ablecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
29. „Ich werde kein Trinkgefäß <entgegen-> nehmen, wenn meine Hand mit Essen beschmiert ist“, ist eine Schulungsregel die befolgt werden soll.
30.
„Ich werde in bewohnter Gegend kein Schalenspülwasser,
das Reiskörner enthält, weg schütten“, ist eine Schulungsregel, die befolgt
werden soll.
1. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Regenschirm in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
2. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Stock in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
3. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Hiebwaffe in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
4. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Schusswaffe in der Hand hält und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
5. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Schuhe trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
6. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Pantoffeln trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
7. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er sich auf oder in einem Fahrzeug befindet und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
8. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er sich nieder gelegt hat und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
9. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er die Knie umfasst und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
10. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Kopfbedeckung trägt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
11. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Kopf {und Schultern} verhüllt hat und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
12. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf dem Boden sitze, er aber auf einer Sitzgelegenheit sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
13. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf einer niedrigen Sitzgelegenheit sitze, er aber auf einer hohen sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
14.
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen,
während ich stehe, er aber sitzt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel,
die befolgt werden soll.
15. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich hinter ihm gehe, er aber vor mir geht und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
16.
„Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen,
wenn ich auf dem Nebenweg gehe, er aber auf dem Hauptweg geht und nicht krank
ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
1. „Ich werde nicht stehend Kot absetzen oder urinieren, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
2. „Ich werde nicht auf Grünes Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
3.
„Ich werde nicht in Wasser Kot absetzen,
urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die
befolgt werden soll.
Kontroverse Fälle die auftauchen und verhandelt werden sollten, werden adhikaraṇa genannt –
Streitfälle. Sie werden in vier
Kategorien eingeteilt:
1. Kontroverse Diskussionen „Dieses ist Dhamma, ist Vinaya; dieses ist nicht Dhamma,
nicht Vinaya“ werden vivādādhikaraṇa genannt.
2. Gegenseitiges Bezichtigen āpatti begangen zu haben, wird anuvādādhikaraṇa genannt.
3. Alle āpatti, und die Art und Weise
damit umzugehen, wird āpattādhikaraṇa genannt.
4. Unternehmungen die ein Saṅgha
verfügen sollte, werden kiccādhikaraṇa genannt.
Die lehrgemäßen Wege, um oben genannte vier adhikaraṇa beizulegen, werden adhikaraṇasamatha genannt. Es sind
folgende sieben:
1.
Die
Beilegung aller vier adhikaraṇa in Gegenwart des Ordens,
des Bezichtigten und des Bezichtigenden, um ein Urteil gemäß der Verhaltensethik
zu fällen, heißt sammukhāvinaya
(das Verfahren in Gegenwart zu tun).
2.
Die
Rezitation der formellen Bekanntgabe „Er ist eine völlig achtsame Person“ durch
den Saṅgha schafft die
Anerkennung für einen, der Arahant
ist, sodass niemand ihn eines āpatti
bezichtigen kann, heißt sativinaya (das Verfahren bezüglich
Achtsamkeit)[31].
3.
Die
Rezitation der formellen Bekanntgabe durch den Saṅgha schafft die
Anerkennung für einen Bhikkhu, der
von Geisteskrankheit genesen ist, sodass niemand ihn eines āpatti bezichtigen kann, welches er während seiner Krankheit getan haben mag, heißt amūlhavinaya (das Verfahren betreffend
Genesung von Geisteskrankheit).[32]
4.
Entscheiden
über ein āpatti übereinstimmend mit dem Geständnis des
Beschuldigten, der es als Wahrheit akzeptiert, heißt paṭiññātakaraṇa (Handlung entsprechend dem, was zugegeben
wurde)[33].
5.
Eine Abstimmung herbeiführen und der
Entscheidung der Mehrheit folgen, heißt
yebhuyyasikā (der Entscheidung der Mehrheit folgen).
6.
Schande
auf den legen, der ein Verwerflicher ist, heißt tassapāpiyasikā (Handlung
gegen den, der von äußerst schlechter Wesensart ist).
7.
Aussöhnung
beider Parteien ohne Bedarf zur Aufklärung (ob recht oder unrecht) heißt tiṇavatthārakavinaya (das Verfahren „Gras darüber wachsen
lassen“).
Die Übungsregeln (sikkhāpada), betreffend āpatti der Kategorien thullaccaya, dukkaṭa und dubbhāsita sind nicht im Pātimokkha enthalten[34].
Der Buddha ist ...
Alle Wesen existieren durch Nahrung.
AN X,27+28
Wer sich von
zwei Dingen abwendet, sich völlig von ihnen befreit, das vollständige Auflösen
davon erkennt, ein solcher macht, das Ziel völlig durchschauend, noch zu
Lebzeiten dem Leiden ein Ende. Diese zwei Ding sind:
a)
das Körperliche (Materie, Form)
b)
das Geistige (Immaterielle)
AN X,27+28
a)
Sati – die Fähigkeit sich zu erinnern (Achtsamkeit)
b)
Sampajañña – sich selbst
kennen (klares Verständnis)
AN I,95; DN III,273
a)
Hiri – Schamgefühl (vor üblem Tun).
b)
Ottappa – Furcht (vor dem Resultat von üblem Tun)
AN I,51; Itiv 36; Dhs 37+38
a)
Khanti – Geduld, Ausdauer
b)
Soracca – Sanftmut, Bescheidenheit
AN I,94; Vin I,319
a)
Pabbakārī – jemand der hilft, ohne dass darum gebeten wurde[36]
b)
Kataññukatavedī – jemand der gegebene Hilfe wertschätzt und sich dafür erkenntlich zeigt[37]
AN I,87
a)
Der Buddha
b)
Der Dhamma
c)
Der Saṅgha
a)
ER, der
seine Nachfolger lehrt, korrekt in Körper, Sprache und Geist zu handeln, in
Übereinstimmung mit Dhamma und Vinaya – was man als „Buddha Sāsana”
bezeichnet – wird „Der Buddha” genannt.
b)
Der
Dhamma und Vinaya, die seine Lehre sind, werden „Dhamma“ genannt.
c)
Die
Gruppe der Menschen, die diese Lehre gehört haben und die korrekt in
Übereinstimmung mit Dhamma und Vinaya handeln, werden „Saṅgha“ genannt.
KhuP 3,VI; Snip 39,II
a)
Der Buddha, hat die höchste Erkenntnis –
vollkommenes Wissen und Umgang – aus sich selber erreicht, und er belehrt
andere, so dass diese ebenfalls zur Erkenntnis kommen können.
b)
Der Dhamma schützt diejenigen, die praktizieren
und lässt sie nicht in Übles verfallen.
c)
Der Saṅgha praktiziert den vom Buddha
gelehrten Weg richtig und leitet andere an, dies ebenfalls zu tun.[38]
a)
ER lehrt so, dass diejenigen, die hören, den
wahren Dhamma tiefgründig verstehen, sowie sehen und erkennen, was richtig ist.
b)
ER lehrt mit Begründungen, so dass diejenigen die
hören, darüber (die Lehre) nachdenken können und dies der Wahrheit gemäß (für sich
selber) sehen.
c)
ER lehrt, dass diejenigen, die dem Weg folgen,
fähig sind, je nach deren Praxis auf wunderbare Weise Nutzen zu erhalten.
AN I,276; MN II,9
a)
Gib auf,
was duccarita ist – in anderen Worten, üble Handlungen mit Körper, Sprache
und Geist.
b)
Unterstütze,
was sucarita ist – in anderen
Worten, rechte Handlungen mit Körper, Sprache und Geist.
c)
Mach,
dass dein eigenes Herz (Geist) sich von Dingen entfernt, die Befleckungen
einbringen: Gier, Hass und Verblendung.
DN II,49
a) schlechtes körperliches Benehmen wird kāyaduccarita genannt
b) schlechtes sprachliches Benehmen wird vacīduccarita genannt
c) schlechtes gedankliches Benehmen wird manoduccarita genannt
a) Die drei Arten von kāyaduccarita sind:
i.
Lebewesen
töten
ii.
stehlen
oder betrügen
iii.
unschickliche
sexuelle Beziehungen
b) Die vier Arten von vacīduccarita sind:
c) Die drei Arten von manoduccarita sind:
Alle drei duccarita sind Dinge, die nicht getan werden sollen.
Sie sollen gänzlich aufgegeben werden.
AN V,281
a) rechtes körperliches Benehmen wird kāyasucarita genannt
b) rechtes sprachliches Benehmen wird vacīsucarita genannt
c) rechtes gedankliches Benehmen wird manosucarita genannt
a) Die drei Arten von
kāyasucarita sind:
i.
abstehen
vom Töten lebender Wesen
ii.
abstehen
vom Stehlen und Betrügen
iii.
abstehen
von unschicklichen sexuellen Beziehungen
b) Die vier Arten von vacīsucarita sind:
i.
abstehen
vom Lügen
c) Die drei Arten von manosucarita sind:
Alle diese drei sucarita sind Dinge, die getan werden sollen.
Sie sollen in die (tägliche) Praxis integriert werden.
AN V,281
Die Ursache oder Quelle dessen, was übel ist, wird akusalamūla genannt. Es sind drei Arten:
a)
lobha – Begehren oder Wünschen
b)
dosa – denken, anderen zu schaden
c)
moha – Verblendung oder falsches Wissen
Wenn eine dieser drei akusalamūla anwesend ist, entstehen andere üble (akusala) Dinge, die bisher nicht aufgestiegen waren,
und die aufgestiegenen kommen zu großem Wachstum. Aus
diesem Grund sollten sie vollständig
aufgegeben werden.
DN III,273; Itiv 45
Die Ursache oder Quelle dessen, was heilsam ist, wird kusalamūla genannt. Es sind drei Arten:
a)
alobha – Gierlosigkeit d.h. nicht begehren oder wünschen
b)
adosa – Hasslosigkeit d.h. nicht denken, anderen zu schaden
c) amoha – Unverblendung
d.h. rechte Erkenntnis/Weisheit haben
Wenn eine von diesen drei kusalamūla anwesend ist, entstehen andere gute (kusala)
Dinge, die bisher nicht aufgestiegen
waren, und die aufgestiegenen kommen zu großem Wachstum. Aus
diesem Grund sollten sie gefördert werden und Teil der eigenen Natur werden.
DN III,275
a)
dāna – persönlichen Besitz aufgeben, so dass es
für andere zum Nutzen ist
b)
pabbajjā – ordiniert werden ist der Weg, um vom
wechselseitigen Unfrieden und Kämpfen (der Welt) frei zu werden
c)
mātāpitu upaṭṭhāna – sich um die Eltern kümmern, so dass diese
glücklich sein mögen
AN I;151
a)
indriyasaṃvāra – Kontrolle der sechs Indriya, das sind
Augen, Ohren, Nase, Zunge, Körper und Herz (Geist), und diese nicht erfreut
oder verärgert werden lassen
wenn Formen zu sehen sind, Geräusche zu hören sind, Gerüche zu riechen
sind, Geschmäcker zu schmecken sind, Berührungen zu empfinden sind und dhammārammaṇa[39] im Geist erkannt werden
b)
bhojane mattaññutā – das rechte Maß
beim Essen kennen und (nur)
ausreichend nehmen – nicht zu viel, nicht zu wenig
c)
jāgariyānuyoga – sich eifrig anstrengen sein Herz (Geist) zu
reinigen, es fleckenlos rein zu machen, und nicht die meiste Zeit des Tages dem träge Herumliegen verfallen
AN I,113
In Kürze genannt sind
das:
a)
dānamaya – Verdienst
erwerben durch Geben (dāna Großzügigkeit)
b)
sīlamaya – Verdienst
erwerben durch Sittlichkeit (sīla ethisches Benehmen)
c)
bhāvanāmaya – Verdienst erwerben durch Meditation (bhāvanā Geistestraining)
AN IV,241
a)
anicca – alles bedingt Entstandene ist unbeständig
b) dukkha – alles bedingt Entstandene ist unzulänglich
(leidhaft)
c)
anatta – alles bedingt Entstandene ist kernlos, ohne Seele, Selbst
SN IV,1
Es gibt drei Arten
von Gefühlen:
a)
sukha – angenehm, freudvoll
b)
dukkha – unangenehm, leidhaft
c)
adukkhamasukhā – neutral, indifferent
AN X,27+28
a)
Sappurisasaṃseva – mit Menschen
zusammen sein, deren Benehmen in Körper, Srache und Geist korrekt ist
b)
Saddhammasavana – solchen Menschen
mit Respekt zuhören
c)
Yonisomanasikāra – darüber
nachdenken und erkennen, welche
Dinge gut oder schlecht sind
d)
Dhammānudhammapaṭipatti – den Dhamma in Übereinstimmung mit dem Dhamma
praktizieren, den man untersucht und verstanden hat
AN II,245
a)
Paṭirūpadesavāsa – in einer hilfreichen Region leben
b)
Sappurisūpassaya – zusammen sein mit guten Menschen
c)
Attasammāpaṇidhi – was für einen
selbst recht ist erstreben
d)
Pubbekatapuññatā – früher Gutes und Verdienstvolles getan haben
Diese vier Dhammas, die einen zu Entwicklung und Wohlstand führen, können mit den Rädern eines Fahrzeuges verglichen werden.
AN II,32
a) Aus Zuneigung zu jemandem voreingenommen sein
wird chandāgati genannt.
b) Aus Abneigung zu jemandem voreingenommen sein
wird dosāgati genannt.
c) Aus Verblendung zu jemandem voreingenommen sein
wird mohāgati genannt.
d) Aus Furcht vor jemandem voreingenommen sein
wird bhayāgati genannt.
Diese vier agati sollen nicht praktiziert werden.
AN II,18
a)
Unfähig
sein, Belehrung zu akzeptieren – in anderen Worten, Abneigung haben gegen das, was gelehrt
wird und Lässigkeit in der Praxis
b)
Nur mit
Mund und Magen denken und unfähig sein auszuhalten, wenn man nicht hat, was man
braucht
c) In Sinnesgenüssen verstrickt sein und zuviel
Begehren nach Freude (sukha)
d)
Sexuelle
Gelüste (kāmarāga)
Bhikkhus und Sāmaṇeras,
die nach Fortschritt für sich streben, sollten darauf bedacht sein, dass sie
diese vier Gefahren nicht überwältigen.
AN II, 123
a)
Saṃvarappadhāna – eifrige Anstrengung sorgfältig zu sein, dass
nicht üble und schlechte Dinge in einem aufsteigen
b) Pahānappadhāua – eifrige Anstrengung, dass bereits aufgestiegene üble und schlechte Dinge in einem überwunden werden
c)
Bhāvanappadhāna – eifrige Anstrengung, dass gute und heilsame
Dinge in einem aufsteigen
d)
Anurakkhanappadhāna – eifrige Anstrengung, die bereits aufgestiegenen guten und heilsamen Dinge zu
schützen und sich nicht verschlechtern
Diese vier eifrigen Anstrengungen sind „rechte Anstrengung“. Man sollte bemüht sein, diese in sich zu fördern.
AN II,16
Dinge, die fest im Herzen verankert sein sollten:
a)
Paññā – alles wissenswerte über die Dinge kennen,
die man kennen sollte
b)
Sacca – mit Aufrichtigkeit tun was immer zu tun ist
c)
Cāga – Dinge aufgeben, die Feinde der Aufrichtigkeit sind
d)
Upasama – den Geist beruhigen von Dingen, die der Geistesruhe feind sind
MN III,240
Wertvolle Hilfsmittel, die das Ziel besser erreichbar machen.
a)
Chanda – Genugtuung und Freude, die Dinge betreffend
b)
Viriya – eifrige Anstrengung, die Dinge betreffend
c)
Citta – aufmerksam mit dem gesamten Geist sein, ohne (das Objekt) loszulassen
d)
Vimaṃsā – eifrig darüber
nachdenken und die Gründe untersuchen, warum Dinge so sind
Diese vier
Tugenden, wenn sie entfaltet sind, können einen helfen, das Ziel entsprechend
seiner Fähigkeiten zu erreichen.
Vbh 216 §413
a) i) beim Aufgeben übler körperlicher Aktionen (kāyaduccarita)
ii) ... und praktizieren guter
körperlicher Aktionen (kāyasucarita)
b) i) beim Aufgeben übler sprachlicher Aktionen (vacīduccarita)
ii) ... und praktizieren guter sprachlicher Aktionen (vacīsucarita)
c) i) beim Aufgeben übler gedanklicher Aktionen (manoduccarita)
ii) ... und praktizieren guter
gedanklicher Aktionen (manosucarita)
d)
i) beim
Aufgeben übler Ansichten (diṭṭhi)
ii) ... und korrigieren
seiner Ansichten
AN II,119
a)
Seinen
Geist behüten und nicht erlauben, dass er von solchen Objekten begeistert (ārammaṇa) wird, die der sexuellen Erregung dienen.
b)
Seinen
Geist behüten und nicht erlauben, dass er bei solchen Objekten ärgerlich wird, die zum
Aufkommen von Ärger führen.
c)
Seinen
Geist behüten und nicht erlauben, dass er in Anwesenheit solcher Objekte verwirrt wird, die
Verwirrung aufkommen lassen.
d)
Seinen
Geist behüten und nicht erlauben, dass er vernebelt und vergiftet wird von Dingen, die dazu geeignet sind.
AN II,119
a)
Pātimokkhasaṃvara – im Sinne des Pātimokkha gezügelt. Vermeidung solcher Dinge, die der
Buddha verboten hat, und tun der Dinge, die er erlaubte, wie es geschrieben
steht
b)
Indriyasaṃvara – Zügelung der sechs indriya, welche sind: Augen, Ohren, Nase, Zunge, Körper und Geist,
und diese nicht erfreut oder verärgert
sein, wenn Formen zu sehen sind, Geräusche zu hören sind, Gerüche zu riechen
sind, Geschmäcker zu schmecken sind, Berührbares gefühlt wird und dhammārammana im Geist erkannt
wird
c)
Ājīvapārisuddhi – sein eigenes Leben recht gestalten, und
andere nicht täuschen
d)
Paccayapaccavekkhaṇa – bevor man Gebrauch macht von einem der Vier
Erfordernisse (paccaya), diese sind: cīvara (Roben), piṇḍapāta (Speise), senāsana (Behausung), bhesajja (Medizin),
denkt man weise darüber nach und benutzt diese nicht mit Begehren
Vism I,15/16
a)
Buddhānussati – sich die Qualitäten (Tugenden) eines Buddha
vergegenwärtigen und die Hilfe, die er
anderen gab
b)
Mettā – einen Geist voller Freundlichkeit
(liebender Güte) ausstrahlen und wünschen, dass alle Wesen ausnahmslos
glücklich sein mögen
c) Asubhasañña – über den eigenen
Körper und den anderer kontemplieren, so dass man diese als unrein
sieht (widerwärtig)
d)
Maraṇasati – an die Zeit des
Sterbens denken, und dass dies auch einem selbst widerfahren wird
Diese vier kammaṭṭhāna sollten immer entfaltet werden.
a)
Mettā – liebende Güte – wünschen, dass andere Wesen
glücklich sein mögen
b)
Karuṇā – Mitgefühl – denken, wie man anderen helfen
könnte, um frei von Dukkha zu werden
c)
Muditā –
Mitfreude – erfreut sein, wenn anderen Gutes widerfährt
d)
Upekkhā –
Gleichmut – nicht froh sein oder betrübt, wenn anderen etwas widerfährt
Diese vier sind die
Geistzustände, in denen die Großen weilen.
Vibh 272§642
a) Kāyānupassanā
b) Vedanānupassanā
c) Cittānupassanā
d) Dhammānupassanā
a) Achtsamkeit auf die Betrachtung des Körpers (kāya) begrenzt als das Gebiet des Nachdenkens (ārammaṇa), wie: „Dieser Körper ist bloß ein Körper, er ist
kein Wesen, keine Person oder das Selbst, weder meins, noch das eines anderen.“
Das nennt man kāyānupassanā.
b) Achtsamkeit auf die Betrachtung des Fühlens (vedanā)
beschränkt – inklusive sukha, dukkha
und weder sukha noch
dukkha – als das Gebiet
des Denkens, wie: „Dieses Gefühl ist nur Gefühltes, es ist keinWesen, keine
Person oder das Selbst, weder meines, noch das eines anderen.“ Das nennt man vedanānupassanā.
c) Achtsamkeit auf die Betrachtung des Geistes
beschränkt, der beeinflusst
und befleckt ist, oder rein und klar, als das Gebiet des Denkens, wie: „Dieser
Geist ist bloß Geist, ist kein Wesen, keine Person oder das Selbst, weder
meines, noch das eines anderen.“ Das nennt man cittānupassanā.
d) Achtsamkeit auf die Untersuchung der dhammas beschränkt, welche kusala (heilsam) oder akusala (unheilsam) sind und die im Geist
aufsteigen als das Gebiet des
Denkens, wie: „Diese dhammas sind
bloß dhammas, sie sind kein Wesen,
eine Person oder das Selbst, weder meines, noch das eines anderen.“ Das nennt
man dhammānupassanā.
DN II,290
a) Das Erd-Element, genannt paṭhavīdhātu
b) Das Wasser-Element, genannt āpodhātu
c) Das Feuer-Element, genannt tejodhātu
d) Das Luft-Element, genannt vāyodhātu
a)
Was immer
die Eigenschaften von Härte hat, ist paṭhavīdhātu. Das „innere“ paṭhavīdhatu schließt ein: Kopfhaar, Körperhaar, Nägel, Zähne, Haut,
Muskeln, Sehnen, Knochen, Knochenmark, Milz, Herz, Leber, Zwerchfell, Nieren,
Lunge, Dünndarm, Dickdarm, frisch gegessene Nahrung, ältere Nahrung
(Exkremente).
b)
Was immer
die Eigenschaft des Strömens und Flüssigen hat, ist āpodhātu. Das „innere“ āpodhātu schließt ein: Galle, Schleim, Eiter, Blut,
Schweiß, Fett, Tränen, Lymphe, Speichel, Nasenschleim, Gelenkschmiere,
Urin.
c)
Was immer
die Eigenschaft von Hitze hat, ist tejodhātu. Das „innere“ tejodhātu schließt ein: das „Feuer“, welches
den Körper wärmt, das „Feuer“ das den Körper zerfallen lässt, das „Feuer“, das
den Körper tätig sein lässt, das „Feuer“, das die Nahrung verbrennt, sodass sie
verdaut wird.
d)
Was immer
die Eigenschaft des Bewegens, Windartigen hat ist vāyodhātu. Das „innere“ vāyodhātu schließt ein: den „Wind“
der aufwärts weht, den „Wind“ der abwärts weht, den „Wind“ im Magen, den „Wind“
in den Därmen, den „Wind“ der durch den Körper strömt und die Atmung.
Das Untersuchen, was in diesem begrenzten Körper ist, dass zu sehen ist,
dass es bloß die Vier Elemente Erde, Wasser, Feuer und Luft sind, die zusammen
gekommen sind, und weder „Ich-selbst“, noch „einem Selbst zugehörig“ sind, wird
dhātukammaṭṭhāna genannt.
MN I,185
a)
Dukkha – Leiden oder Unzulänglichkeit
b) Samudaya – die Ursache des
Entstehens von dukkha
c) Nirodha – die Auflösung von dukkha
d)
Magga – die Bestandteile der Praxis, welche die Auflösung von dukkha bewirken.
a)
Unbehagen des Körpers und/oder des Geistes wird dukkha genannt, denn es ist unangenehm damit zu
leben.
b)
Taṇhā – Begehren wird samudaya
genannt, denn es ist die Ursache des Entstehens von dukkha. Taṇhā ist von dreierlei Art:
(1) taṇhā als (sich) Wünschen emotional attraktiver
Objekte (ārammana), die man gerne mag, wird kāmataṇhā genannt
(2) taṇhā als (sich) Wünschen dies oder das zu sein,
wird bhavataṇhā genannt.
(3) taṇhā als (sich) Wünschen nicht dies oder das zu
sein, wird vibhavataṇhā genannt.
c) Durch komplette Überwindung von taṇhā wird dukkha überwunden und löst sich
auf. Dies wird nirodha genannt, denn es ist die Auflösung
von dukkha.
d)
Paññā –
Weisheit, die richtig erkennt: „Das ist dukkha!“; „Das ist die Entstehung von dukkha!“; „Dies ist die Auflösung von dukkha!“; „Dies ist der Weg, der zur
Auflösung von dukkha führt!“ –
wird magga genannt, denn
es schließt die Teile der Praxis ein, die zur Auflösung von dukkha führen. Magga hat acht Aspekte, diese sind:
(1)
rechte
Erkenntnis
(2)
rechte
Gesinnung
(3)
rechtes
Sprechen
(4)
rechtes
Handeln
(5)
rechter
Lebenserwerb
(6)
rechte
Anstrengung
(7)
rechte
Achtsamkeit
(8)
rechte
Konzentration (Meditation)
Vibh 99 §199
c)
Mātaghāta – Muttermord
d)
Pitughāta – Vatermord
e)
Arahantaghāta – einen Heiligen (Arahant) töten
f)
Lohituppāda – verletzen (physisch) eines Buddha
g)
Saṅghabheda – Saṅghaspaltung
Diese fünf Arten von kamma sind die übelsten (unheilsamsten).
Sie verhindern das Erreichen himmlischer Sphären als auch Nibbāna. Werden sie begangen, zählen sie als Pārājika all derer, die Vertrauen zum Buddhismus haben. Sie
dürfen niemals und unter keinen Umstanden begangen werden.
AN III,146
c)
Man soll
täglich bedenken: „Es liegt in unserer Natur alt zu werden, dem Älterwerden
kann man nicht entkommen.“
d)
Man soll
täglich bedenken: „Es liegt in unserer Natur Schmerz zu empfinden, schmerzhaften
Empfindungen kann man nicht entkommen.“
e)
Man soll
täglich bedenken: „Es liegt in unserer Natur zu sterben, dem Sterben kann man
nicht entkommen.“
f)
Man soll
täglich bedenken: „Von allem, was einem lieb geworden ist, woran man hängt,
muss man sich einmal trennen.“
g)
Man soll
täglich bedenken: „Das Kamma
ist unser Besitz. Tut man Gutes, wird man Gutes erhalten. – Tut man Übles, wird
man Übles erhalten.“
AN III, 71
c)
Saddhā – Vertrauen darin, was vertrauenswürdig ist
d)
Sīla – körperliche Aktionen und Sprechen bewachen,
so dass diese korrekt und in Ordnung sind
e)
Bāhusacca – umfangreiches Wissen
f)
Viriyārambha – Eifer und Tatkraft entwickeln
g)
Paññā – alles über die Dinge wissen, die man wissen
sollte
AN III,129
c)
Selbstbeherrscht
sein, innerhalb der Grenzen des Pātimokkha
bleiben – nicht tun, was der Buddha ablehnte und das tun, wofür die Erlaubnis –
wie beschrieben – gegeben wurde.
d)
Selbstbeherrscht
in den Indriyas sein, diese sind: Augen, Ohren, Nase, Zunge, Körper und Geist und sich nicht von
Freude oder Ärger überwältigen lassen, wenn man z.B. mit dem Auge Formen erblickt.
e)
Nicht
aufgewühlt sein, laut oder geräuschvoll.
f)
An
einsamen, abgelegenen Plätzen wohnen.
g) Rechte Ansicht bzw. Erkenntnis haben (sammādiṭṭhi).
Ein neu Ordinierter
sollte üben, diese fünf Dhammas zu entwickeln.
AN III,138
Einer, der Dhamma-Desanā gibt, also den Dhamma lehrt
sollte folgende Eigenschaften haben:
c)
Er
erklärt den Dhamma Schritt für Schritt ohne Teile davon zu überspringen
oder zu kürzen, was verfälschen würde.
d)
Er gibt
Begründungen, die seine Zuhörer zum Verständnis führen.
e)
Er
entwickelt mettā in
seinem Geist mit dem Wunsch, dass all seine Zuhörer Nutzen haben.
f)
Er
erklärt den Dhamma nicht zum Zweck, dass sein Ansehen wächst.
g)
Er
erklärt den Dhamma nicht, um sich gegen andere hervorzutun. Mit anderen
Worten, er erhebt sich nicht über andere, indem er sie schlecht macht.
Ein Ordinierter, der ein Dhammakathika ist, sollte
diese fünf Eigenschaften in sich entwickeln.
A; III,184
c)
Einem der
Dhamma hört ist es möglich Dinge zu hören, die er nie zuvor gehört hat.
d)
Die
Dinge, die er zuvor gehört hat, aber noch nicht klar verstanden hat, kann er
möglicherweise verstehen.
e)
Er ist
fähig, sich komplett von (skeptischen) Zweifeln zu befreien.
f)
Er kann
Rechte Erkenntnis erlangen.
g)
Der Geist
(citta) dessen, der hört, wird möglicherweise klar und glücklich.
AN III,248
c)
Saddhā – Vertrauen
d)
Viriya – Tatkraft (Energie)
e)
Sati – Achtsamkeit (Erinnerungsvermögen)
f)
Samādhi – Geistesruhe (Gleichmütigkeit).
g)
Paññā – umfassendes Wissen
Sie werden auch Fünf
Indriya genannt, weil sie „dominant“ im Tun sind.
AN III,10
Dies sind die Dhammas, welche verhindern,
dass der Geist heilsame Zustände erreicht. Es sind diese fünf:
a) kāmacchanda – Sinneslust und
Freude an Sinnesobjekten (ārammaṇa)
b) byāpāda – Übelwollen
c) thīna-middha – (mental) matt
und müde
d) uddhacca-kukkucca – Aufgeregtheit
und Gewissensunruhe
e)
vicikicchā – (skeptischer) Zweifel und unfähig
zuzustimmen
AN III,63
Körper und Geist werden in fünf
Bestandteile (Objekte des Anhaftens) unterteilt:
a)
Rūpa
b)
Vedanā
c)
Saññā
d)
Saṅkhārā
e)
Viññāṇa
a) Die vier
Elemente (dhātu) – Erde, Wasser, Feuer und Luft – aus denen der
Körper besteht, werden Rūpa
genannt.
b) Gefühlseindrücke (ārammaṇa), die erfreulich sind (sukhā) – in anderen Worten, Wohlsein von Körper und Geist; oder
die unerfreulich sind (dukkha) – in anderen Worten, Unwohlsein
von Körper und Geist; oder die neutral sind – in anderen Worten, weder
unerfreulich noch erfreulich, werden Vedanā genannt.
c) Wahrnehmung so dass man erkennt – in anderen Worten, Formen (rūpa) wahrnehmen, Geräusche, Gerüche, Geschmäcke, Berührungen
und Geistobjekte, wird Saññā genannt.
d) Cetasika-dhammas – in anderen Worten die Zustände (ārammaṇa) die im Geist entstehen[41], die
heilsam (kusala), unheilsam (akusala) oder weder heilsam noch unheilsam (abyakata) sind, werden Saṅkhārā genannt.
e) Das Bewusstsein auf die Sinnesobjekte (ārammaṇa)
in dem Moment wenn z.B. Form (rūpa) in Kontakt mit den Augen kommt, wird Viññāṇa genannt.
Diese fünf Khandhā werden in Kürze Nāma und Rūpa genannt. Vedanā, Saññā, Saṅkhāra und Vinññāṇa werden unter Nāma (Geist) zusammen
gefasst. Rūpa ist
einfach Rūpa (Körper).
Vibh 1 §1
Wertschätzung haben
für:
a)
den
Buddha
b)
den
Dhamma
c)
den
Saṅgha
d)
die
Übung (Ausbildung)
e)
nicht
nachlässig sein
f)
Paṭisanthāra – andere auf
korrekte Weise willkommen heißen
Ein Ordinierter
sollte diese sechs Arten von Wertschätzung praktizieren.
AN III,331
Verhaltensweisen,
die dazu führen, dass man anderen in (guter) Erinnerung bleibt.
a)
Körperliches
Handeln mit mettā für
seine Mitordinierten (Bhikkhus und Sāmaṇeras) in deren
An- als auch Abwesenheit. Mit anderen Worten,
seinen Freunden (im Saṅgha) körperlich bei deren vielerlei Arbeiten und Aktivitäten zu helfen. Als Beispiel, Pflege eines kranken Bhikkhu
mit mettā im
Herzen.
b)
Sprachliches
Handeln mit mettā für
seine Mitordinierten (Bhikkhus und Sāmaṇeras) in deren
An- als auch Abwesenheit. Mit anderen Worten, seinen Freunden (im Saṅgha) sprachlich bei deren vielerlei Arbeiten und Aktivitäten zu helfen. Als Beispiel, mit mettā im Herzen eine Belehrung geben.
c)
Handeln
im Geist (mano) mit mettā für seine Mitordinierten (Bhikkhus und
Sāmaṇeras) in deren An- als auch Abwesenheit. Mit anderen Worten, nur Dinge denken, die zum Nutzen seiner Freunde (im Saṅgha) sind.
d)
Erworbenes,
das man auf korrektem Weg bekam, mit seinen Freunden (im Saṅgha)
teilen, nicht daran anhaften, sondern diese nicht allein für sich selber
nutzen.
e)
Immer
seine Reinheit in der Tugend (sīla) in Zusammenarbeit mit seinen Mitordinierten (Bhikkhus
und Sāmaṇeras) als auch anderen bewahren, und nicht derart
handeln, dass man anderen anstößig erscheint.
f)
In
Harmonie mit Bhikkhus, Sāmaṇeras und anderen sein, und
nicht mit irgend jemandem aufgrund verschiedener Meinungen oder Ansichten
streiten.
Einer der sich in Übereinstimmung mit diesen sechs Dhammas benimmt, wird
von anderen geliebt und respektiert. Das führt zu gegenseitigem Helfen, verhindert Streitereien, führt
zu Harmonie und Einigkeit.
AN III,288
Die Augen, Ohren,
Nase, Zunge, Körper und Geist.
Diese werden auch als
die sechs Indriya bezeichnet.
MN I,288 52; Vibh 70 §154
Formen, Geräusche, Gerüche, Geschmäcker,
Berührungen (Objekte geeignet zu Körperkontakt) und Dhammas (Geistobjekte).
Diese werden auch die sechs ārammaṇa genannt.
MN III,216; Vibh 70 §154
a) In Abhängigkeit vom
Kontakt von Form (rūpa) und Augen entstandenes Sinnesbewusstsein wird cakkhuviññāṇa genannt.
b) In Abhängigkeit vom Kontakt von
Geräusch und Ohren entstandenes Sinnesbewusstsein wird sotaviññāṇa
genannt.
c) In Abhängigkeit vom
Kontakt von Geruch und Nase entstandenes Sinnesbewusstsein wird ghānaviññāṇa
genannt.
d) In Abhängigkeit vom
Kontakt von Geschmack und Zunge entstandenes Sinnesbewusstsein wird jivhāviññāṇa genannt.
e) In Abhängigkeit vom
Kontakt von Berührungen und Körper entstandenes Sinnesbewusstsein wird kāyaviññāṇa
genannt.
f) In Abhängigkeit vom
Kontakt von Dhammas und Geist entstandenes Sinnesbewusstsein wird manoviññāṇa genannt.
DN II,308;
Vibh 54
Wenn eines der inneren āyatana, wie das
„Auge“ und eines der äußeren āyatana, wie „Form“ zusammentreffen, dann
entsteht „cakkhu-viññāṇa“. Das wird samphassa genannt. Die Benennung erfolgt entsprechend
der sechs inneren āyatana:
a)
Cakkhusamphassa
b)
Sotasamphassa
c)
Ghānasamphassa
d)
Jivhāsamphassa
e) Kāyasamphassa
f)
Manosamphassa
SN II,3; DN II,309
Die vorherigen sechs samphassa sind die
Bedingungen (paccaya) für das Entstehen von vedanā. Manchmal sukha, manchmal dukkha und manchmal weder sukha noch dukkha. Die Benennung erfolgt entsprechend der sechs inneren āyatana:
a)
Cakkhusamphassajā-vedanā
b)
Sotasamphassajā-vedanā
c)Ghānasamphassajā-vedanā
d)
Jivhāsamphassajā-vedanā
e)Kāyasamphassajā-vedanā
f)
Manosamphassajā-vedanā
DN II,309; SN II,3
a)
Paṭhavīdhātu – das Erd-Element
b)
Āpodhātu – das Wasser-Element
c)
Tejodhātu – das Feuer-Element
d)
Vāyodhātu – das Luft-Element
e)
Ākāsadhātu – der leere Raum im physischen Körper
f)
Viññāṇadhātu – das was alles erkennt
MN III,31; Vibh 72 §172
Dinge, die nicht zu Verlust, sondern nur zu Fortschritt und Gewinn für Bhikkus
(den Saṅgha) führen.
a)
Sorgfältig
sein bei den üblichen Zusammenkünften
b)
Sich
harmonisch bei Zusammenkunft und Ende der Versammlung(en) verhalten. Sich
einander in Harmonie helfen – gleich welcher Saṅgha-Angelegenheit
c)
Keine
Regeln aufstellen, wo der Buddha keine machte. Regeln, die der Buddha erließ
nicht verändern. Die Übungsregeln auf sich nehmen, so wie es der Buddha gelehrt
hat
d)
Respekt
und Vertrauen haben zu den Bhikkhus, die im Saṅgha senior (d.h. an
Ordensjahren älter) und vorgesetzt sind und ihnen große Aufmerksamkeit zollen, wenn sie etwas
sagen
e)
Nicht den
Einflüssen der (Sinnes)Lust nachgeben, sollten diese aufsteigen.
f)
Mit der
Unterkunft im Wald zufrieden sein
g)
Den
Wunsch im Herzen haben, dass alle Gefährten im Dhamma, Bhikkhus, Sāmaṇeras und die,
welche die ethischen Regeln (sīla)
einhalten, die aber bisher noch nicht im Kloster waren, kommen mögen, und dass
die, die bereits gekommen sind, hier glücklich verweilen mögen
In wem sich diese sieben Dhammas stärken, der wird nicht verdorben, sondern nur Gewinn und Fortschritt
haben.
AN IV,21
Diese „Schätze“ sind der Reichtum der Tugend,
die man bei den „Edlen“ (arya) im
Charakter finden kann[42]. Sie
werden „Schätze der Edlen“ genannt.
a)
Saddhā – sie haben Vertrauen in den Dingen, in denen
man Vertrauen haben sollte
b)
Sīla – sie achten auf ihr körperliches Tun und
Sprechen, so dass es richtig und korrekt ist
c)
Hiri – sie schämen sich davor, üble und unehrenhafte Dinge zu tun
d)
Ottappa – sie schrecken vor üblem Tun zurück
e)
Bāhusacca – sie sind Menschen, die viel gehört und erfahren haben. Mit anderen Worten,
sie merken sich viel Dhamma und haben Kenntnis von vielen Dingen.
f)
Cāga – sie leben zurückgezogen, geben anderen und teilen (was sie haben) mit denen
es recht ist so zu handeln
g)
Paññā – sie kennen alles über Dinge von Wert und welche wertlos sind
Diese sieben (charakterlichen) Vorzüge der „Edlen“ (Ariya) sind wertvoller als die äußerlichen (materiellen) Schätze
wie Gold und Silber. Man sollte so nach diesen streben, als würde man sie im
eigenen Charakter haben.
AN IV,5
a) Dhammaññutā – Kenntnis
(des Wortlautes) der buddhistischen Lehre [43]
b)
Atthaññutā – Kenntnis des Sinnes der Aussprüche (bes. Buddhas)[44]
c)
Attaññutā – Selbsterkenntnis (er weiß um sein Vertrauen, seine
Sittlichkeit, seine Kenntnisse, seine Freigebigkeit, seine Weisheit und seine
Wortgewalt)[45]
d)
Mattaññutā – er weiß, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet und tut dies nur auf
richtigem und korrektem Wege. Er weiß auch, wie viel er benötigt, um zufrieden
zu sein und nimmt nur maßvoll an.
e)
Kālaññutā – er weiß, wenn es Zeit ist zu handeln und wann immer etwas zu tun ist (z.B.
zum Lehren, zum Besprechen, zur meditativen Übung, zur Zurückgezogenheit)
f)
Parisaññutā – Kenntnis (des rechten Verhaltens) in Versammlungen
verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (z.B. Regierung, Religiöse, Hausleute)
g)
Puggalaparoparaññutā – Kenntnis der individuellen Unterschiede der Personen (als
Voraussetzung zur richtigen Methodik des Lehrens und Ermahnens)
AN IV,113
a)
Der edle (fortgeschrittene) Mensch ist verbunden
mit sieben Arten von Dhammas, diese sind:
i.
er hat saddhā
ii.
er schämt sich davor, übles zu tun
iii.
er schreckt vor üblem Tun zurück
iv.
er hat viel gehört und gelernt
v.
er strengt sich an und ist fleißig
vi.
er hat unerschütterliche Achtsamkeit
vii.
er besitzt Weisheit
b)
Wenn er
irgend jemanden über etwas befragt, tut er dies auf eine Art, die weder ihm
noch anderen schadet
c)
Wenn er
an irgend etwas denkt, so tut er dies nur zum Zweck, weder sich noch anderen zu
schaden
d)
Wenn er
irgend etwas sagt, dann tut er das nur zu dem Zweck, weder sich noch anderen zu
schaden
e)
Wenn er
irgend etwas tut, dann nur zu dem Zweck, weder sich noch anderen zu schaden
f)
Er hat
Rechte Erkenntnis. Als Beispiel, er versteht, dass wenn man gutes tut, man
gutes erhält und wenn man übles tut, man übles erhält
g)
Er gibt dāna
mit Respekt. In anderen Worten, er tut dies mit Überlegung
hinsichtlich der Gaben, die er gibt als auch betreffend dessen, der sein dāna erhält. Er handelt nicht so,
als würde er etwas wegwerfen
AN IV,45; MN III,23
a)
Sati – sich erinnern können (Achtsamkeit)
b)
Dhammavicaya – Dhamma (die Lehre) ergründen
c)
Viriya – Tatkraft
d)
Pīti – Freude
e)
Passaddhi – Gestilltheit des Geistes
f)
Samadhi – Geistesruhe (unerschütterlich)
g)
Upekkhā – Gleichmut
Jeder dieser Faktoren wird folgendermaßen
benannt: satisambojjhaṅga . . . und so weiter bis upekkhāsambojjhaṅga.
SN V,63
Die dhammas, die die Wesen überwältigen, unter deren Einfluss sie
leben, ihnen unterlegen, unterworfen sind, werden lokadhamma genannt.
a)
lābha – Gewinn
b)
alābha – Verlust
c)
yasa – Ehre (Rang und Ansehen)
d)
ayasa – Verachtung (Schande)
e)
pasaṃsā – Lob (Ruhm)
f)
nindā – Tadel
g)
sukha – Freude (Glück)
h)
dukkha – Leid (Unglück)
Wenn eines dieser acht lokadhamma aufsteigt, sollte man es
folgendermaßen untersuchen:
„Dieser Zustand ist mir entstanden, aber er ist vergänglich und dukkha (unzulänglich),
seine
Natur ist veränderlich und flüchtig, er sollte erkannt sein, wie er wirklich
ist und ihm nicht erlaubt sein, den Geist zu überwältigen.“ In anderen Worten,
man sollte nicht erfreut sein über das, was begehrenswert ist, oder verärgert darüber,
was unerwünscht ist.
AN IV,157
Es gibt acht Merkmale, um zu differenzieren,
was Dhamma und Vinaya ist und was nicht. Wenn irgend ein Dhamma
(Ding), was es auch immer sein mag, zum Zweck von ...
a)
... sinnlich reizvoll und den Geist stimulierend
b) ... dukkha anwachsend
c) ... kilesa (geistige Unreinheiten) vermehrend
d)
... viel begehrend
e)
... nicht bescheiden seiend und zufrieden mit dem,
was bereits vorhanden ist – in anderen Worten, dies bekommen habend, nun etwas anderes wollend
f)
... nur
zusammen
kommend und verbunden seiend mit
seiner eigenen Gruppe von Gefährten
g)
...
nachlässig und müßig sein
h)
...
schwierig für andere sein (z.B. unumgänglich, maulend, herumkrittelnd),
dann sollten wir erkennen, dass diese Arten von Dingen (dhammas)
weder (Buddha-) Dhamma, noch Vinaya sind.
AN IV,280
Wenn andererseits diese Dhammas, was
es auch immer sein mag, zum Zweck von ...
a)
... Sinnenreize verringernd
b) ... von dukkha befreiend
c) ... kilesa abtragend
d)
... wenig
wünschend,
e)
...
zufrieden und glücklich seiend mit dem, was da ist
f)
...
zurückgezogen lebend, abseits von anderen seiend
g)
...
eifrig bemüht seiend
h)
...
einfach zu unterhalten seiend für andere,
dann sollten wir erkennen, dass diese Arten von Dhammas (Buddha-)
Dhamma und Vinaya
sind.
AN IV,280
a)
Sammādiṭṭhi – Rechte Erkenntnis (Ansicht); in anderen Worten, Weisheit im Verstehen
der Vier Ariyasacca (Edlen
Wahrheiten).
b)
Sammāsaṅkappa – Rechte Gesinnung (Denken); in anderen Worten, geistiges Ausrichten
darauf, von Begehren frei zu werden, Gedanken hegen, die frei sind von
Feindseligkeit und Übelwollen.
c)
Sammāvācī – Rechte Rede (Sprechen); in anderen Worten, Vermeidung der vier Arten der
üblen Rede.
d)
Sammākammanta – Rechtes Handeln (Tun); in anderen Worten, Vermeidung von üblem
körperlichen Benehmen.
e)
Sammāajiva – Rechter Lebenserwerb (Lebensunterhalt); in anderen Worten, Vermeidung
von Lebenserwerb (Berufen), der auf üble Wege führt.
f)
Sammāvāyāma – Rechte Anstrengung; in anderen Worten, die vier Arten von rechter
Tatkraft („Kämpfe“).
g) Sammāsati – Rechte Achtsamkeit;
in anderen Worten, Vergegenwärtigung der Vier Satipaṭṭhāna.
h)
Sammāsamādhi – Rechte Konzentration (Geistessammlung); in anderen Worten,
Entwicklung der vier Jhānas
(Versenkungsstufen).
Von diesen acht Pfadfaktoren werden Rechte
Erkenntnis und Rechte Ansicht zur Entwicklung von Paññā gezählt; Rechte
Rede, Rechtes Tun und Rechter Lebenserwerb gehören zur Gruppe der Sīla; Rechte
Anstrengung, Rechte Achtsamkeit und Rechte Konzentration gehören zur Gruppe Samādhi (citta).
MN I,15; Vibh 235 §486
a)
kodha – Zorn, Ärger
b)
makkhā – Überheblichkeit
c)
issā – Neid (Missgunst)
d)
macchariya – Geiz, Knausrigkeit
e)
māyā – Täuschung, Betrügerei
f)
sātheyya – Verschlagenheit, Hinterlist
g)
musāvādā – üble Rede, Lügen
h)
pāpicchatā – Begehren nach Ordinärem (Obszönes)
i)
micchādiṭṭhi – falsche Ansicht(en)
Vibh 390 §916
a)
nirayā – acht Höllen
1. Sanjiva Naraka (Hunde-Leben-Hölle)
2. Kāḷasutta Naraka (Schwarz-Faden-Hölle)
3. Saṅghāta Naraka (Hölle des vielfachen Todes)
4. Roruva Naraka
a: Jāla-Roruva (Rotflammen-Hölle)
b: Dhūma-Roruva (Giftgas-Hölle)
5. Mahāroruva Naraka (große Flammen-Hölle)
6. Tapana Naraka (Hitze-Hölle)
7. Mahātapana Naraka (große Hitze-Hölle)
8. Avīci Naraka (tiefste, „ewige“ Hölle)
b)
tiracchāna – Tierwelt
c)
petaloka – (hungrige) Geister, Gespenster
d)
asurā – Dämonen
e)
manussa – Menschenwelt
f)
devaloka – himmlische Gefilde (Götterwelten)
1. cātummahārājikā – Die Vier Großkönige
i) Dhatarattha – König der Gandhabbas (Osten)
ii) Viruḷhaka – König der Kumbandas (Süden)
iii) Virūpakkha – König der Nāgas (Westen)
iv) Vessavāṇa – König der Yakkhas (Norden)
2. tāvatiṃsa – Himmel der 32
Götter
3. yāma – Glückliche Götter
4. tusitā – Freudvolle (prächtige) Götter
5. nimmānarati – an selbst Geschaffenes sich erfreuende
Götter
6. parinimmitavasavattina – an anderem sich erfreuende Götter
g)
brahmaloka – Brahmawelt
1. brahmapārisajjā – Brahmas Gefolge
2. brahmapurohitā – Brahmas Priester
3. mahābrahma – große Brahmas
4. parittābhā – Bereich geringeren Glanzes
5. appamāṇābhā – Bereich unbegrenzten
Glanzes
6. ābhassarā – Bereich strahlenden Glanzes
7. parittasubhā – Bereich geringerer Aura
8. appamāṇāsubhā – Bereich unbegrenzter Aura
9. subhakiṇhā – Bereich gleichmäßiger Aura
10. vehapphalā – Bereich großer Belohnung
11. asaññasattā – wahrnehmunslose (unbewusste) Wesen
h)
suddhāvāsā – Reine Gefilde
1. Avihā – langlebiger Bereich
2. Atappā – Bereich der ruhigen Freude
3. Sudassā – Bereich der Schönheit
4. Sudassīna – klarsichtig / hellsichtiger Bereich
5. Akaniṭṭhā
– höchster Bereich
i)
arūpabrahmaloka – gestaltlose Brahmawelt
1. ākāsānañcāyatanūpagā – Sphäre
der Raumunendlichkeit
2. viññāṇañcāyatanūpagā – Sphäre des unbegrenzten Bewusstseins
3. ākiñcāññāyatanūpagā – Sphäre der Nichtsheit
4. nevasaññāsaññāyatanūpagā
– Sphäre
der Weder-Wahrnehmung-noch-Nichtwahrnehmung
Die Daseinswelten
werden außerdem noch unterteilt in:
a)
kāmāvacara – Sinnes(lust)bereich (a bis f)
i.
duggatibhūmi – unglückliche Sphäre (a bis d)
ii.
sugatibhūmi – glückliche Sphäre (e + f)
b)
rūpāvacara – formhafter Bereich (g + h)
c)
arūpāvacara – formloser Bereich (i)
Des weiteren kann man
unterteilen in:
a)
apāyā – „Abgründe“ d.h. niedere Daseinsformen (a
bis d)
b)
manussa – Menschenwelt (e)
c)
devaloka – Himmelswelt (f)
d)
brahmaloka – Brahmawelt (g)
e)
suddhāvāsā – reine Gefilde (h)
f)
arūpabrahmaloka – formlose Brahmawelt (i)
Die Höllen (a) werden als die Acht Großen
Höllen bezeichnet. Sie haben jeweils 16 Vorhöllen. Mitunter wird die „Zwischenwelt“
(lokantara) eingefügt, wo äußerste Finsternis
herrscht.
Die Vier Großkönige (cātummahārājikā) unterscheidet man in:
i. bhummattha-Deva – erdgebundene Götter (in Tempeln, Häusern, Bergen, Flüssen, Ozeanen, Torwegen etc.)
ii. rukkhatta-Deva – baumgebundene Götter (bewohnen Bäume mit oder ohne Wohnung)
iii.
ākāsatta-Deva – luftgebundene
Götter
Die Götterwelten haben jeweils Herrscher:
tāvatiṃsa – Sakka bzw. Indra
yāma –
Suyāma
tusitā –
Santusita
nimmānarati –
Sunimmita
parinimmitavasavattina
– Parinimmitavasavattin
Der Herrscher über die drei Brahmawelten (g 1 bis 3) ist
Mahābrahma.
a)
Pāṇātipāta – anderer Wesen Leben nehmen, d.h. töten
b)
Adinnādāna – Dinge nehmen,
die nicht gegeben wurden (in
diebischer Absicht)
c)
Kāmesu
miccācāra – ungute sexuelle
Beziehungen
d)
Musāvāda – üble Rede, d.h. Lüge
e)
Pisuṇavācā – Hintertragung, Gerüchte streuen, Verleumdung
f)
Pharusavācā – rohes und verletzendes Sprechen
g)
Samphappalāpā – Schwafeln und Unsinn reden
h) Abhijjhā – begehren und wünschen von Dingen, die anderen gehören
i) Byāpāda – Übelwollen (Übel bzw. Übles wollen)
j) Micchādiṭṭhi – falsche
Ansicht (Verstehen abweichend
vom Dhamma)
Diese zehn Arten von Kamma sind
fehlerhafte Wege und sollten nicht begangen werden.
DN II,320; DN
III,269;
MN
I,286
a)
Pāṇātipātā
veramaṇī – abstehen vom Töten lebender Wesen
b)
Adinnādānā veramaṇī – abstehen vom
Nehmen von Nichtgegebenen
c)
Kāmesu micchācārā
veramaṇī – abstehen von unheilsamen sexuellen Beziehungen
d)
Musāvādā
veramaṇī – abstehen von übler Rede
e)
Pisuṇāvācā
veramaṇī – abstehen vom Hintertragen und Verleumden
f)
Pharusāvācā
veramaṇī – abstehen vom rohen und groben Sprechen
g)
Samphappalāpā
veramaṇī – abstehen vom Schwafeln und Unsinn Reden
h)
Anabhijjhā – nicht begehren und wünschen von Dingen, die anderen gehören
i)
Abyāpāda – nicht Übel wollen und andere verletzend
j)
Sammādiṭṭhi – rechtes Verstehen in Dhamma-Übereinstimmung
Diese zehn Arten von Kamma sind die Wege des Verdienstes und sollten befolgt werden.
AN X,27+28; DN II,322; DN III,269; MN I,287
a)
Dānamaya – Verdienst durch Geben
b) Sīlamaya – Verdienst durch
sittliche Lebensführung
c) Bhāvanāmaya – Verdienst durch Entwicklung von bhāvana
d)
Apacāyanamaya – Verdienst durch Unterordnung unter (Ordens-) Ältere
e)
Veyyāvaccamaya – Verdienst durch Hilfsbereitschaft und Tatkraft in Dingen, die getan
werden sollten
f)
Pattidānamaya – Verdienst durch Verdienstübertragung
g)
Pattānumodanāmaya – Verdienst durch Erhalt und Mitfreude beim Teilen von Verdienst
h)
Dhammasavaṇamaya – Verdienst durch das Hören des Dhamma
i)
Dhammadesanāmaya – Verdienst durch das Erklären von Dhamma
(beim Geben von Lehrgesprächen)
j)
Diṭṭhujukakamma – seine Ansichten geradlinig (und wahrhaft) machen
Abhs Teil V §8; DA III,999
Ein Ordinierter (Bhikkhu)[47] sollte
öfter bei sich bedenken:
a)
Ich bin einer ohne Rang geworden.[48]
b)
Abhängig von anderen ist mein Lebensunterhalt.
c)
Ich sollte mich jetzt anders benehmen.
d)
Kann ich an mir selber Fehler in meiner Tugend
finden?
e)
Möchten meine weisen Gefährten im spirituellen
Leben, nachdem sie mich prüfen, Fehler in meiner Tugend finden?
f)
Von allem, was mir lieb und teuer ist, muss ich
einmal scheiden und mich trennen.
g)
Eigner und Erbe meiner Taten bin ich, meinen Taten
entsprossen, mit ihnen verbunden, habe sie zur Zuflucht, welche Taten ich auch
tue, gute oder schlechte, diese werden mein Erbe sein.
h)
Auf welche Weise verbringe ich wohl meine Nächte und
Tage?[49]
i)
Mag ich einsame Orte?
j)
Habe ich wohl jene ungewöhnliche Errungenschaft des
zur Heiligkeit befähigenden Erkenntnisblickes erreicht? Wenn mich in meiner
letzten Stunde die Ordensbrüder darum befragen, werde ich da ohne Verlegenheit sein?
Dies zehn Dinge sollte einer, der fortgezogen
ist, öfters bei sich bedenken.
AN X,87
a)
Sīla – behüten körperlichen Handelns und der Sprache, sodass diese korrekt und
ordnungsgemäß sind
b)
Bāhusacca – großes Wissen
durch sorgfältiges Zuhören und viel Erfahrung
c)
Kalyāṇamittatā – eine Person sein, die gute und geeignete
Freunde hat[50]
d)
Sovacassatā – eine Person sein, die einfach zu belehren ist[51]
e)
Kiṃkaraṇīyesu dakkhatā – Fähigkeiten und
Fertigkeiten haben, die hilfreich sind bei den Angelegenheiten und Tätigkeiten der Mitordinierten
f)
Dhammakāmatā – begehren der richtigen (rechten) Lehre (Dhamma)
g)
Viriya – emsig bemüht sein, übles aufzugeben und zu entwickeln, was gut ist
h)
Santuṭṭhi – Zufriedenheit mit seinen Roben, Nahrung, Platze
zum hinlegen, Platz zum sitzen
und was auch immer an Medizin unmittelbar erhältlich ist
i)
Sati – achtsam sein gesamtes Tun einschließlich
Sprechen und Denken beobachten und so seine Sinnestore zu behüten[52]
j)
Paññā – vollständig die Masse der Saṅkhāras erkennen und die Wahrheit deren Natur verstehen.
AN V,25
a)
Appicchakathā – Gespräche, die dazu führen, dass Begehren
schwindet
b)
Santuṭṭhikathā – Gespräche, die
dazu führen, dass man zufrieden und froh ist mit den Dingen (paccaya), die gerade
verfügbar sind
c)
Pavivekakathā – Gespräche, die
zur Abgeschiedenheit führen, körperlich als auch mental
d)
Asaṃsaggakathā – Gespräche, die
zur Vermeidung von Zusammenstößen mit anderen führen
e)
Viriyārambhakathā – Gespräche, die zum Vorsatz führen, sich mehr
und eifriger (tatkräftig) anzustrengen
f) Sīlakathā – Gespräche, die dazu führen, dass Sittlichkeit
gefördert wird
g)
Samādhikathā – Gespräche, die zu Geistesruhe führen
h)
Paññākathā – Gespräche, die zum Aufsteigen von Erkenntnis
führen
i) Vimuttikathā – Gespräche, die dazu führen, dass der Geist von
kilesa befreit wird
j) Vimuttiñāṇadassanakathā – Gespräche, die
zum Aufsteigen von Erkenntnis führen, sowie zum Sehen (Verstehen) wie der Geist von den kilesa befreit wird
AN V,129
a)
Buddhānussati – Betrachtung der Tugenden des Buddha
b)
Dhammānussati – Betrachtung der Qualitäten des Dhamma
c)
Saṅghānussati – Betrachtung der Tugenden des Saṅgha
d) Sīlānussati – Betrachtung der (eigenen) Sīla
e)
Cāgānussati – Betrachtung über die Gebefreudigkeit
f)
Devatānussati – Betrachtung der Tugenden, die dazu führen,
dass Menschen Devas werden
g)
Maraṇasati – Betrachtung über
den Tod (das Sterben) und wie dieses auf einen selbst zukommt
h)
Kāyagatāsati – Betrachtung des Körpers, sodass man erkennt,
dass dieser Ekel erregend und unrein ist[53]
i)
Ānāpānasati – Achtsamkeit auf die Ein- und Ausatmung
j) Upasamānussati – Betrachtung des Friedvollen (überweltlichen),
wo die Kilesa und die Masse von Dukkha gestillt sind[54].
Vism I,197
a)
Abhijjhāvisamalobha – starke boshafte Gier (nach dem Besitz
anderer)
b)
Dosa – Hass, Bösartigkeit, Grobheit
c)
Kodha – Ärger
d)
Upanāha – Groll, mehrfach aufsteigender Ärger
e)
Makkha – Heuchelei[56]
f)
Palāsa – Bosheit, Boshaftigkeit[57]
g)
Issā – Neid, Missgunst
h)
Macchariya – Knausrigkeit, Geiz
i)
Māyā – Täuschen, Irreführen, Unaufrichtigkeit, Betrügerei
j)
Sāṭheyya – Tücke, Hinterlist
k)
Thambha – Hochmut, Dünkel
l)
Sārambha – Heftigkeit, Ungestümheit, Unbeherrschtsein
m)
Māna – Stolz, Eingebildetsein
n)
Atimāna – Hochmut, Stolz, Arroganz
o)
Mada – Trunkenheit, Berauschtsein
p)
Pamāda – Lässigkeit, Nachlässigsein
MN I,15 + 36
a)
vier Satipaṭṭhāna ............................................ siehe
Seite 47, no. 12
b)
vier Sammappadhāna ..................................... siehe Seite 43, no. 5
c)
vier Iddhipāda ................................................. siehe Seite 44, no. 7
d)
fünf Indriya ...................................................... siehe Seite 53, no. 7
e)
fünf Bala
........................................................... siehe Seite 53, no. 7
f)
sieben Bojjhaṅga
............................................. siehe Seite 62, no. 5
g)
acht Maggaṅga
................................................ siehe Seite 64, no. 3
DN II,120; Vism II,678
a)
Pānātipāta – töten lebender Wesen
b)
Adinnādāna – Dinge nehmen, die nicht gegeben wurden (wie ein Dieb)
c)
Kāmesu
micchācāra – unheilsame
sexuelle Beziehungen
d)
Musāvāda – üble Rede (Lüge)
Diese vier Arten von Handeln sind nie von Weisen gelobt worden.
DN III,181
a)
Missbrauch von Frauen
b)
Trunkenheit
c)
(Glücks-)Spiel (Spielsucht)
d)
Zusammen oder (sogar) befreundet sein mit
üblen Menschen
Diese vier Arten von schlechten Dingen soll man vermeiden.
AN IV,287
a) Uṭṭhānasampadā – mit Tatkraft und Fleiß ausgestattet sein in Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem (rechten) Lebenserwerb stehen, beim Lernen und Studieren und worin auch immer die Pflicht und Aufgabe besteht
b) Ārakkhasampadā – mit Sorgfalt
ausgestattet sein, in anderen Worten, sich so um seine Werte kümmern, wie man
hinsichtlich Tatkraft und Fleiß fähig ist, und diese nicht in Gefahr bringen. Aber auch
sorgfältig sein in seinem Beruf, sodass man sich nicht verschlechtert oder
sogar ruiniert
c) Kalyāṇamittatā – Freunde
haben, die gute Menschen sind und nicht zusammen sein mit üblen Menschen
d) Samajīvitā – entsprechend seinen Einkünften leben, weder knauserig noch kleinlich sein, oder ein Verschwender,
der sein Vermögen verprasst
AN IV,285
a)
Saddhāsampadā – mit Vertrauen
versehen sein, in anderen Worten, dem
vertrauen, was Vertrauen verdient, z.B., dass gutes Tun gute Früchte bringt und übles Tun üble
b)
Sīlasampadā – mit Sīla ausgestattet sein, in
anderen Worten, vorsichtig sein, dass Reden
und Tun korrekt und gut, sowie fehlerfrei sind
c)
Cāgasampadā – mit
Gebefreudigkeit ausgestattet sein, sodass man Freude unter den Menschen verbreitet
d)
Paññāsampadā – mit Erkenntnis
ausgestattet sein, deshalb solche Dinge kennen wie: was ist Schwäche,
Verdienst, Tugend, fehlerhaft, nützlich und was ist
nutzlos
AN IV,288
a)
wer Freunde macht zum Zweck des Betrügens und
Hintergehens
b)
wer nur gut in Worten ist, die er spricht
c)
wer schmeichelt und beschwatzt
d)
wer einen beeinflusst Wege zu gehen, die zu
Verlust und Ruin führen
Diese vier Arten von Menschen sind keine
Freunde, sie sind falsche Freunde und man sollte nicht bei ihnen sein.
DN III,186
a) wer Freunde macht zum Zweck des Betrügens und Hintergehens hat vier Eigenschaften:
i. sie denken nur daran, wie sie keine Freunde mehr sein können
ii. sie geben wenig aber denken wie sie viel bekommen können
iii. (nur) wenn sie in Gefahr geraten, dann tun sie etwas für ihre Freunde (um die Freundschaft zu bestätigen und seinerseits Schutz zu bekommen)
b) wer nur gut in Worten ist, die er spricht hat vier
Eigenschaften:
c) wer schmeichelt und beschwatzt hat vier Eigenschaften:
d) wer
einen beeinflusst Wege zu gehen, die zu Verlust und Ruin führen hat vier
Eigenschaften:
i.
sie verleiten einen zum Trinken (Alkohol)
a)
ein Freund hat die Fähigkeit auf vielerlei Art
zu helfen
b) ein Freund hat
Sympathie in Sukha und Dukkha[58]
c)
ein Freund führt einen zu Dingen, die von Wert
sind
d)
ein Freund hegt Gefühle der Freundschaft
DN III,187
Diese vier Arten von Menschen sind wahre
Freunde, und man sollte mit ihnen zusammen sein.
a) ein auf vielerlei Weise hilfreicher Freund hat vier
Eigenschaften:
b) ein Freund hat Sympathie in Sukha und Dukkha auf
vier Arten:
c) ein Freund führt einen auf vier Arten zu Dingen, die von Wert
sind:
d) ein Freund hat freundschaftliche Gefühle auf viererlei Art:
iii.
er widerspricht denen, die seinen Freund
kritisieren
a)
Dāna – geben und teilen der eigenen Dinge mit anderen Menschen mit denen
es korrekt ist, Dinge zu teilen
b)
Piyavācā – mit freundlicher und sanfter Sprache Dinge miteinander besprechen und
diskutieren
c)
Atthacariyā – Dinge tun, die nützlich für andere sind
d)
Samānattatā – nicht eingebildet sein und ohne Stolz
Diese vier Tugenden beeindrucken jederzeit den Geist anderer
Menschen.
AN II,32
a)
Sukha welches aus Vermögen resultiert
b)
Sukha welches aus dem (rechten) Nutzen von Vermögen resultiert
c)
Sukha welches aus Nichtinanspruchnahme von Schulden resultiert
d)
Sukha welches vom Tun moralisch einwandfreier Arbeit resultiert
AN II,69
a)
Möge ich reich sein und möge mir Reichtum auf
rechtem Wege entstehen
b)
Möge ich hohes Ansehen und soziale Stellung
bekommen und auch meine Freunde und Verwandte
c)
Möge ich sorgsam dieses Leben leben, sodass ich
lange leben möge
d)
Wenn ich zum Lebensende komme, möge ich doch
in himmlischer Welt wiedergeboren werden
AN II,65
a)
Saddhāsampadā – mit Vertrauen ausgestattet sein
b) Sīlasampadā – mit Sittlichkeit ausgestattet sein
c)
Cāgasampadā – mit Großzügigkeit ausgestattet sein
d)
Paññāsampadā – mit Weisheit ausgestattet sein
AN II,65
Eine vermögende
Familie kann ihr Vermögen nicht für lange Zeit bewahren aufgrund vier Dinge:
a)
sie suchen und finden auch nicht, was verloren
gegangen ist
b)
sie reparieren bzw. ersetzen nicht, was defekt
ist
c)
sie kennen keine Zurückhaltung beim Verbrauch
ihres Vermögens
d)
sie setzen einen Verwalter ein, der keine Sīla hält
Wer wünscht,
dass seine Familie sicher und vereint bleiben möge, der sollte diese vier Dinge
vermeiden.
AN II,249
a)
Sacca – Wahrhaftigkeit und Ehrbarkeit unter den Menschen
b)
Dama – kennen, wie man seinen Geist zügelt
c)
Khanti – Dinge geduldig betreiben
d)
Cāga – weggeben von Besitztümern an die, die der Gabe würdig sind
SN I,215
Hat man sein Vermögen und Besitz auf rechtem Weg erworben, mag man:
a)
sich um seine Eltern, Kinder, Ehepartner und
Angestellten kümmern können, sodass diese glücklich leben mögen
b)
sich um seine Freunde kümmern können, sodass
diese glücklich sind
c)
Gefahren abwehren können, die aus vielerlei
Ursachen entstehen
d)
fünf Arten von „Opfer“ darbringen, wie
folgend:
i.
„Verwandtschafts-Opfer“ – man hilft Verwandten
ii.
„Gast-Opfer“ – man bewillkommnet/bewirtet
Gäste
iii.
„Toten(geist)-Opfer“ – man wirkt Verdienst und
überträgt es an Verstorbene
iv. „Staats-Opfer“ – man gibt der Regierung (dem Fiskus), z.B. Steuern und Abgaben
v.
„Götter-Opfer“ – man wirkt Verdienst und
widmet es den Göttern
e)
Man mag Zuwendungen machen an Samaṇas
(Ordinierte), deren Benehmen korrekt ist
AN III,5
d)
Pāṇātipātā
veramaṇī – abstehen vom Töten lebender Wesen
e)
Adinnādānā veramaṇī – abstehen vom
Nehmen von Nichtgegebenen
f)
Kāmesu micchācārā
veramaṇī – abstehen von unheilsamen sexuellen Beziehungen
g)
Musāvādā veramaṇī – abstehen von übler Rede
h)
Surāmerayamajjapamādaṭṭhāṇā
veramaṇī – abstehen vom Trinken von Alkohol. In
anderen Worten, Vermeiden aller Arten von Mitteln, die das Bewusstsein trüben
Laienanhänger sollten ständig diese fünf Sīla einhalten.
AN III,203
a)
mit Dingen handeln, die Lebewesen töten
(können)
b)
Menschenhandel (Sklaven)
c)
Tierhandel zu Schlachtzwecken
d)
Alkohol (Drogen-) Handel
e)
Handel mit Giftstoffen
Diese fünf Arten von Handel/Geschäft
sind für buddhistische Laienanhänger (Upāsaka)
unzulässig.
AN III,208
a) er ist erfüllt
von Vertrauen (saddhā)
b) er hält seine
Sittlichkeit rein (sīlavisuddhi)
c)
er hat nichts mit Vorhersagungen und
Anzeichen(deutung zu tun. In anderen Worten, er glaubt an das karmisch
Bedingtsein und nicht an Wahrsagerei
d)
er sucht nicht nach denen, die als
„Verdienstfeld“[59]
gelten außerhalb der „Lehre des Buddha“
e)
er wirkt Verdienst in Übereinstimmung mit der
Lehre des Buddha
Der Upāsaka sollte wohl fundiert sein in diesen fünf Arten von „Wert“ und
sollte die fünf Arten von „Ruin“, die das Gegenteil davon sind, vermeiden.
AN III,206
a)
Puratthimadisā – nach vorn (bezeichnet) Mutter und Vater
(lit: Osten)
b)
Dakkhiṇadisā – nach rechts (bezeichnet) den Ācariya (Lehrer)
(lit: Süden)